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Ausnahmen von der Gurtpflicht

Anschnallen im Auto: Wer darauf verzichten darf und welche Regeln gelten

Wer Auto fährt, muss sich anschnallen. Bei Verstößen gegen die Gurtpflicht droht ein Bußgeld. Doch gibt es einige Ausnahmen von der Regel.

Kaum hat man auf dem Fahrersitz Platz genommen und fährt los, ertönt auch schon der nervige, laute Piepston: Sie haben wieder mal vergessen, sich anzuschnallen. Bereits seit rund 50 Jahren gilt Gurtpflicht im Auto. Heute ist sie kaum noch aus dem Straßenverkehr wegzudenken. Doch das war nicht immer so. Als am 1. Januar 1976 in Deutschland die allgemeine Anschnallpflicht auf Pkw-Vordersitzen verfügt wurde, gab es viel Unverständnis. In einem Fernsehbericht des Bayerischen Rundfunks (BR)aus dem Jahr 1976 wurden Autofahrer zu der Neuerung befragt und gaben dabei amüsante Ausreden. Der Gurt sei unbequem und das Angurten benötige zu viel Zeit, heißt es da. Mittlerweile ist das Anschnallen jedoch so gut wie selbstverständlich – wichtig ist dabei aber auch die richtige Sitzeinstellung. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus dem Jahr 2018 legten 99 Prozent der Erwachsenen im Auto den Sicherheitsgurt an. Doch wie ist die genau Regelung, was gilt es zu beachten und gibt es sogar Ausnahmen? Ein Überblick.

Anschnallen im Auto: Was ist die Gurtpflicht?

Die Anschnallpflicht besteht seit rund 50 Jahren. Nur wenige sind davon ausgenommen.

Laut ADAC gilt die Anschnallpflicht bis auf wenige Ausnahmen für alle Kraftfahrzeuge mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten. Diese müssen dabei während der ganzen Fahrt angelegt bleiben. Die Gurtpflicht besteht auch bei verkehrsbedingtem Warten und Stop-and-Go-Verkehr. Doch muss man sich auf den hinteren Sitzen anschnallen? Laut ADAC, ja. Die Gurtpflicht gilt auf allen Sitzen mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten. Sollten diese in Ihrem Fahrzeug auch hinten vorgeschrieben sein, müssen Sie sich dort anschnallen. Kinder müssen sich ebenfalls anschnallen. Jedoch sind sie besonders gefährdet, wenn sie auf dem Platz eines Erwachsenen sitzen. Der klassische Dreipunktgurt kann bei einem Unfall für schwere Verletzungen sorgen. Deshalb gilt für Kinder die Kindersitzpflicht. Erst ab einer Körpergröße von 1,50 Meter oder ab zwölf Jahren dürfen Kinder am Erwachsenensitz mitfahren. Fährt ein Kind ohne Kindersitz im Auto, drohen Bußgelder.

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Im Auto angurten: Gibt es Ausnahmen von der Gurtpflicht?

Tatsächlich gibt es einige wenige Ausnahmen von der Sicherheitsgurtpflicht. So kann man sich laut ADAC aus gesundheitlichen Gründen von der Regelung befreien lassen. Dabei müsse ein entsprechender Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt werden, wofür eine ärztliche Bescheinigung nötig ist. Diese müsse eine Erkrankung belegen, die eine zwingende Befreiung der Pflicht erfordern würde. Dabei werde auch unterschieden, ob die Erkrankung vorübergehend oder dauerhaft ist. Menschen mit Körpergröße von unter 1,50 Metern können ebenfalls eine Befreiung der Sicherheitsgurtpflicht beantragen.

Außerdem gilt laut ADAC keine Anschnallpflicht bei:

  • Haus-zu-Haus-Verkehr: Gilt für Personen, die in ihrem im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig ihr Fahrzeug verlassen müssen. Beispiel: Paketzusteller
  • Schrittgeschwindigkeit: Dazu gehört auch Rückwärtsfahren und Fahren auf Parkplätzen
  • Kraftomnibussen: Dort gilt keine Gurtpflicht, sofern die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.
  • Betriebspersonal in Kraftomnibussen: Dazu gehört auch Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen, deren Dienstleistung ein Verlassen des Sitzplatzes erfordert.

Eine weitere Ausnahme stellen Oldtimer dar. Viele der alten Karossen verfügen über gar keine Sicherheitsgurte. Die Gurtpflicht wurde 1976 eingeführt. Wurde Ihr Oldtimer vor dem Stichtag zugelassen, steht der Wagen unter Bestandsschutz. Das heißt, die Gurte müssen nicht nachgerüstet werden, weshalb auch ohne Anschnallen gefahren werden darf. Denn nur Oldtimer im Originalzustand können auch das von vielen begehrte H-Kennzeichen bekommen.

Fahren ohne Sicherheitsgurt: Wie viel Bußgeld droht?

Sicherheitsgurte retten Leben. Laut einer Statistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren es 2023 2.830 Verkehrstote in Deutschland, während es 1975, im Jahr vor Einführung der Sicherheitsgurtpflicht, noch 14.870 waren. Neben dem Sicherheitsgurt tragen noch weitere Faktoren und technische Neuerungen dazu bei, dass Auto fahren sicherer wird. Neben seiner Gesundheit riskiert man beim Fahren ohne Sicherheitsgurt jedoch auch ein Bußgeld. Sos-verkehrsrecht.de listet folgende Bußgelder auf:

  • Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt: 30 Euro Bußgeld
  • Kind im Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert: 30 Euro Bußgeld
  • Sicherheitsgurt pflichtiges Kind ohne jede Sicherung im Auto: 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Gurtpflicht im Auto: Was es zu beachten gilt

Damit ein Sicherheitsgurt auch die Wirkung hat, die er haben soll, sollte man sich im Auto richtig anschnallen. Der ADAC empfiehlt:

  • Ein verdrehter Gurt sollte immer entwirrt werden.
  • Der Gurt sollte nicht unter die Achsel geführt werden. Auch wenn das bequem ist, kann es bei einem Unfall lebensgefährlich sein.
  • Einrisse oder Schäden am Sicherheitsgurt sollten nie selbst repariert werden.
  • Der Gurt sollte immer straff gezogen sein.
  • Wichtig ist auch, die Kopfstütze richtig einzustellen. Die Oberkante der Kopfstütze sollte dabei gleich mit der Oberkante des Kopfes liegen.

Was zudem viele nicht wissen: Auch Winterjacken am Steuer können gefährlich sein. Sie sollten deshalb vor dem Losfahren ausgezogen werden.

Rubriklistenbild: © imagebroker/IMAGO

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