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Spezieller Fall

Autorennen gegen sich selbst: Auch „Alleinrasern“ können hohe Strafen drohen

Illegale Autorennen sind eine Straftat. Nicht jedem ist aber bekannt, dass es für eine Strafe immer mehrere Renn-Beteiligte braucht. Auch „Alleinrasern“ droht Ärger.

Es gibt viele Verkehrssituationen, in denen Autofahrer Fehler machen, weil sie von falschen Voraussetzungen ausgehen: So ein Fall ist etwa die „abknickende Vorfahrt“, bei der oft der Blinker nicht ordnungsgemäß verwendet wird. Ganz ähnlich passiert dies häufig auch bei einem Abbiegepfeil. Doch auch beim Thema Tempolimit halten sich manche Gerüchte hartnäckig – etwa, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn an der nächsten Auffahrt endet. Doch das ist schlichtweg falsch. Und selbst auf einem Streckenabschnitt ohne Tempolimit können Extrem-Rasern unter bestimmten Voraussetzungen Strafen drohen.

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Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen: Bei Nichteinhaltung droht Ärger im Falle eines Unfalls

Zunächst einmal gilt in Deutschland auch auf Autobahn-Abschnitten ohne Tempolimit die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt, hat zunächst einmal nichts zu befürchten. Dennoch kann Ärger drohen – und zwar, wenn es zu einem Unfall kommt. Hätte der Unfall vermieden werden können, wenn man sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte, kann dies zu einer Mithaftung führen. Eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn gibt es in Deutschland übrigens nicht.

Wird Rasern ein Rennen nachgewiesen, droht sogar Gefängnis

Ärger kann Extrem-Rasern auf Abschnitten ohne Tempolimit aber auch noch durch einen anderen Gesetzesverstoß drohen: das sogenannte „verbotene Kraftfahrzeugrennen“, das in § 315d des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Weil es sich hierbei nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat handelt, fallen auch die Strafen entsprechend höher aus: Teilnehmern droht eine Geldstrafe (Tagessätze, werden nach dem Einkommen berechnet) oder sogar bis zu zwei Jahren Gefängnis.

Die schnellsten deutschen Autos aller Zeiten: 9ff GT9 rast davon

Apollo IE
Platz 10 – Apollo Intensa Emozione (IE): Auch wenn der Name eher italienisch klingt, ist der Apollo IE ein waschechter Deutscher und der Nachfolger des Gumpert Apollo. Im Vergleich zu seinem Vorgänger von der – inzwischen insolventen – Gumpert Sportwagenmanufaktur ist der IE etwas langsamer: „lediglich“ 335 km/h sind drin. Für die Autobahn und die Rennstrecke sollte das jedoch immer noch ausreichen. © Sebastian Geisler/Imago
Porsche 959 S.
Platz 9 – Porsche 959 S: Der Ende der 1980er-Jahre gebaute Sportwagen ist alles andere als ein altes Eisen. Mit 339 km/h Höchstgeschwindigkeit braucht sich der 515 PS-starke Porsche 959 S auch vor modernen Fahrzeugen nicht verstecken. Den Sprint von null auf 100 legt er in grade einmal 3,7 Sekunden zurück. © Porsche
Porsche 911 GT2 RS
Platz 8 – Porsche 911 GT2 RS: Der 911 ist eine absolute Sportwagen-Ikone. Inzwischen gibt es ihn in unzähligen Varianten. Wer jedoch besonders schnell unterwegs sein will, der greift zum GT2 RS. Der Hardcore-Porsche beschleunigt mit seinen 700 PS in 2,8 Sekunden auf 100 km/h. Erst bei 340 km/h ist Schluss. © Porsche
Mercedes-Benz SLR McLaren Sterling Moss Edition
Platz 7 – Mercedes-Benz SLR McLaren Sterling Moss Edition: Hinter diesem sperrigen Namen verbirgt sich ein ganz besonderer Sportwagen zu Ehren des ehemaligen Formel-1-Piloten Sir Stirling Moss (†). Im Vergleich zum regulären SLR McLaren wurde auf ein Dach und eine Windschutzscheibe verzichtet. Optisch lehnt sich der Supersportwagen an den 300 SLR von 1955 an. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 350 km/h ist er jedoch deutlich schneller. © Sebastian Geisler/Imago
Porsche 918 Spyder
Platz 6 – Porsche 918 Spyder: Mit einer Spitzengeschwindigkeit von 351,5 km/h hat es auch der Porsche 918 Spyder in die Top 10 der schnellsten deutschen Autos geschafft. Zwischen 2013 und 2015 wurde der Sportwagen 955 Mal gebaut. Die legendäre Nordschleife umrundete er in 6:57.00 Minuten. © Porsche
Mercedes-AMG One
Platz 5 – Mercedes-AMG ONE: Das Hypercar wurde 2017 auf der IAA in Frankfurt als „Project One“ vorgestellt und sollte ab 2019 in Serie gehen. Erst drei Jahre später rollte der Mercedes-AMG ONE zu den Kunden, die sich auf Formel-1-Technologie und 352 km/h Topspeed freuen dürfen.  © Mercedes-Benz AG
RUF CTR Anniversary
Platz 4 – Ruf CTR Anniversary: Sieht aus wie ein Porsche 911 (Baureihe 964), ist aber keiner. Zumindest nicht ganz. Denn der CTR Anniversary ist das erste Auto, das Ruf selbst entwickelt hat. Angetrieben wird der Sportwagen aus Pfaffenhausen von einem Sechs-Zylinder-Boxermotor mit 710 PS. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 360 km/h. Für den Sprint von null auf Tempo 100 braucht der auf 50 Exemplare limitierte Sportwagen 3,5 Sekunden. © Sebastian Geisler/Imago
Gumpert Apollo
Platz 3 – Gumpert Apollo: Der Sportwagen von Ex-Audi-Motorsport-Chef Roland Gumpert wurde von 2005 bis 2016 in vier verschiedenen Versionen angeboten und war sowohl für Straße als auch die Rennstrecke zugelassen. In den Top-Versionen Apollo (650 PS) und Apollo S (750 PS) lag die Höchstgeschwindigkeit bei 360 km/h. © Sebastian Geisler/Imago
RUF CTR3 Clubsport.
Platz 2 – Ruf CTR3 (Clubsport): Wie der CTR Anniversary handelt es sich auch beim CTR3 (Clubsport) um eine Eigenentwicklung im Porsche-Look. Der 777 PS-starke Sechszylinder-Boxer peitscht den Sportwagen auf bis zu 380 km/h. © Sebastian Geisler/Imago
9ff GT9 Vmax
Platz 1 – 9ff GT9 Vmax: Auch von der Spitzenposition grüßt ein aufgemotzter Porsche 911 von der Dortmunder Firma 9ff. Angetrieben wird der Sportwagen von einem Sechszylinder-Boxermotor mit 1.400 PS. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 437 km/h. Doch auch der "normale“ 9ff GT9 (409 km/h) und der GT9-R (414 km/h) sind kaum langsamer. © Sebastian Geisler/Imago

