Schlüssel im Urlaub verloren
Müssen wir tausende Euro für eine neue Schließanlage zahlen?
In unserer neuen Service-Rubrik dreht sich alles um eurer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e.V. geben hier die Antworten, immer montags und natürlich anonymisiert.
Frage einer Mieterin
Mein Mann hat im Urlaub in Ägypten unseren Schlüssel für den Hauseingang und die Wohnung verloren. Unsere Hausverwaltung möchte deshalb jetzt die komplette Schließanlage erneuern und verlangt von uns, die Kosten von mehreren tausend Euro zu übernehmen. Müssen wir das wirklich bezahlen?
Antwort vom Experten:
Jeder Mieter ist verpflichtet, seine Haus- und Wohnungsschlüssel sorgfältig zu verwahren und darauf zu achten, dass sie nicht verloren gehen oder gestohlen werden. Wenn der Mieter einen Schlüssel verliert, oder wenn wer ihm gestohlen wird, muss er das dem Vermieter mitteilen.
Falls es notwendig ist, das Schloss auszutauschen, muss der Mieter die Kosten nur dann übernehmen, wenn er schuld am Schlüsselverlust ist. Dabei reicht es, wenn er den Schlüssel fahrlässig verloren hat. Fahrlässig ist es in der Regel, wenn für Notfälle außerhalb der Wohnung ein Schlüssel “versteckt” wurde, zum Beispiel unter einer Fußmatte. Ein Verschulden liegt auch vor, wenn ein Mieter in einem unbeaufsichtigten Auto seine Handtasche auf dem Beifahrersitz zurücklässt und das Auto aufgebrochen wird.
Der Mieter muss ein neues Schloss aber nicht bezahlen, wenn ihn kein Verschulden trifft. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn in einem Geschäft die Tasche gestohlen wird, obwohl der Mieter darauf aufgepasst hat; oder wenn Wertsachen aus einem verschlossenen Wertfach gestohlen werden.
Eine Klausel im Mietvertrag, die den Vermieter berechtigt, unabhängig vom Verschulden auf Kosten des Mieters ein neues Schloss anzubringen, ist unwirksam.
Der Mieter muss die Kosten außerdem dann nicht bezahlen, wenn ein Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen ist. Das trifft zum Beispiel zu, wenn der Schlüssel in einen Fluss gefallen ist oder wenn ein unehrlicher Finder den Schlüssel nicht zuordnen kann. Allerdings muss der Mieter das im Streitfall beweisen, etwa dass der Schlüssel nicht mit einem Namensschild oder Ähnlichem gekennzeichnet war.
Besonders problematisch wird es bei Schließanlagen von Mehrparteienhäuser. Hier kann es richtig teuer werden. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter bei der Übergabe der Schlüssel auf diese Gefahr hinzuweisen, andernfalls hat er einen Teil des Schadens selber zu bezahlen. Aber auch für eine Schließanlage gilt: Der Vermieter (oder die Hausverwaltung) kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn ein Missbrauch des verlorenen Schlüssels ausgeschlossen ist.
Schadensersatz ist nur dann zu zahlen, wenn das Schloss auch tatsächlich ausgetauscht wurde. Es können auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten verlangt werden, nicht die eines Kostenvoranschlages. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Vermieter für ein altes Schloss ein neues bekommt, daher kann je nach Alter noch ein Abzug vorgenommen werden.
Die Antwort auf eine Leserfrage dient lediglich der Information. Sie ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an Ihren örtlichen Mieterverein.
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