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Regeln beachten

Wohnmobil und Wohnwagen parken: Was dabei erlaubt ist – und was nicht

Wegen ihrer Größe nehmen Wohnmobile und Wohnwagen in der Regel viel Parkraum ein. Welche Regeln gelten für das Abstellen in Wohngebieten?

Wenn es um die Frage nach dem Urlaub geht, gibt es in vielen deutschen Wohnzimmern jedes Jahr aufs neue viele Diskussionen. Lieber in die Berge zum Wandern? Oder doch lieber Sonnenbaden am Meer? Und wenn diese Frage entschieden ist, tauchen neue auf. Je nach Ziel etwa die Wahl des Transportmittels: Auto, Zug oder doch besser das Flugzeug – und dann vielleicht am Zielort einen Mietwagen nehmen? Ähnlich ist es mit der Unterkunft: Während die einen den Komfort eines Hotelzimmers bevorzugen, sind andere auch gerne bereit im Zelt zu übernachten. Eine weitere Möglichkeit: Ein Wohnmobil oder ein Wohnwagen – auch Camper genannt. Allerdings haben diese Gefährte eine gewisse Größe und es stellt sich nach dem Urlaub die Frage: Wo darf man sie eigentlich abstellen?

Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen: Was erlaubt ist – und was nicht

Klar: Auf dem eigenen Grundstück darf der Camper selbstverständlich geparkt werden. Oder auf einem anderen Privatgelände – natürlich nur, wenn man dazu die Erlaubnis hat und es beispielsweise einem Bekannten gehört oder man sich auf einen kleinen Mietbetrag geeinigt hat. Nicht jeder Besitzer eines Wohnmobils oder eines Wohnwagens (beides sollte man vor der Saison gründlich durchchecken) hat aber die entsprechenden Optionen – und stellt sein Gefährt auf öffentlichen Straßen ab. Das wiederum missfällt oft Anwohnern in Gegenden, in denen der Parkraum ohnehin schon knapp ist. In den meisten Fällen ist es allerdings legal.

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Ob Wohnmobil oder Pkw – wer auf öffentlichen Straßen parken will, für den gilt generell: Das Fahrzeug muss zugelassen und auch versichert sein. Stellt man sein Fahrzeug ohne Kennzeichen ab – oder beispielsweise mit Saisonkennzeichen, die gerade nicht gültig sind –, dann droht Ärger.

Gerade in Wohngebieten sorgen dauerparkende Wohnmobile oft für Ärger. (Symbolbild)

Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen: Vorsicht bei engen Stellen

Nicht erlaubt ist auch das Parken an zu engen Stellen. Laut ADAC muss immer ausreichend Platz für die Durchfahrt von Fahrzeugen „größtmöglicher Breite“ (2,55 Meter plus Sicherheitsabstand von mindestens einem halben Meter) gegeben sein. Und genau hier kann es für Wohnmobile und Wohnwagen, die in der Regel breiter sind als ein normaler Pkw, problematisch werden. Vorsichtig sein sollte man auch beim Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten: Damit Anwohner hier ohne mehrfaches Rangieren ein- und ausfahren können, muss laut dem Automobilklub in der Regel mindestens 3,5 Meter gegenüber Platz bleiben.

