Extreme Rechnungen
Überteuerte Abschleppkosten auf Privatparkplätzen – so kann man sich wehren
Wird man auf einem Privatparkplatz abgeschleppt, kann das richtig teuer werden. Bei vermeintlich überteuerten Rechnungen sollte man sich wehren.
Wer als Autofahrer seinem Wagen auf dem Parkplatz eines Baumarkts oder eines Supermarkts abstellt, macht sich zumeist wenig Gedanken über die dort geltenden Regeln. Allerdings kann sich das rächen: Denn entgegen landläufiger Meinung gilt auf Parkplätzen beispielsweise nicht automatisch rechts vor links. Selbst dann nicht, wenn dort Schilder auf die Geltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinweisen. Und dennoch sollte man die auf den Parkplätzen aufgestellten Hinweisschilder gut durchlesen – speziell, wenn es um die Themen Parkscheibe und Parkdauer geht. Denn auf manchen Bau- oder Supermarktplätzen werden private Firmen mit der Überwachung beauftragt – und deren Knöllchen können schnell teuer werden. Auch auf anderen Privatparkplätzen, wie beispielsweise von großen Miethäusern, sind häufig private Abschlepp-Unternehmen im Einsatz – und auch hier wird kräftig hingelangt. Gegen vermeintlich überteuerte Rechnungen kann man sich jedoch wehren.
Überteuerte Abschleppkosten – so kann man sich wehren
Dass man sich grundsätzlich an die vom Betreiber aufgestellten Parkplatz-Bedingen halten muss, steht außer Frage. Allerdings sind die privaten Unternehmen mit ihren Knöllchen manchmal ziemlich schnell bei der Hand, wie ein Bericht des Magazins „Life“ (RTL) zeigt. Und auch beim Abschleppen wird von den Firmen teils ordentlich abkassiert: Betroffene berichten von Rechnungen von mehr als 280 Euro, in einem Fall sogar von 350 Euro, um das Auto wiederzubekommen. Dem Beitrag zufolge bieten die Unternehmen ihre Dienste den Parkplatz-Betreibern teils gratis an – wenn sie im Gegenzug dafür die Gebühren einkassieren können.
Überteuerte Abschleppkosten – Preise müssen sich laut BGH an den „ortsüblichen“ Kosten orientieren
Gerade in Großstädten sind Parkplätze knapp – und wer keinen Stellplatz in der Garage oder auch draußen gemietet hat, tut sich oft schwer mit der Suche. Dennoch scheinen diese Rechnungen deutlich zu hoch. „Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten für das Entfernen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs bemisst sich nach den ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und für die unmittelbar mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs verbundenen Dienstleistungen“, heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014. Dem RTL-Bericht zufolge liegen diese in Berlin beispielsweise bei 188 Euro – somit lägen die von den Abschleppunternehmen geforderten Summen deutlich darüber. Die Betroffenen sprechen in dem Beitrag von „Abzocke“ und „Erpressung“.
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Überteuerte Abschleppkosten – Verbraucherschützerin rät, über das Amtsgericht zu zahlen
Viele Betroffene zahlen, ohne lange zu überlegen, weil sie ihr Auto schnell wieder benötigen. Doch gegenüber „Life“ gibt eine Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale Berlin zwei hilfreiche Tipps. Sie empfiehlt, das Geld nur mit einem Hinweis zu bezahlen – und zwar „unter Vorbehalt der teilweisen Rückzahlung“. In diesem Fall könne man die Kosten im Nachhinein noch überprüfen. Eine weitere Möglichkeit, die in Betracht käme – wenn man das Fahrzeug nicht sofort benötige – sei die Bezahlung der Abschlepp-Rechnung beim Amtsgericht. In diesem Fall würde einen das Gericht informieren, wenn das Unternehmen das Geld einkassieren möchte. Und dann bestünde die Möglichkeit, zu sagen, man möchte statt beispielsweise 600 nur 300 Euro bezahlen – daraufhin müsste das Unternehmen darlegen und beweisen, dass die Forderung in der ursprünglichen Höhe gerechtfertigt ist.
Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz – nicht jedes Hinweisschild ist gültig
Und wer auf einem Supermarktparkplatz ein Knöllchen bekommt, sollte das Hinweisschild einmal genau unter die Lupe nehmen. Denn es ist nicht in jedem Fall gültig, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Was in der Regel nicht geht, ist beispielsweise:
- eine besonders kleine Schrift auf Hinweisschildern bei der Einfahrt
- versteckte Schilder am Rand von Supermarktparkplätzen
- Hinweise zu Parken, die erst im Geschäft sichtbar sind
- besonders lange und komplizierte Klauseln
Rubriklistenbild: © Wolfgang Maria Weber/Imago
