Nicht immer nachvollziehbar
Mein Vermieter möchte von mir Grundsteuer und Versicherung, aber das ist doch seine Wohnung?
In unserer Service-Rubrik dreht sich alles um Euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e.V. geben hier die Antworten, immer montags und natürlich anonymisiert.
Frage eines Mieters
Ich habe die Betriebskostenabrechnung bekommen. Da verlangt der Vermieter von mir, dass ich auch die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung bezahle. Aber das ist doch seine Wohnung. Muss ich das wirklich bezahlen?
Antwort vom Experten:
Entscheidend ist, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Normalerweise heißt es, dass der Mieter die Betriebskosten trägt und dann wird meistens auf die Betriebskostenverordnung verwiesen. Dort ist aufgeführt, welche Kosten umlagefähig sind: das ist der sogenannte Betriebskosten-Katalog.
Da sind gleich als Nummer 1 die „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks“ genannt. Und dazu gehört die Grundsteuer.
Es kann in der Tat gefragt werden, ob das sachgerecht ist. Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Daher fordert zum Beispiel der Deutsche Mieterbund, dass diese Kosten aus dem Betriebskosten-Katalog gestrichen werden, da sie nicht im Zusammenhang mit der Nutzung der Wohnung stehen. Letztlich ist das aber eine politische Entscheidung. Rein rechtlich kann die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt werden, wenn es wirksam vereinbart wurde.
Gleiches gilt für die Gebäudeversicherungen. Die sind als Nummer 13 im Betriebskostenkatalog aufgeführt. Hierbei handelt es sich zum einen um Versicherungen des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherung sowie gegen Elementarschäden, aber auch Versicherung für den Öltank oder Aufzug. Auch eine Gebäude-Haftpflichtversicherung ist umlagefähig. Damit werden Schäden abgedeckt, die entstehen können, wenn gegen die Sicherungspflichten verstoßen wurden. Klassisches Beispiel: im Winter wird nicht ordnungsgemäß geräumt und ein Passant bricht sich deswegen das Bein.
Eine private Haftpflichtversicherung kann der Vermieter hier aber nicht umlegen. Auch eine private Rechtsschutzversicherung des Vermieters (gegen den Mieter) ist nicht umlagefähig; ebenso wenig Beiträge für den Haus- und Grundbesitzerverein oder einen Vermieterschutzverein.
Wenn der Vermieter diese Versicherungskosten umlegt, dann hat der Mieter allerdings auch einen Anspruch, dass die Versicherung in Anspruch genommen wird, wenn es zu einem Schaden kommt. Wenn zum Beispiel der einen Wohnungsbrand verursacht, dann muss der Vermieter den Schaden über die Gebäudeversicherung regulieren. Der Mieter hat nämlich (anteilig) die Prämien gezahlt, daher hat er auch Anspruch auf die Leistung der Versicherung.
Die Antwort auf eine Leserfrage dient lediglich der Information. Sie ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an Ihren örtlichen Mieterverein.
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