Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Im Sommer eine Plage

Expertin warnt: Wespennest nie selbst entfernen – bis zu 50.000 Euro Strafe möglich

Das Jahr 2024 könnte zu einem echten Wespenjahr werden. Wer ein Wespennest am Haus entdeckt, sollte allerdings die Finger davon lassen.

Ein milder Winter und die hohe Feuchtigkeit der vergangenen Monate könnten laut Experten dafür sorgen, dass 2024 besonders viele Wespen heranwachsen. Im April legt die Königin bereits ihre Eier, im Mai schlüpfen dann die ersten Arbeiterinnen. Danach wächst die Population rasant. Im August kann ein Nest schließlich bis zu 12.000 Tiere beherbergen. Und das merken auch all jene, die im Sommer ungestört im Freien frühstücken wollen. Doch was tun, wenn ein Wespenvolk sein Nest ausgerechnet vor dem eigenen Fenster baut? Sophie Scharrer ist Schädlingsexpertin bei SchädlingsHero. Gegenüber IPPEN.MEDIA verrät sie, an welchen Orten Wespennester zu finden sind, wann es entfernt werden sollte – und warum Sie selbst lieber die Finger davon lassen sollten.

Wo bauen Wespen ihre Nester?

„Wespen bevorzugen in der Regel eine ungestörte Umgebung“, verrät Scharrer. Häufig befinden sich ihre Nester daher an Orten, die wenig besucht sind, wie etwa

  • Dachböden,
  • Geräteschuppen,
  • Carports,
  • Scheunen,
  • Gartenhäuschen,
  • Lüftungsschlitzen bei Häusern,
  • in baubedingten Löchern,
  • an Dachgiebeln und
  • unter Ziegeln.

Nicht selten nisten sich Wespen auch im Inneren von Häusern ein, etwa

  • im Rollladenkasten,
  • in Fensterrahmen oder
  • hinter Wänden bzw. Verkleidungen.

Im Garten bauen Wespen ihr Nest in der Erde.

Ein Wespennest sollte nur von Experten entfernt werden. Wer es selbst versucht und erwischt wird, muss mit einer hohen Geldstrafe rechen.

Wann sollte man ein Wespennest entfernen lassen?

Befindet sich das Nest an einer Stelle, an der es nicht stört oder für die Bewohner gefährlich werden kann, muss es laut Scharrer nicht zwingend entfernt werden. „Professionelle Hilfe sollte aber immer dann gerufen werden, wenn man sich nicht mit dem Wespenvolk arrangieren kann.“ Siedeln sich etwa Wespen im Rollladen oder im Fensterrahmen an, wo man ihnen regelmäßig nahe kommt, sollte man handeln. Drohen Schäden am Haus, etwa weil sich Wespen in Zwischendecken oder ähnlichem eingenistet haben, wäre dies ebenfalls ein Grund, ein Wespennest zu entfernen. Wen nur einzelne Insekten stören, kann als Erste-Hilfe-Maßnahme versuchen, die Wespen mit Hausmitteln zu vertreiben.

Kann ich ein Wespennest auch selbst entfernen?

Allerdings sollte man nie versuchen, ein Wespennest selbst zu entfernen. „Das ist strafbar, denn Wespen stehen aufgrund ihrer wichtigen Funktion in unserem Ökosystem unter Naturschutz“, so die Expertin weiter. Tut man es dennoch, droht ein saftiges Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Abgesehen davon ist es ziemlich gefährlich, da die Wespen sich beim Entfernen ihres Nests bedroht fühlen und zum Angriff übergehen können.

Alles rund um Haushalts- und Garten-Tipps finden Sie im regelmäßigen Wohnen-Newsletter unseres Partners Merkur.de. Hier anmelden!

