Was erlaubt ist
Darf die Polizei bei der Verkehrskontrolle einen Blick in den Kofferraum werfen?
Bei der Verkehrskontrolle müssen Sie der Polizei Fahrzeugpapiere und Führerschein aushändigen. Aber wie sieht es mit anderen Aufforderungen aus – zum Beispiel den Kofferraum zu öffnen?
Oft passiert es genau dann, wenn man am wenigsten Zeit und Lust dafür hat: Die Polizei fordert Sie unterwegs auf, an den Straßenrand zu fahren und ihre Fahrzeugpapiere herzuzeigen. Die allgemeine Verkehrskontrolle ist gekommen. Auf den ersten Blick kann das schon mal einschüchternd wirken. Wer sich korrekt verhält, hat aber in der Regel nichts zu befürchten. Und nicht auf alle Aufforderungen muss eingegangen werden.
Darf die Polizei bei der Verkehrskontrolle den Kofferraum öffnen?
Hin und wieder stellt sich die Frage, was genau die Polizei bei der allgemeinen Verkehrskontrolle eigentlich darf. Manchen Aufforderungen der Beamten haben Verkehrsteilnehmer Folge zu leisten – zum Beispiel, wenn es darum geht, die Fahrzeugpapiere und den Führerschein auszuhändigen und die Personalien durchzugeben. Nicht antworten müssen Sie hingegen auf rein informative Fragen, also etwa, woher Sie gerade kommen.
Aber wie sieht es nun damit aus, wenn es darum geht, den Kofferraum zu öffnen? Darauf hat die ADAC-Juristin Annika Danner eine Antwort: „Wenn die Polizei euch bittet, den Kofferraum zu öffnen, müsst ihr das nicht tun“, erklärt sie in einem Video des Automobilclubs. Die Beamten hätten auch kein Recht dazu, es von den Insassen zu verlangen. Allerdings könne es passieren, dass die Polizei auf einem Umweg trotzdem die Gelegenheit bekommt, einen Blick in den Kofferraum zu werfen. Nämlich, wenn es darum geht, mitzuführende Gegenstände wie das Warndreieck, Warnwesten oder den Verbandskasten vorzuzeigen.
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Die meisten Autofahrer lagern diese im Kofferraum – somit können Sie letztendlich doch dazu gezwungen sein, ihn zu öffnen. Wer sich nun weigert, den Kofferraum zu öffnen und die Gegenstände vorzuzeigen, riskiert ein Bußgeld. Aber: Man kann die Beamten auch bitten, solange neben dem Auto zu warten, so Danner. Generell sei es ihnen nicht erlaubt, selbst Türen zu öffnen oder das Auto anzufassen. Außerdem fügt die Juristin hinzu: „In der Praxis kommt im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle die Durchsuchung eines Fahrzeugs so gut wie gar nicht vor.“
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Wann die Polizei eigenmächtig den Kofferraum öffnen darf
Wie bei so vielen Dingen gibt es aber auch Ausnahmen. Die Polizei hat nämlich das Recht, mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder bei „Gefahr im Verzug“, das Fahrzeug zu durchsuchen. Letzteres wäre zum Beispiel der Fall, wenn es aus dem Auto verdächtig nach Drogen wie beispielsweise Marihuana riecht, erklärt Danner.
Rubriklistenbild: © Kerstin Kokoska/Imago
