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Was erlaubt ist

Darf die Polizei bei der Verkehrskontrolle einen Blick in den Kofferraum werfen?

Bei der Verkehrskontrolle müssen Sie der Polizei Fahrzeugpapiere und Führerschein aushändigen. Aber wie sieht es mit anderen Aufforderungen aus – zum Beispiel den Kofferraum zu öffnen?

Oft passiert es genau dann, wenn man am wenigsten Zeit und Lust dafür hat: Die Polizei fordert Sie unterwegs auf, an den Straßenrand zu fahren und ihre Fahrzeugpapiere herzuzeigen. Die allgemeine Verkehrskontrolle ist gekommen. Auf den ersten Blick kann das schon mal einschüchternd wirken. Wer sich korrekt verhält, hat aber in der Regel nichts zu befürchten. Und nicht auf alle Aufforderungen muss eingegangen werden.

Darf die Polizei bei der Verkehrskontrolle den Kofferraum öffnen?

Hin und wieder stellt sich die Frage, was genau die Polizei bei der allgemeinen Verkehrskontrolle eigentlich darf. Manchen Aufforderungen der Beamten haben Verkehrsteilnehmer Folge zu leisten – zum Beispiel, wenn es darum geht, die Fahrzeugpapiere und den Führerschein auszuhändigen und die Personalien durchzugeben. Nicht antworten müssen Sie hingegen auf rein informative Fragen, also etwa, woher Sie gerade kommen.

Wenn die Polizei Sie zur allgemeinen Verkehrskontrolle winkt, müssen Sie dem Folge leisten.

Aber wie sieht es nun damit aus, wenn es darum geht, den Kofferraum zu öffnen? Darauf hat die ADAC-Juristin Annika Danner eine Antwort: „Wenn die Polizei euch bittet, den Kofferraum zu öffnen, müsst ihr das nicht tun“, erklärt sie in einem Video des Automobilclubs. Die Beamten hätten auch kein Recht dazu, es von den Insassen zu verlangen. Allerdings könne es passieren, dass die Polizei auf einem Umweg trotzdem die Gelegenheit bekommt, einen Blick in den Kofferraum zu werfen. Nämlich, wenn es darum geht, mitzuführende Gegenstände wie das Warndreieck, Warnwesten oder den Verbandskasten vorzuzeigen.

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Die meisten Autofahrer lagern diese im Kofferraum – somit können Sie letztendlich doch dazu gezwungen sein, ihn zu öffnen. Wer sich nun weigert, den Kofferraum zu öffnen und die Gegenstände vorzuzeigen, riskiert ein Bußgeld. Aber: Man kann die Beamten auch bitten, solange neben dem Auto zu warten, so Danner. Generell sei es ihnen nicht erlaubt, selbst Türen zu öffnen oder das Auto anzufassen. Außerdem fügt die Juristin hinzu: „In der Praxis kommt im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle die Durchsuchung eines Fahrzeugs so gut wie gar nicht vor.“

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Wann die Polizei eigenmächtig den Kofferraum öffnen darf

Wie bei so vielen Dingen gibt es aber auch Ausnahmen. Die Polizei hat nämlich das Recht, mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder bei „Gefahr im Verzug“, das Fahrzeug zu durchsuchen. Letzteres wäre zum Beispiel der Fall, wenn es aus dem Auto verdächtig nach Drogen wie beispielsweise Marihuana riecht, erklärt Danner.

Rubriklistenbild: © Kerstin Kokoska/Imago

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