Rasenmähen, Grillen, Müll entsorgen: Bußgelder rund um Haus und Garten

Frau schläft zur Nachtruhe mitten in der Nacht
Ruhezeit: Ab 22 Uhr bis um 6 Uhr am Folgetag muss Lärm so weit wie möglich vermieden werden. Fernseher, Musik oder Spielekonsolen sollten dann auf Zimmerlautstärke heruntergeregelt werden. Damit ist eine Lautstärke gemeint, die man außerhalb der eigenen Wohnung kaum oder gar nicht mehr hören kann. Bei Verstößen kann es bis zu 5.000 Euro Strafe geben. © Imago
Junge Frau hat Nagel in die Wand
Lautes Werkeln nur tagsüber: Auch Hämmern und Bohren und andere laute Handwerksarbeiten sind nach 22 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen streng verboten. Bilder aufhängen oder Regale anbringen sollten Sie am besten immer tagsüber, und nur außerhalb der Nachtruhe. © Imago
Mann saugt Staub in der Wohnung
Haushaltstätigkeiten: Das gleiche gilt übrigens für laute Aktivitäten wie Staubsaugen, Möbelschieben, Wäschewaschen oder Geschirr spülen in der Maschine. Bei Verstößen kann es sogar zu Abmahnungen oder Mietkündigungen kommen.  © Imago
Alter Mann mäht Rasen
Rasen mähen: Den Rasen sollte man aus Rücksicht ebenfalls nicht während der Ruhezeit mähen, also nicht nachts und nicht mittags zwischen 13 und 15 Uhr. Am Sonntag ist das Rasenmähen tabu, sonst kann es bis zu 50.000 Strafe geben.  © Imago
Ältere Dame schneidet Hecke
Heckenschneiden im Sommer: Ebenfalls im Garten verboten ist das Schneiden von Hecken während der Brutzeit. Diese dauert von März bis Ende September an. Wer in dieser Zeit seine Hecken radikal schneidet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.  © Imago
Baum wird gefällt und gesägt
Bäume fällen: Wer ohne Genehmigung einen Baum fällt, riskiert bis zu 50.000 Euro Strafe. Bäume unterliegen in Deutschland einem besonderen Schutz und dürfen nicht einfach umgesägt werden.  © Imago
gartenabfälle in einem Korb
Gartenabfälle entsorgen: Der eigene Gartenmüll gehört auf den Kompost oder in die Bio-Tonne, allerdings in keinem Fall auf das Feld vom Nachbarn. Wer seine Gartenabfälle dort oder auch in der freien Natur entsorgt, muss mit Geldstrafen von 300 bis 2.500 Euro rechnen. © Imago
Wespennest nicht alleine entfernen
Wespennester: Auch wenn die Wespen stören, Wespennester dürfen nicht einfach entfernt oder umgesiedelt werden. Zum einen ist das für Ungeübte gefährlich, zum anderen braucht es dafür die Einschätzung eines Experten. Wer das auf eigene Faust versucht, wird nicht nur gestochen, sondern muss auch mit einer Strafe von 5.000 bis 50.000 Euro rechnen. © Imago
Älterer Herr grillt auf dem Balkon
Grillen zu Hause: Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist in Deutschland laut Deutschem Mieterbund (DMB) erlaubt, es sei denn, es ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Hier gilt aber, dass man Rücksicht auf Nachbarn nehmen und deshalb Ruhezeiten einhalten, Rauch und Funkenflug vermeiden sollte. Wird dagegen verstoßen, kann die Strafe zwischen 100 und 5.000 Euro liegen.  © Imago
Pärchen grillt am Strand oder im Park
Grillen in der Öffentlichkeit: Wenn man dagegen an öffentlichen Plätzen den Grill anwirft, wo es nicht erlaubt ist, muss mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen.  © Imago
Feuer im Kamin mit Schuhen davor
Kaminfutter: Apropos Feuer: Auch im hauseigenen Kamin darf man nicht alles verbrennen, was man will. Trockene naturbelassene Hölzer sind in Ordnung, lackiertes Holz, Zeitungs- und Altpapier, Hausmüll, giftige Stoffe wie Gummi und Gartenabfälle wegen der Luftverschmutzung jedoch nicht. Dafür kann es bis zu 100.000 Euro Strafe geben.  © Imago
Verschenken-Kartons sind verboten
Nichts „Zu verschenken“: Es scheint eine nette Geste zu sein, einen Karton mit alten Spielsachen, Büchern oder anderen Gegenständen auf die Straße zu stellen und „Zu verschenken“ dranzuschreiben. Allerdings kann ein solcher Karton als Ordnungswidrigkeit und illegale Müllablagerung geahndet werden und bis zu 5.000 Euro Strafe einbringen. © Imago
Chaotische Garage mit viel Zeug
Mehr als Autos in der Garage: Heutzutage werden in Garagen weit mehr als Autos gelagert: Gartenstühle, Autoreifen, Grill, Gartenwerkzeuge. Theoretisch ist das aber verboten oder bedarf einer Sondergenehmigung. Bußgelder, wenn sich etwa ein Vermieter beschwert, können bis zu 500 Euro hoch sein.  © Imago

Wen rufe ich an und was passiert dann?

Wer ein Wespennest bei sich zu Hause findet, sollte also professionelle Hilfe holen, um das Nest zu entfernen. Dafür kommt etwa ein Kammerjäger oder die örtliche Naturschutzbehörde infrage. Die Experten entscheiden dann zusammen mit den Kunden, ob das Nest umgesiedelt oder die Wespen bekämpft werden.

  • Umsiedlung des Wespennests: Bei einer Umsiedlung werden herumfliegende Arbeiterinnen in einen Umsiedlungskarton eingesaugt. Anschließend wird das gesamte Nest samt der Königin entfernt und an einen geeigneten Ort gebracht, wo es neu aufgehängt wird. Allerdings wird eine Umsiedlung nicht von allen Dienstleistern angeboten.
  • Bekämpfung: Bei einer Bekämpfung wird das Wespenvolk abgetötet. Viele Schädlingsbekämpfer arbeiten mit Insektiziden, die von den Wespen selbst in das Nest getragen und verteilt werden. Manche arbeiten aber auch mit ökologischen Mitteln.

Wie viel kostet es, ein Wespennest entfernen zu lassen?

Und wie viel kostet das Ganze? „Fürs Umsiedeln oder Entfernen von Wespennestern sind – je nach Region und Aufwand – Preise zwischen 150 und 250 Euro üblich“, erklärt die Schädlingsexpertin. Allerdings kann es durchaus teurer werden, wenn beispielsweise eine Hebebühne bestellt werden muss, um ans Nest zu gelangen. 

Wer übernimmt die Kosten für die Entfernung eines Wespennests?

Die Kosten für die Beseitigung des Wespennestes muss in der Regel der Hauseigentümer oder Vermieter übernehmen. „Mieter sollten daher unverzüglich Ihren Vermieter über das Wespennest informieren und das weitere Vorgehen mit ihm abstimmen", rät Scharrer weiter. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung kommen ebenfalls für die Kosten der Beseitigung des Wespennestes auf, wenn die Police einen Haus- und Wohnungsschutzbrief als Zusatzbaustein einschließt. Hier lohnt sich also ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Wespen sterben im Winter

Die Gute Nachricht: Nach den ersten Frostnächten im Herbst gehen die Wespen ohnehin ein. Lediglich die Jungköniginnen überwintern, allerdings nicht im Nest, sondern in totem Holz oder in Erdspalten. Laut NABU kann man das leere Nest dann gefahrlos selbst entfernen – ohne ein Bußgeld fürchten zu müssen. Übrigens, auch Taubennester entfernen steht unter Strafe.

Rubriklistenbild: © CHROMORANGE/Imago

Kommentare