Spektakuläre Streifenwagen: Die coolsten Polizeiautos aus aller Welt

Alpine A110 S der Gendarmerie
Platz 12 – Alpine A110 (Frankreich): Hinter das Lenkrad der Alpine A110 würden sich wohl viele Polizisten gerne setzen – 26 Exemplare des Mittelmotor-Sportlers hat das französische Innenministerium im Jahr 2021 bestellt. Fahren dürfen den Flitzer mit der schicken Lackierung aber nur die Kollegen der schnellen Eingreiftruppe „équipes rapides d’intervention“. Unter dem „Gendarmerie“-Schriftzug findet sich übrigens das „Motto“ der französischen Polizei: „Notre engagement, votre sécurité“ – etwas frei übersetzt heißt das soviel wie „unser Einsatz dient Ihrer Sicherheit“.  © Sebastian Geisler/Imago
Ein Audi R8 der Polizei von Dubai
Platz 11 – Audi R8 (Dubai): Die Polizei in Dubai ist für ihre spektakulären Streifenwagen weltweit bekannt. Auch ein Audi R8 der zweiten Generation gehört zum Fuhrpark des Emirats. Der Zehnzylinder des Ingolstädter Boliden leistet mindestens 540 PS, in stärkeren Varianten sogar mehr als 600 PS. Trotzdem ist der R8 unter all den exotischen Supersportwagen in Dubai schon fast nichts besonders mehr. © ZUMA Press/Imago
Ein Toyota Crown der japanischen Polizei
Platz 10 – Toyota Crown (Japan): Andere Länder, andere Polizeiautos: In Japan kommt bei den Beamten unter anderem der Toyota Crown zum Einsatz. Hierzulande kennt die Limousine kaum jemand, denn in Europa war dem Crown kein Erfolg beschieden – weshalb er wieder vom Markt verschwand. Mit den steil designten Polizei-Supersportwagen anderer Länder kann der Japaner natürlich nicht mithalten – aber seine sehr elegante Lackierung macht das locker wieder wett. © Sven Simon/Imago
Ein BMW i3 Streifenwagen der Polizei in München
Platz 9 – BMW i3 (Deutschland): Ein BMW i3 in Polizeilackierung? Das gab es hierzulande ab dem Jahr 2015. In mehreren Städten (wie hier in München) wurde getestet, ob der bayerische Stromer als Streifenwagen taugt. Doch bei den Beamten fiel der i3 am Ende durch. Gründe sollen vor allem der zu geringe Platz im Innenraum sowie die niedrige Reichweite von nur rund 160 Kilometern gewesen sein. © Smith/Imago
Ein Lamborghini Gallardo der italienischen Polizei
Platz 8 – Lamborghini Gallardo (Italien): Nicht nur in Dubai sind exotische Supersportler im Dienste der Polizei unterwegs – auch in Italien. Bereits im Jahr 2004 bereicherte ein bis zu 300 km/h schneller Lamborghini Gallardo den Fuhrpark der „Polizia“. Selbstverständlich ausgerüstet mit Blaulicht und Sirene. © eyevisto/Imago
Ein Lamborghini Huracan der italienischen Polizei
Platz 7 – Lamborghini Huracan (Italien): Der Gallardo ist inzwischen schon etwas in die Jahre gekommen, weshalb mit einem neueren Modell nachgelegt wurde. Seit 2017 bereichert auch ein Lamborghini Huracan den Fuhrpark der italienischen Polizei. Unter anderem wird der Supersportler für Organtransporte eingesetzt. Und für solch eiliges Gut ist es sicherlich der richtige Wagen: Mindestens 580 PS leistet der verbaute V10 – das reicht locker für Geschwindigkeiten jenseits der 300 km/h. © Independent Photo Agency/Imago
Ein Porsche 924 in Polizei-Lackierung
Platz 6 – Porsche 924 (Deutschland): Keine Frage: Dieser Porsche 924 ist nicht mehr im Dienst – war er aber tatsächlich einmal. Anfang der 1980er-Jahre setzte Autobahnpolizei in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg den Stuttgarter Sportwagen ein. Zuvor war der 924 auch von Beamten in anderen Bundesländern getestet worden. Witzig wirkt aus heutiger Sicht vor allem das am linken Seitenfenster montierte Blaulicht.  © Revierfoto/Imago
Ein Bentley Continental GT der Polizei von Dubai
Platz 5 – Bentley Continental GT (Dubai): Ein Bentley Continental GT als Streifenwagen? Gibt’s! Natürlich in Dubai, wo bekanntermaßen eine ganze Flotte an Supersportwagen im Polizeidienst unterwegs ist. Nur wenige Temposünder dürften diesem W12-Boliden entkommen: Seine 575 PS beschleunigen den Briten auf bis zu 320 km/h. © Jan Huebner/Imago
Ein Tesla Model X der schweizer Polizei
Platz 4 – Tesla Model X (Schweiz): In Basel entschied man sich schon relativ früh für den Einsatz von Elektroautos im Polizeidienst: Bereits im Jahr 2018 wurden mehrere Tesla Model X angeschafft. Für Schlagzeilen sorgte allerdings vor allem eine Panne im Jahr 2022: Als Beamte mit dem Wagen einen Radler stellen wollten, blockierten die Türen – die Polizisten waren in dem Tesla gefangen. © Geisser/Imago
Ein Maserati der Polizei von Abu Dhabi
Platz 3 – Maserati GranTurismo (Abu Dhabi): Wer an ein Polizeiauto denkt, sieht vor seinem geistigen Auge vermutlich wohl keinen Maserati. Doch tatsächlich gibt es einen solchen Streifenwagen – und zwar in Abu Dhabi. Dort dürfen Polizisten mit einem Maserati GranTurismo auf Verbrecherjagd gehen – mit einer Leistung von mindestens 405 PS: © Imaginechina/Imago
Ein Ferrari FF der Polizei von Dubai
Platz 2 – Ferrari FF (Dubai): Spritverbrauch spielt im Emirat Dubai keine wirklich große Rolle – deswegen gehört natürlich auch ein Ferrari zum Polizei-Fuhrpark. Der FF mobilisiert aus seinem V12-Motor stabile 660 PS – und ist maximal 335 km/h schnell. Bei einer Verfolgungsjagd hat der Gegner also wohl kaum eine Chance. © Jan Huebner/Imago
Ein Ferrari der tschechischen Polizei
Platz 1 – Ferrari 458 Italia (Tschechien): Was ist billiger als kaufen? Richtig: Beschlagnahmen. Die tschechische Polizei hat Kriminellen einen Ferrari 458 Italia abgenommen – und kurzerhand zum Polizeiauto umgerüstet. Unter anderem soll der italienische Supersportler für die Jagd auf Autobahn-Temposünder eingesetzt werden. Neu kostete der 458 Italia mindestens rund 200.000 Euro – deshalb dürfen sich auch angeblich nur speziell ausgebildete Beamte hinter das Lenkrad des bis zu 324 km/h schnell Boliden klemmen. © Cover-Images/Imago

