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Straßenverkehr

Verkehrsregeln: Muss ich blinken, wenn Abbiegen Pflicht ist?

Auch, wenn das Verkehrsschild die Autos in eine Richtung lenkt, muss geblinkt werden. Die Straßenverkehrsordnung sieht das aus Sicherheitsgründen vor.

Spiegel, Blinker, Schulterblick, Abbiegen. So lernt man es in der Fahrschule. Wenn man von einer Straße in eine andere abbiegen möchte, dann zeigt man das dem Nachfahrenden an. Es gibt allerdings auch Kreuzungen oder Einmündungen, wo das Abbiegen keine Wahl, sondern Pflicht ist. Die Meinungen darüber, ob man auch hier den Blinker setzen muss, gehen auseinander. Das Gesetz sagt: Ja, es muss geblinkt werden.

Abbiegen ist Pflicht: Blinken muss man aus Sicherheitsgründen trotzdem

Wenn Abbiegen Pflicht ist, dann wird das in der Regel durch ein rundes blaues Verkehrszeichen angegeben, auf dem ein weißer Pfeil in die Richtung zeigt, in die man fahren muss. Dieser Pfeil kann sowohl nach links oder rechts als auch geradeaus zeigen. Die Autofahrer haben hier also keine andere Wahl, als der vorgegebenen Fahrtrichtung zu folgen. Den Abbiegevorgang durch das Blinken anzeigen müssen sie aber trotzdem.

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Wie der TÜV Nord laut dpa erklärt, hat das den Grund, dass andere Verkehrsteilnehmer das Schild unter Umständen nicht sehen können. Das trifft etwa auf Autos zu, die aus einer Querstraße oder von gegenüber kommen und demnach nicht wissen, dass das Auto vor, neben oder gegenüber von ihnen abbiegen wird. Sie könnten ohne das Blinken davon ausgehen, dass es geradeaus fahren wird, was zu Unfällen führen kann.

Außerdem ist per Gesetz in §9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen.“ Ohne Ausnahme.

Der weiße Pfeil auf blauem Grund gibt die Abbiege-Richtung vor – aufs Blinken dürfen Autofahrer aber dennoch nicht verzichten. (Symbolbild)

Abknickende Vorfahrt: Blinken oder nicht blinken?

Eine ähnliche Verwirrung stellt sich oft bei abknickender Vorfahrt ein. Wer hier auf der Vorfahrtstraße bleibt, dem müssen andere Autos weiterhin Vorrang gewähren. Das heißt aber nicht, dass man nicht blinken muss.

Auch das Abbiegen bei abknickender Vorfahrt ist ein Abbiegen. Dementsprechend muss geblinkt werden, denn laut ADAC gilt jede Richtungsänderung, bei der ein Verkehrsteilnehmer aus dem gleichgerichteten Verkehr hinausfährt – sei es in eine Querstraße hinein, für einen Spurwechsel oder auf einer abknickenden Vorfahrtstraße – als ein Verlassen der bisherigen Fahrbahn. Und wer die bisherige Fahrbahn verlässt, muss den Verkehrsteilnehmern drumherum durch das Setzen des Blinkers darüber Bescheid geben.

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Fährt man an einer Kreuzung oder Einmündung mit abknickender Vorfahrt jedoch weiter geradeaus, verlässt also die Vorfahrtstraße, dann muss man keinen Blinker setzen, weil man die Fahrtrichtung nicht ändert und die Fahrbahn nicht verlässt.

Wann Blinken: Auch in diesen Situationen muss man den Richtungswechsel angeben

Die Frage, wann man den Richtungswechsel per Blinker anzeigen muss, ist leicht zu beantworten: immer. Sobald man die Spur oder die Richtung ändert, müssen andere Verkehrsteilnehmer darüber frühzeitig informiert werden. Das gilt zum Beispiel auch beim Fahrstreifenwechsel oder beim Überholen.

Den Blinker muss man immer dann setzen, wenn man die bisherige Fahrbahn verlässt. Ohne Ausnahme.

Wer an einem Hindernis auf der Straße vorbeifahren möchte, muss das durch Blinken angeben. Zunächst gewährt man dem entgegenkommenden Verkehr Vorrang, weil sich das Hindernis auf der eigenen Seite befinden, dann setzt man den Blinker. Ist man am Hindernis vorbeigefahren, muss man erneut den Blinker setzen, um auf die ursprüngliche Fahrbahn zurückzukehren.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Ähnliches gilt für Überholmanöver, zum Beispiel auf der Autobahn. Vor dem Ausscheren, also vor dem Verlassen der bisherigen Fahrbahn, muss geblinkt werden. Nach dem Überholvorgang blinkt man erneut, bevor man wieder einschert. Während des Überholens muss der Blinker nicht gesetzt sein.

Blinken – die Basics: Wann und wie lange?

Es gibt keine allgemeine Regel dafür, wann man anfangen sollte zu blinken, wenn man abbiegen oder an einem Hindernis vorbeifahren will. Es ist allerdings wichtig, dass der Blinker rechtzeitig gesetzt wird, sodass Nachfahrende und andere Verkehrsteilnehmer genug Zeit haben, sich auf das Manöver vorzubereiten. Der Blinker muss so lange gesetzt bleiben, bis der Vorgang des Abbiegens abgeschlossen ist.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Übrigens: Es kann mit einem Verwarngeld von zehn bis 35 Euro bestraft werden, wenn man nicht rechtzeitig, falsch oder gar nicht blinkt und dadurch andere in Gefahr bringt. Passiert durch falsches Blinken ein Unfall, trägt der Fahrer eine Mitschuld.

Rubriklistenbild: © Petra Schneider/Imago

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