Spezieller Fall
Autorennen gegen sich selbst: Auch „Alleinrasern“ können hohe Strafen drohen
Illegale Autorennen sind eine Straftat. Nicht jedem ist aber bekannt, dass es für eine Strafe immer mehrere Renn-Beteiligte braucht. Auch „Alleinrasern“ droht Ärger.
Es gibt viele Verkehrssituationen, in denen Autofahrer Fehler machen, weil sie von falschen Voraussetzungen ausgehen: So ein Fall ist etwa die „abknickende Vorfahrt“, bei der oft der Blinker nicht ordnungsgemäß verwendet wird. Ganz ähnlich passiert dies häufig auch bei einem Abbiegepfeil. Doch auch beim Thema Tempolimit halten sich manche Gerüchte hartnäckig – etwa, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn an der nächsten Auffahrt endet. Doch das ist schlichtweg falsch. Und selbst auf einem Streckenabschnitt ohne Tempolimit können Extrem-Rasern unter bestimmten Voraussetzungen Strafen drohen.
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Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen: Bei Nichteinhaltung droht Ärger im Falle eines Unfalls
Zunächst einmal gilt in Deutschland auch auf Autobahn-Abschnitten ohne Tempolimit die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt, hat zunächst einmal nichts zu befürchten. Dennoch kann Ärger drohen – und zwar, wenn es zu einem Unfall kommt. Hätte der Unfall vermieden werden können, wenn man sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte, kann dies zu einer Mithaftung führen. Eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn gibt es in Deutschland übrigens nicht.
Wird Rasern ein Rennen nachgewiesen, droht sogar Gefängnis
Ärger kann Extrem-Rasern auf Abschnitten ohne Tempolimit aber auch noch durch einen anderen Gesetzesverstoß drohen: das sogenannte „verbotene Kraftfahrzeugrennen“, das in § 315d des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Weil es sich hierbei nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat handelt, fallen auch die Strafen entsprechend höher aus: Teilnehmern droht eine Geldstrafe (Tagessätze, werden nach dem Einkommen berechnet) oder sogar bis zu zwei Jahren Gefängnis.
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Illegales Kraftfahrzeugrennen: Was sind typische Indizien?
Wie der ADAC erklärt, geht es bei einem illegalen Rennen um Wettbewerb und Geschwindigkeit – mindestens zwei Teilnehmer sind Voraussetzung. Die Länge der gefahrenen Strecke spielt keine Rolle. Unter anderem sind typische Indizien für ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“: ein zeitgleicher Start, ein riskanter Fahrstil, gemeinsame Etappenziele, Zeitmessungen sowie die Verwendung hochmotorisierter Fahrzeuge.
Was viele aber nicht wissen: Es gibt eine Ausnahme. Es braucht nämlich nicht zwangsläufig zwei oder mehr Fahrzeuge – es existiert auch der Tatbestand des sogenannten „Alleinrasers“ beziehungsweise des „Einzelrennens“. Denn im Gesetzestext heißt es in Absatz 3 des § 315d, dass auch entsprechend bestraft wird, wenn ein Fahrer sich „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.
Illegales Autorennen: Hohe Strafen, wenn dabei Menschen zu Schaden kommen
Wer auf einem Streckenabschnitt ohne Tempolimit „nur“ zu schnell fährt, hat also in aller Regel nichts zu befürchten. Der Paragraf ist für Extremfälle gedacht. Beispielsweise wurde vor einiger Zeit gegen einen tschechischen Millionär wegen des Vorwurfs des „Einzelrennens“ ermittelt, weil dieser in einem Bugatti Chiron mit bis zu 417 km/h über eine deutsche Autobahn gerast war. Am Ende wurde das Verfahren jedoch eingestellt. Tatsächlich ist beim „Alleinraser“ vieles Auslegungssache, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (1 Ss 199/22 – Urteil vom 14.11.2022) zeigt: Hier wurde selbst die Flucht vor der Polizei mit überhöhter Geschwindigkeit und Rotlichtverstoß nicht als illegales Rennen gewertet.
In besonderen Fällen können die Strafen für ein illegales Rennen jedoch auch deutlich über die bereits genannten zwei Jahre Gefängnis hinausgehen. Und zwar, wenn dabei beispielsweise andere Menschen in Gefahr gebracht oder „fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ werden – hierfür drohen bis zu fünf Jahre Haft. Falls Menschen durch ein Rennen schwer verletzt oder gar getötet werden, so kann eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden.
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