Straßenverkehr
Verkehrsregeln: Muss ich blinken, wenn Abbiegen Pflicht ist?
Auch, wenn das Verkehrsschild die Autos in eine Richtung lenkt, muss geblinkt werden. Die Straßenverkehrsordnung sieht das aus Sicherheitsgründen vor.
Spiegel, Blinker, Schulterblick, Abbiegen. So lernt man es in der Fahrschule. Wenn man von einer Straße in eine andere abbiegen möchte, dann zeigt man das dem Nachfahrenden an. Es gibt allerdings auch Kreuzungen oder Einmündungen, wo das Abbiegen keine Wahl, sondern Pflicht ist. Die Meinungen darüber, ob man auch hier den Blinker setzen muss, gehen auseinander. Das Gesetz sagt: Ja, es muss geblinkt werden.
Abbiegen ist Pflicht: Blinken muss man aus Sicherheitsgründen trotzdem
Wenn Abbiegen Pflicht ist, dann wird das in der Regel durch ein rundes blaues Verkehrszeichen angegeben, auf dem ein weißer Pfeil in die Richtung zeigt, in die man fahren muss. Dieser Pfeil kann sowohl nach links oder rechts als auch geradeaus zeigen. Die Autofahrer haben hier also keine andere Wahl, als der vorgegebenen Fahrtrichtung zu folgen. Den Abbiegevorgang durch das Blinken anzeigen müssen sie aber trotzdem.
Der neue WhatsApp-Kanal von 24auto.de ist da!
Aktuelle News, nützliche Tipps & Tricks sowie kuriose Geschichten aus dem Netz rund um das Thema Auto gibt’s auf unserem Whatsapp-Kanal: Hier geht’s direkt zu Automania.
Wie der TÜV Nord laut dpa erklärt, hat das den Grund, dass andere Verkehrsteilnehmer das Schild unter Umständen nicht sehen können. Das trifft etwa auf Autos zu, die aus einer Querstraße oder von gegenüber kommen und demnach nicht wissen, dass das Auto vor, neben oder gegenüber von ihnen abbiegen wird. Sie könnten ohne das Blinken davon ausgehen, dass es geradeaus fahren wird, was zu Unfällen führen kann.
Außerdem ist per Gesetz in §9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen.“ Ohne Ausnahme.
Abknickende Vorfahrt: Blinken oder nicht blinken?
Eine ähnliche Verwirrung stellt sich oft bei abknickender Vorfahrt ein. Wer hier auf der Vorfahrtstraße bleibt, dem müssen andere Autos weiterhin Vorrang gewähren. Das heißt aber nicht, dass man nicht blinken muss.
Auch das Abbiegen bei abknickender Vorfahrt ist ein Abbiegen. Dementsprechend muss geblinkt werden, denn laut ADAC gilt jede Richtungsänderung, bei der ein Verkehrsteilnehmer aus dem gleichgerichteten Verkehr hinausfährt – sei es in eine Querstraße hinein, für einen Spurwechsel oder auf einer abknickenden Vorfahrtstraße – als ein Verlassen der bisherigen Fahrbahn. Und wer die bisherige Fahrbahn verlässt, muss den Verkehrsteilnehmern drumherum durch das Setzen des Blinkers darüber Bescheid geben.
Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.
Fährt man an einer Kreuzung oder Einmündung mit abknickender Vorfahrt jedoch weiter geradeaus, verlässt also die Vorfahrtstraße, dann muss man keinen Blinker setzen, weil man die Fahrtrichtung nicht ändert und die Fahrbahn nicht verlässt.
Wann Blinken: Auch in diesen Situationen muss man den Richtungswechsel angeben
Die Frage, wann man den Richtungswechsel per Blinker anzeigen muss, ist leicht zu beantworten: immer. Sobald man die Spur oder die Richtung ändert, müssen andere Verkehrsteilnehmer darüber frühzeitig informiert werden. Das gilt zum Beispiel auch beim Fahrstreifenwechsel oder beim Überholen.
Wer an einem Hindernis auf der Straße vorbeifahren möchte, muss das durch Blinken angeben. Zunächst gewährt man dem entgegenkommenden Verkehr Vorrang, weil sich das Hindernis auf der eigenen Seite befinden, dann setzt man den Blinker. Ist man am Hindernis vorbeigefahren, muss man erneut den Blinker setzen, um auf die ursprüngliche Fahrbahn zurückzukehren.
Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?




Ähnliches gilt für Überholmanöver, zum Beispiel auf der Autobahn. Vor dem Ausscheren, also vor dem Verlassen der bisherigen Fahrbahn, muss geblinkt werden. Nach dem Überholvorgang blinkt man erneut, bevor man wieder einschert. Während des Überholens muss der Blinker nicht gesetzt sein.
Blinken – die Basics: Wann und wie lange?
Es gibt keine allgemeine Regel dafür, wann man anfangen sollte zu blinken, wenn man abbiegen oder an einem Hindernis vorbeifahren will. Es ist allerdings wichtig, dass der Blinker rechtzeitig gesetzt wird, sodass Nachfahrende und andere Verkehrsteilnehmer genug Zeit haben, sich auf das Manöver vorzubereiten. Der Blinker muss so lange gesetzt bleiben, bis der Vorgang des Abbiegens abgeschlossen ist.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Übrigens: Es kann mit einem Verwarngeld von zehn bis 35 Euro bestraft werden, wenn man nicht rechtzeitig, falsch oder gar nicht blinkt und dadurch andere in Gefahr bringt. Passiert durch falsches Blinken ein Unfall, trägt der Fahrer eine Mitschuld.
Rubriklistenbild: © Petra Schneider/Imago

