Ärger nach Auszug aus der Wohnung
Wir haben bei Auszug ein Protokoll gemacht – Trotzdem kommt der Vermieter mit neuen Schäden
In unserer neuen Service-Rubrik dreht sich alles um eurer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e. V. geben hier die Antworten.
Wir haben bei der Übergabe mit der Wohnung mit unserem alten Vermieter ein Übergabeprotokoll gemacht. Da war alles in Ordnung. Aber jetzt kommt er mit immer neuen Dingen, die wir angeblich nicht gemacht oder verschwiegen hätten. Darf er das?
Wenn die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben wird, dann will er die – verständlicherweise – in einem ordentlichen Zustand zurückbekommen. Daher stellt sich immer die Frage: Waren Schönheitsreparaturen geschuldet? Wurde ordentlich gestrichen? Gibt es Schäden? Wurden diese vom Verursacher beseitigt? Gibt es Mängel?
Gibt der Mieter die Wohnung einfach an den Vermieter zurück, dann kann der Vermieter sechs Monate lang noch mit Forderungen und Behauptungen kommen, was der Mieter angeblich alles nicht gemacht hat.
Daher empfiehlt sich bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll, in dem Mieter und Vermieter gemeinsam die Wohnung anschauen und den Zustand festhalten. Im Idealfall sind sich beide Parteien einig, dann können beide das Protokoll unterschreiben.
Sind und Zweck des Protokolls ist es, späteren Streit über Schäden und deren Umfang zu vermeiden. Für das Protokoll gibt es keine bestimmten Vorgaben. Es gibt Formulare im Internet; es kann aber auch handschriftlich geführt werden. Wichtig ist, dass der Mieter ebenfalls ein Exemplar bekommt, das vom Vermieter unterschrieben ist. Es gibt auch keine Pflicht, ein Übergabeprotokoll anzufertigen.
Danach kann der Vermieter nur noch Mängel oder Schäden melden, die bei der Übergabe nicht offensichtlich oder versteckt waren. Ansonsten ist er an das Protokoll gebunden. Wenn er also einen offensichtlich Schaden, zum Beispiel eine fehlende Steckdosen-Abdeckung, übersehen hat, dann muss er die später selber ausbessern.
Umgekehrt ist auch der Mieter an seine Unterschrift unter das Protokoll und seine dortigen Zusagen gebunden, wenn er zum Beispiel das Streichen zusagt, obwohl er dazu nicht verpflichtet war. Dann muss der Mieter diese Arbeiten trotzdem ausführen.
Gibt es unterschiedliche Ansichten, ob Schäden vorliegen beziehungsweise, wer dafür verantwortlich ist, dann kann das ebenfalls im Protokoll festgehalten werden. Das kann sinnvoll sein, um spätere „Nachforderungen“ vorzubeugen. Aber auch hier sollte der Mieter keine Zusagen machen, sondern nur den Zustand und die unterschiedliche Auffassung bestätigen.
Kommt keine gemeinsame Übergabe zustande, dann sollte der Mieter die geräumte Wohnung zusammen mit einem Zeugen besichtigen und den Zustand auch in Fotos festhalten.
Im Fall des Fragestellers ist also zu schauen, was wurde im Übergabeprotokoll festgehalten und worauf beziehen sich die Nachforderungen des Vermieters. Sind es versteckte Schäden? Waren sie vom Mieter verursacht? Können sie auch erst nach der Übergabe entstanden sein, zum Beispiel beim Einzug der neuen Mieter? Erst dann lässt sich die Frage abschließend beantworten.
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