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Viele liegen falsch

Tempolimit: Wann endet die Geschwindigkeitsbegrenzung?

Immer wieder taucht das Gerücht auf, dass ein Autobahn-Tempolimit an der nächsten Auffahrt endet. Aber stimmt das wirklich? Wir klären auf.

Für Deutsche ist es völlig normal, für viele andere Menschen auf der Welt ist es einfach unvorstellbar: Eine Straße ohne jedes Tempolimit. Dass man auf der deutschen Autobahn tatsächlich so schnell fahren kann, wie es das Auto erlaubt, bewies vor einiger Zeit ein tschechischer Millionär mit einem Bugatti Chiron: Er donnerte tatsächlich mit 417 km/h über die A2 – letztendlich ohne Konsequenzen. Wer selbst viel mit dem Auto unterwegs ist, weiß jedoch: In der Realität gilt auf zahlreichen Autobahnabschnitten ein Tempolimit. Eine spannende Frage ist jedoch: Wie lange gilt eigentlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung?

Auch ohne Tempolimit kann es für Raser auf der Autobahn teuer werden

Zunächst einmal ist wichtig zu wissen: Auch ohne ein extra ausgeschildertes Tempolimit kann bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn Ärger drohen. Zum einen gibt es die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Fährt man deutlich schneller und es kommt zu einem Unfall, kann es durchaus sein, dass man zumindest eine Mitschuld zugesprochen bekommt, wie ein Urteil zeigt. Außerdem gibt es den Tatbestand des sogenannten „Einzelrennens“ beziehungsweise „Alleinrasers“, der erfüllt sein kann, wenn man grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine besonders hohe Geschwindigkeit zu erreichen.

Wann endet eigentlich ein Tempolimit? Viele Autofahrer sitzen bei dieser Frage einem Irrglauben auf. (Symbolbild)

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Weit verbreiteter Irrglaube: Tempolimit endet an der nächsten Autobahn-Auffahrt

Vor allem in einem Punkt liegen viele Autofahrer falsch: Denn, dass ein Tempolimit an der nächsten Autobahn-Auffahrt automatisch endet, ist ein Irrglaube, wie der ADAC erklärt. Das gilt nicht nur für die Autobahn: Dem Automobilclub zufolge werden sogenannte Streckenverbote wie Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung unwirksam. Deshalb endet ein Tempolimit immer erst mit dem Aufhebungszeichen – beziehungsweise gilt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein gelbes Ortsschild oder ein neues Tempolimit-Schild.

