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Extreme Rechnungen

Überteuerte Abschleppkosten auf Privatparkplätzen – so kann man sich wehren

Wird man auf einem Privatparkplatz abgeschleppt, kann das richtig teuer werden. Bei vermeintlich überteuerten Rechnungen sollte man sich wehren.

Wer als Autofahrer seinem Wagen auf dem Parkplatz eines Baumarkts oder eines Supermarkts abstellt, macht sich zumeist wenig Gedanken über die dort geltenden Regeln. Allerdings kann sich das rächen: Denn entgegen landläufiger Meinung gilt auf Parkplätzen beispielsweise nicht automatisch rechts vor links. Selbst dann nicht, wenn dort Schilder auf die Geltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinweisen. Und dennoch sollte man die auf den Parkplätzen aufgestellten Hinweisschilder gut durchlesen – speziell, wenn es um die Themen Parkscheibe und Parkdauer geht. Denn auf manchen Bau- oder Supermarktplätzen werden private Firmen mit der Überwachung beauftragt – und deren Knöllchen können schnell teuer werden. Auch auf anderen Privatparkplätzen, wie beispielsweise von großen Miethäusern, sind häufig private Abschlepp-Unternehmen im Einsatz – und auch hier wird kräftig hingelangt. Gegen vermeintlich überteuerte Rechnungen kann man sich jedoch wehren.

Überteuerte Abschleppkosten – so kann man sich wehren

Dass man sich grundsätzlich an die vom Betreiber aufgestellten Parkplatz-Bedingen halten muss, steht außer Frage. Allerdings sind die privaten Unternehmen mit ihren Knöllchen manchmal ziemlich schnell bei der Hand, wie ein Bericht des Magazins „Life“ (RTL) zeigt. Und auch beim Abschleppen wird von den Firmen teils ordentlich abkassiert: Betroffene berichten von Rechnungen von mehr als 280 Euro, in einem Fall sogar von 350 Euro, um das Auto wiederzubekommen. Dem Beitrag zufolge bieten die Unternehmen ihre Dienste den Parkplatz-Betreibern teils gratis an – wenn sie im Gegenzug dafür die Gebühren einkassieren können.

Auf privaten Parkplätzen, etwa von Supermärkten, sollte man sich genau an die vorgegebenen Bedingungen halten – sonst kann es teuer werden. (Symbolbild)

Überteuerte Abschleppkosten – Preise müssen sich laut BGH an den „ortsüblichen“ Kosten orientieren

Gerade in Großstädten sind Parkplätze knapp – und wer keinen Stellplatz in der Garage oder auch draußen gemietet hat, tut sich oft schwer mit der Suche. Dennoch scheinen diese Rechnungen deutlich zu hoch. „Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten für das Entfernen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs bemisst sich nach den ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und für die unmittelbar mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs verbundenen Dienstleistungen“, heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014. Dem RTL-Bericht zufolge liegen diese in Berlin beispielsweise bei 188 Euro – somit lägen die von den Abschleppunternehmen geforderten Summen deutlich darüber. Die Betroffenen sprechen in dem Beitrag von „Abzocke“ und „Erpressung“.

