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Bußgelder

Strafzettel im Urlaub: Je nach Land droht Autofahrern eine saftige Geldstrafe

Parksünder und Raser müssen in anderen Ländern tief in die Tasche greifen. Mit welchen Geldstrafen Urlauber bei Fehlverhalten am Steuer in Italien, Holland oder Skandinavien rechnen müssen.

Ein Knöllchen im Urlaub, das mag zunächst harmlos klingen. In vielen Fällen müssen Autofahrer, die bei einem Fehlverhalten am Steuer im Ausland erwischt werden, allerdings deutlich tiefer in die Tasche greifen als bei einem entsprechenden Verstoß hierzulande. Über die drohenden Bußgelder im Ausland informiert der ADAC auf seiner Website. Hier ein paar Beispiele, über die die Deutsche Presse-Agentur in einem Beitrag anlässlich der Ferienzeit berichtete.

In vielen Ländern sind Verstöße im Verkehr laut ADAC teurer als hierzulande. (Archivbild/Symbolbild)

Im Urlaub zu schnell gefahren? Am meisten Bußgeld droht in Norwegen

Wird man in Deutschland außerorts mit 20 km/h zu viel geblitzt, werden laut ADAC 60 Euro fällig. In Italien sind es dagegen ab 175 Euro, in der Schweiz ab 180 Euro und in den Niederlanden ab 195 Euro. Noch teurer wird es in Skandinavien: Fahren Autofahrer dort entsprechend zu schnell, zahlen sie in Finnland 200 Euro, in Schweden ab 215 Euro und in Norwegen sogar ab 585 Euro.

Falsch geparkt – in Holland drohen Geldstrafen ab 100 Euro

Auch, wer sein Auto falsch geparkt hat, muss als Urlauber im Ausland tiefer in die Tasche greifen. Denn in Deutschland wird ein solcher Verstoß mit ab 10 Euro geahndet, wie es in dem dpa-Bericht anlässlich des Bußgeld-Vergleichs des ADAC für die verschiedenen Länder heißt. In Österreich müssen Parksünder laut ADAC ab 20 Euro berappen, in der Schweiz ab 40 Euro und in Italien ab 45 Euro. Deutlich teurer wird es allerdings in den Niederlanden (ab 100 Euro) und in Polen, wo ab einem solchen Verstoß dem Automobilklub zufolge ab 110 Euro fällig werden.

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Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Was Handysünder am Steuer hier und im Ausland bezahlen

Telefonieren ohne Freisprechanlage, das kann im Urlaub teuer werden: Österreich hat jüngst die Bußgelder für die Handy-Nutzung im Auto erhöht – laut ADAC.de (Stand: 2. Mai) von bislang 50 auf nun 100 Euro. Telefonieren ohne Freisprechanlage zieht in Norwegen, wie es in dem dpa-Bericht zum Thema heißt, sogar eine Strafe von 850 Euro nach sich – in den Niederlanden 380 Euro. Spanien sanktioniere das mit mindestens 200 Euro und Italien mit 165 Euro. Wer in Deutschland mit dem Telefon in der Hand am Steuer erwischt wird, zahlt laut ADAC „mindestens 128,50 Euro“ und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Rubriklistenbild: © Uwe Anspach/dpa

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