Illegales Kraftfahrzeugrennen: Was sind typische Indizien?

Wie der ADAC erklärt, geht es bei einem illegalen Rennen um Wettbewerb und Geschwindigkeit – mindestens zwei Teilnehmer sind Voraussetzung. Die Länge der gefahrenen Strecke spielt keine Rolle. Unter anderem sind typische Indizien für ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“: ein zeitgleicher Start, ein riskanter Fahrstil, gemeinsame Etappenziele, Zeitmessungen sowie die Verwendung hochmotorisierter Fahrzeuge.

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Was viele aber nicht wissen: Es gibt eine Ausnahme. Es braucht nämlich nicht zwangsläufig zwei oder mehr Fahrzeuge – es existiert auch der Tatbestand des sogenannten „Alleinrasers“ beziehungsweise des „Einzelrennens“. Denn im Gesetzestext heißt es in Absatz 3 des § 315d, dass auch entsprechend bestraft wird, wenn ein Fahrer sich „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.

Autorennen sind illegal – es gibt auch Strafen für sogenannte „Alleinraser“. (Symbolbild)

Illegales Autorennen: Hohe Strafen, wenn dabei Menschen zu Schaden kommen

Wer auf einem Streckenabschnitt ohne Tempolimit „nur“ zu schnell fährt, hat also in aller Regel nichts zu befürchten. Der Paragraf ist für Extremfälle gedacht. Beispielsweise wurde vor einiger Zeit gegen einen tschechischen Millionär wegen des Vorwurfs des „Einzelrennens“ ermittelt, weil dieser in einem Bugatti Chiron mit bis zu 417 km/h über eine deutsche Autobahn gerast war. Am Ende wurde das Verfahren jedoch eingestellt. Tatsächlich ist beim „Alleinraser“ vieles Auslegungssache, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (1 Ss 199/22 – Urteil vom 14.11.2022) zeigt: Hier wurde selbst die Flucht vor der Polizei mit überhöhter Geschwindigkeit und Rotlichtverstoß nicht als illegales Rennen gewertet.

In besonderen Fällen können die Strafen für ein illegales Rennen jedoch auch deutlich über die bereits genannten zwei Jahre Gefängnis hinausgehen. Und zwar, wenn dabei beispielsweise andere Menschen in Gefahr gebracht oder „fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ werden – hierfür drohen bis zu fünf Jahre Haft. Falls Menschen durch ein Rennen schwer verletzt oder gar getötet werden, so kann eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Rubriklistenbild: © YAY Images/Imago

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