Neun Mikro-Elektroautos, die perfekt für die Stadt sind

Opel Rocks-e
Opel Rocks-e: Mancher dürfte sich fragen, ob das überhaupt noch ein vollwertiges Auto ist. Gesetzlich ist er es wie alle Kleinstwagen nicht. Wer ihn fahren will, benötigt lediglich die Führerscheinklasse AM. Somit kann er schon ab 15 Jahren bewegt werden. Der Elektromotor leistet 8 PS und beschleunigt den Mini-Stromer auf 45 km/h. Mehr geht nicht. Die 5,5-kWh-Batterie reicht für eine Reichweite von 75 Kilometern. Danach muss der 2,41 Meter lange Opel Rocks-e für rund vier Stunden an die Steckdose. Kostenpunkt: rund 8.000 Euro © Opel
Renault Twizzy
Renault Twizy: Der kleine Franzose ist so etwas wie der Opa unter den Mikro-Elektroautos. Schon seit 2012 ist der Twizy in der Modellpalette von Renault zu finden. Mit 2,34 ist er etwas größer als Rocks-e und Ami. Statt nebeneinander nehmen die zwei Insassen hintereinander Platz. Seitenscheiben gibt es nur als Zubehör. Preislich geht es ab 11.450 Euro los. Wie die größere Version fahren will, benötigt jedoch einen richtigen Führerschein. Die Reichweite gibt Renault mit 90-100 Kilometern an. © Renault
City Transformer CT1
City Transformer CT1: Auch in Israel hat man die Mikro-Elektroautos für sich entdeckt. Der CT1 vom Start-up City Transformer macht seinem Namen dabei alle Ehre. Denn die Spurweite des Mini-Stromers lässt sich anpassen. Angetrieben wird er von zwei Elektromotoren an der Hinterachse. Das Start-up verspricht bis zu 180 Kilometer Reichweite und eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h. Wer den CT1 vorbestellt, zahlt 13.000 Euro, später soll er dann 16.000 Euro kosten. © City Transformer
Das Elektroauto e.GO Life
e.Go Life: Mit seinen 3,3 Metern ist der e.Go Life im Vergleich zu den andren Mini-Stromern fast schon ein Riese. Der 77 PS starke Elektromotor ermöglicht eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. In der Stadt soll er bis zu 206 km weit kommen. Kombiniert liegt die Reichweite bei 139 Kilometern. Wegen der Insolvenz von e.Go im Sommer 2020 wurde der Life zeitweise nicht gebaut. Dasd Geschäft wurde aber von der Next.E.Go Mobile SE übernommen. Mit dem e.wave X steht auch schon ein Life-Nachfolger bereit. © Marius Becker/dpa
Microlino 2.0.
Microlino 2.0: Von 1955 bis 1962 baute BMW das Leichtfahrzeug Isetta. Bis heute ist der Kleinstwagen Kult und feiert nun sein Comeback. Zumindest ähnelt der Microlino 2.0 der Isetta sehr. Angeboten wird der Mikro-Stromer in drei Batterieversionen mit 95, 175 und 230 km Reichweite. Der 20 PS starke Elektromotor beschleunigt das nur 450 Kilogramm schwere Mobil auf 90n km/h. Mit 14.990 Euro ist der Microlino jedoch nicht grade billig. © Arnulf Hettrich/Imago
Elaris Pio
Elaris Pio: Mit 2,81 Meter Länge bleibt dieser Elektro-Zwerg noch unter der Drei-Meter-Marke. In diesem Bereich verschwimmen die Grenzen zwischen Mikro-Auto und Pkw. In Sachen Antrieb befindet sich der Pio jedoch bei den Mikro-Stromern. Grade einmal 49 PS leistet der Elektromotor. Der Akku kommt auf 27 kWh und reicht für 225 Kilometer. Preislich liegt der Pio bei 21.900 Euro. © Elaris
FreZE Nikob EV
FreZE Nikob EV: In China ist der Elektro-Zwerg unter dem Namen Wuling Hongguang Mini EV bereits sehr erfolgreich. Damit das auch in Europa der Fall ist, brauchte es neben einem neuen Namen auch mehr Sicherheit und Energieeffizienz. Heißt: ESP, Airbags, neue Räder und eine LED-Beleuchtung. Angeboten wird das Nikob EV mit einer 13,8-kWh-LFP-Zelle mit 200 km Reichweite. Kosten soll das kleine Elektroauto 16.000 Euro. © Wulling
Elektrofrosch Bob Four
Elektrofrosch Bob Four: So ganz weiß man ja nicht, was dieses Gefährt sein möchte. Offiziell handelt es sich bei dem Elektrofrosch Bob Four um einen Kabinenroller. Entsprechend ist bei 45 km/h Schluss. Rund 100 Kilometer soll der Elektrofrosch kommen und das für grade einmal 8.990 Euro. Neben dem Bob Four hat Elektrofrosch noch weitere Mikromobile im Angebot.  © Elektrofrosch
Ari 802
ARI 802: Mit 2,22 fällt der Ari 802 sehr klein aus. Mit 643 Kilogram ist er zudem auch noch sehr leicht. Daher reichen 10 PS auch um den Kleinstwagen auf Tempo 80 zu bringen. In den Versionen 252 und 452 sind nur 25 beziehungsweise 45 km/h drin. Die Reichweite gibt Ari mit 120 bis 250 Kilometern an. Preislich schlägt der Ari 802 mit 10.990 Euro zu Buche.  © Ari

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Überteuerte Abschleppkosten – Verbraucherschützerin rät, über das Amtsgericht zu zahlen

Viele Betroffene zahlen, ohne lange zu überlegen, weil sie ihr Auto schnell wieder benötigen. Doch gegenüber „Life“ gibt eine Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale Berlin zwei hilfreiche Tipps. Sie empfiehlt, das Geld nur mit einem Hinweis zu bezahlen – und zwar „unter Vorbehalt der teilweisen Rückzahlung“. In diesem Fall könne man die Kosten im Nachhinein noch überprüfen. Eine weitere Möglichkeit, die in Betracht käme – wenn man das Fahrzeug nicht sofort benötige – sei die Bezahlung der Abschlepp-Rechnung beim Amtsgericht. In diesem Fall würde einen das Gericht informieren, wenn das Unternehmen das Geld einkassieren möchte. Und dann bestünde die Möglichkeit, zu sagen, man möchte statt beispielsweise 600 nur 300 Euro bezahlen – daraufhin müsste das Unternehmen darlegen und beweisen, dass die Forderung in der ursprünglichen Höhe gerechtfertigt ist.

Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz – nicht jedes Hinweisschild ist gültig

Und wer auf einem Supermarktparkplatz ein Knöllchen bekommt, sollte das Hinweisschild einmal genau unter die Lupe nehmen. Denn es ist nicht in jedem Fall gültig, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Was in der Regel nicht geht, ist beispielsweise:

  • eine besonders kleine Schrift auf Hinweisschildern bei der Einfahrt
  • versteckte Schilder am Rand von Supermarktparkplätzen
  • Hinweise zu Parken, die erst im Geschäft sichtbar sind
  • besonders lange und komplizierte Klauseln

Rubriklistenbild: © Wolfgang Maria Weber/Imago

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