Die schnellsten deutschen Autos aller Zeiten: 9ff GT9 rast davon

Apollo IE
Platz 10 – Apollo Intensa Emozione (IE): Auch wenn der Name eher italienisch klingt, ist der Apollo IE ein waschechter Deutscher und der Nachfolger des Gumpert Apollo. Im Vergleich zu seinem Vorgänger von der – inzwischen insolventen – Gumpert Sportwagenmanufaktur ist der IE etwas langsamer: „lediglich“ 335 km/h sind drin. Für die Autobahn und die Rennstrecke sollte das jedoch immer noch ausreichen. © Sebastian Geisler/Imago
Porsche 959 S.
Platz 9 – Porsche 959 S: Der Ende der 1980er-Jahre gebaute Sportwagen ist alles andere als ein altes Eisen. Mit 339 km/h Höchstgeschwindigkeit braucht sich der 515 PS-starke Porsche 959 S auch vor modernen Fahrzeugen nicht verstecken. Den Sprint von null auf 100 legt er in grade einmal 3,7 Sekunden zurück. © Porsche
Porsche 911 GT2 RS
Platz 8 – Porsche 911 GT2 RS: Der 911 ist eine absolute Sportwagen-Ikone. Inzwischen gibt es ihn in unzähligen Varianten. Wer jedoch besonders schnell unterwegs sein will, der greift zum GT2 RS. Der Hardcore-Porsche beschleunigt mit seinen 700 PS in 2,8 Sekunden auf 100 km/h. Erst bei 340 km/h ist Schluss. © Porsche
Mercedes-Benz SLR McLaren Sterling Moss Edition
Platz 7 – Mercedes-Benz SLR McLaren Sterling Moss Edition: Hinter diesem sperrigen Namen verbirgt sich ein ganz besonderer Sportwagen zu Ehren des ehemaligen Formel-1-Piloten Sir Stirling Moss (†). Im Vergleich zum regulären SLR McLaren wurde auf ein Dach und eine Windschutzscheibe verzichtet. Optisch lehnt sich der Supersportwagen an den 300 SLR von 1955 an. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 350 km/h ist er jedoch deutlich schneller. © Sebastian Geisler/Imago
Porsche 918 Spyder
Platz 6 – Porsche 918 Spyder: Mit einer Spitzengeschwindigkeit von 351,5 km/h hat es auch der Porsche 918 Spyder in die Top 10 der schnellsten deutschen Autos geschafft. Zwischen 2013 und 2015 wurde der Sportwagen 955 Mal gebaut. Die legendäre Nordschleife umrundete er in 6:57.00 Minuten. © Porsche
Mercedes-AMG One
Platz 5 – Mercedes-AMG ONE: Das Hypercar wurde 2017 auf der IAA in Frankfurt als „Project One“ vorgestellt und sollte ab 2019 in Serie gehen. Erst drei Jahre später rollte der Mercedes-AMG ONE zu den Kunden, die sich auf Formel-1-Technologie und 352 km/h Topspeed freuen dürfen.  © Mercedes-Benz AG
RUF CTR Anniversary
Platz 4 – Ruf CTR Anniversary: Sieht aus wie ein Porsche 911 (Baureihe 964), ist aber keiner. Zumindest nicht ganz. Denn der CTR Anniversary ist das erste Auto, das Ruf selbst entwickelt hat. Angetrieben wird der Sportwagen aus Pfaffenhausen von einem Sechs-Zylinder-Boxermotor mit 710 PS. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 360 km/h. Für den Sprint von null auf Tempo 100 braucht der auf 50 Exemplare limitierte Sportwagen 3,5 Sekunden. © Sebastian Geisler/Imago
Gumpert Apollo
Platz 3 – Gumpert Apollo: Der Sportwagen von Ex-Audi-Motorsport-Chef Roland Gumpert wurde von 2005 bis 2016 in vier verschiedenen Versionen angeboten und war sowohl für Straße als auch die Rennstrecke zugelassen. In den Top-Versionen Apollo (650 PS) und Apollo S (750 PS) lag die Höchstgeschwindigkeit bei 360 km/h. © Sebastian Geisler/Imago
RUF CTR3 Clubsport.
Platz 2 – Ruf CTR3 (Clubsport): Wie der CTR Anniversary handelt es sich auch beim CTR3 (Clubsport) um eine Eigenentwicklung im Porsche-Look. Der 777 PS-starke Sechszylinder-Boxer peitscht den Sportwagen auf bis zu 380 km/h. © Sebastian Geisler/Imago
9ff GT9 Vmax
Platz 1 – 9ff GT9 Vmax: Auch von der Spitzenposition grüßt ein aufgemotzter Porsche 911 von der Dortmunder Firma 9ff. Angetrieben wird der Sportwagen von einem Sechszylinder-Boxermotor mit 1.400 PS. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 437 km/h. Doch auch der "normale“ 9ff GT9 (409 km/h) und der GT9-R (414 km/h) sind kaum langsamer. © Sebastian Geisler/Imago

Auch ausgeschaltete Schilderbrücken heben ein Tempolimit nicht auf

Ganz ähnlich verhält es sich mit Tempolimits auf sogenannten Verkehrsbeeinflussungsanlagen (kurz VBA) – gemeint sind die meist mit Leuchtdioden ausgestatteten, veränderbaren Verkehrszeichen auf Schilderbrücken. Sollten die auf einer Schilderbrücke angebrachten Wechselverkehrszeichen (WVZ) ausgeschaltet sein, so hebt das nicht das zuvor angeordnete Tempolimit auf. Hier gilt ebenso: Erst durch ein entsprechendes Verkehrsschild – egal ob elektronisch oder statisch – wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben.

Kein Aufhebungszeichen notwendig: Welche Ausnahmen es gibt

Eine Ausnahme können Tempolimits an sogenannten Gefahrenstellen bilden – also beispielsweise an Baustellen, engen Kurven oder vor Schulen. Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung mit einem Gefahrenzeichen kombiniert wird, dann endet das Tempolimit laut ADAC ohne Aufhebungsschild nach dem Ende der Gefahrenstelle – jedoch muss sich das Ende zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergeben. Ebenso ist kein Aufhebungszeichen notwendig, wenn die Länge des Tempolimits eindeutig aus einem Zusatzschild hervorgeht.

Rubriklistenbild: © Manngold/Imago

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