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Neue Betriebskostenabrechnung und horrende Kosten

Wir hatten Legionellen im Warmwasser: Müssen wir für die Beseitigung bezahlen?

Collage: Ein Duschkopf aus dem Wasser läuft / Eine Mitarbeiterin hält in einem Speziallabor eine Petrischale mit Proben von Legionellen.
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Wer beim Duschen Legionellen einatmet, kann schwer erkranken.

In unserer Service-Rubrik dreht sich alles um eurer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e.V. geben hier die Antworten, immer montags und natürlich anonymisiert.

Frage einer Mieterin

Im vergangenen Jahr wurden bei uns Legionellen festgestellt. Das haben wir erfahren, als die Vermieterin die Kosten in der Betriebskostenabrechnung von uns verlangt hat. Sie sagt, dass wir auch die Kosten für die Beseitigung bezahlen müssen, schließlich würden wir in dem Haus wohnen und nicht sie. Stimmt das? 

Antwort vom Experten:

Da habe ich schlechte Nachrichten für Ihre Vermieterin. 

Legionellen sind Bakterien, die sich in warmen Wasser entwickeln können. Die sind nicht zu unterschätzen, sie können Infektionen auslösen, wenn Sie zum Beispiel beim Duschen einen Wassernebel mit bakterienhaltigem Wasser einatmen. Das Trinken von legionellen-haltigem Wasser ist dagegen nicht gesundheitsgefährdend.

Daher schreibt die Trinkwasserverordnung vor, dass der Hauseigentümer die Anlage für Warmwasser alle drei Jahre auf Legionellen untersucht. Einzige Ausnahme dieser Prüfpflicht sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Häuser ohne zentraler Warmwasserversorgung.

Der Vermieter muss das Ergebnis anschließend bekannt geben, zum Beispiel durch einen Aushang im Treppenhaus. Wurde ein Legionellenbefall festgestellt, muss der Vermieter auch über die Gesundheitsgefahr informieren; bei einem schweren Befall kann er sogar ein Duschverbot aussprechen.

Informiert der Vermieter über das Ergebnis nicht näher, kann ein betroffener Mieter wegen möglicher Gesundheitsgefährdung kündigen und Schadensersatz für Umzugs- und Maklerkosten verlangen. Erkrankt ein Mieter wegen der fehlenden Information, steht ihm zudem Schmerzensgeld zu. Bei einer deutlich erhöhten Legionellen-Konzentration kann der Mieter zudem die Miete um 20 bis 25 Prozent mindern.

Die Kosten für die regelmäßige Prüfung auf Legionellen kann die Vermieterin im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Sie sind dann Teil der Kosten für Warmwasser. 

Kosten, die anfallen, um die Ursachen für den Legionellenbefall festzustellen und diese zu beseitigen, muss dagegen der Vermieter tragen. Die kann er nicht von den Mietern verlangen. Er kann auch keine Kosten für den Einbau von Zapfstellen für die Wasserproben verlangen. 

Die Betriebskosten der Fragestellerin sind also wahrscheinlich zu korrigieren. Sollte ein Mieter zudem beweisen können, dass er wegen der Legionellen krank wurde und die Vermieterin nicht ordnungsgemäß informiert hatte, dann stehen weitere Forderungen gegen die Vermieterin im Raum. Ebenso mögliche Rückforderungsansprüche aus zu viel bezahlter Miete - je nachdem wie hoch der Legionellenbefall war und wie lange er gedauert hat.

Die Antwort auf eine Leserfrage dient lediglich der Information. Sie ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an Ihren örtlichen Mieterverein.

Fragen rund ums Thema Miete?

Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net - unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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