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Wohnmobil parken: Im Grunde gelten die selben Regeln wie für Pkw

Grundsätzlich darf man ein Wohnmobil mit eigenem Antrieb und bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen an öffentlichen Straßen parken, solange entsprechende Schilder (beispielsweise Halteverbot oder „Parken nur für Pkw erlaubt“) das nicht verbieten. Auch eine bestimmte zeitliche Frist gibt es nicht. Es gelten dieselben Regeln, wie für Pkw. Unter anderem muss der Halter sein Fahrzeug regelmäßig aufsuchen, falls beispielsweise ein temporäres Halteverbot eingerichtet wird – sonst kann eine teure Abschlepp-Aktion die Folge sein. Gleiches gilt übrigens für angekoppelte Wohnanhänger.

Abgekoppelte Wohnwagen parken: In Wohngebieten maximal zwei Wochen auf selbem Parkplatz erlaubt

Anders sieht es bei abgekoppelten Wohnwagen aus: Diese dürfen in Wohngebieten maximal zwei Wochen auf demselben Parkplatz stehen. Wer nun meint, man könne einfach behaupten, man sei zwischendurch weggefahren, liegt falsch: Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung dokumentieren die Stellung der Reifenventile. Wer den Wohnwagen nach Ablauf der zwei Wochen einige Meter weiter bewegt, sollte zumindest mit den Gesetzeshütern keine Probleme bekommen – vor verärgerten Nachbarn, die keinen Parkplatz finden, schützt diese Methode allerdings nicht.

Rubriklistenbild: © Jürgen Ritter/Imago

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