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Kälteeinbruch im Sommer

Mein Vermieter hat die Heizung abgestellt: Muss ich im Sommer frieren?

Collage: Eine Frau wärmt sich, in eine Decke gehüllt, an einer Tasse Tee./Eine Person dreht am Thermostat einer Heizung in einer Wohnung.
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Ist es rechtens, wenn der Vermieter im Sommer die Heizung abdreht, es aber kalt wird und man friert?

In unserer neuen Service-Rubrik dreht sich alles um eurer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e.V. geben hier die Antworten, immer montags und natürlich anonymisiert.

Frage einer Mieterin:

Als es in den letzten Tagen Anfang August so kalt war, wollte ich heizen, um nicht krank zu werden. Mein Vermieter hat sich aber geweigert, die Heizung einzuschalten. Er sagte, ich soll mich warm anziehen. Hat er recht? Muss ich im Sommer frieren?

Antwort vom Experten:

Nein, Sie müssen im Sommer nicht frieren. Ob der Vermieter aber die Heizung anstellen muss, hängt davon ab, wie kalt es in ihrer Wohnung in dieser Zeit war.

Eine gesetzliche Regel über die Dauer der Heizperiode gibt es nicht. Es kommt zunächst darauf an, ob im Mietvertrag dazu etwas vereinbart wurde. Wurde dazu nichts vereinbart, wird die Heizperiode in aller Regel vom 1.Oktober bis zum 30. April angesetzt. In manchen Mietverträgen findet sich eine Vereinbarung, die die Heizperiode vom 15. September bis zum 15. Mai festlegt. 

Aber auch außerhalb der Heizperiode muss der Vermieter sicherstellen, dass Sie die Wohnung beheizen können, wenn es kalt ist. Gerichte haben schon entschieden, dass es dem Mieter nicht zuzumuten ist, an kalten Sommertagen zu frieren oder seine Gesundheit zu gefährden. 

Der Vermieter muss spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad Celsius fällt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als ein oder zwei Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber sogar unter 16 Grad Celsius, muss der Vermieter die Heizung sogar sofort in Betrieb nehmen; denn hier ist die Grenze zur Gesundheitsgefährdung überschritten. 

Es gibt aber auch Gerichte, die auf die Außentemperatur schauen. Liegt diese drei Tage lang unter zwölf Grad Celsius, dann muss der Vermieter die Heizung anschalten. Der Vermieter kann sich bei seiner Entscheidung, ob er im Sommer an kühlen Tagen die Heizung einschaltet, nicht nach der Mehrheit der Mieter im Haus richten. 

Sollte sich der Vermieter weigern, die Heizung in Betrieb zu nehmen, dann ist der vertragsgemäße Zustand der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Das führt von Gesetzes wegen zu einer Mietminderung

Kommt der Vermieter trotz einer Abmahnung durch den Mieter seiner Pflicht nicht nach, kann der Mieter unter Umständen auch Schadensersatz verlangen. Zum Beispiel die Kosten für den Kauf eines elektrischen Heizofens und der Kosten für den Stromverbrauch für rund zwölf Stunden täglich. 

Auch kann dem Mieter unter Umständen das Recht zur Selbstvornahme auf Kosten des Vermieters zustehen. Das heißt, der Mieter darf einen Fachmann beauftragen, die Heizung in Betrieb zu nehmen, und die Kosten muss der Vermieter übernehmen.

Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung angemessen, eine Selbstvornahme zulässig und Schadensersatz fällig ist, muss aber im Einzelfall beurteilt werden. Auf jeden Fall sollte der Vermieter zur Dokumentation immer schriftlich mit einem konkreten Datum zum Handeln aufgefordert werden.

Die Antwort auf eine Leserfrage dient lediglich der Information. Sie ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an Ihren örtlichen Mieterverein.

Fragen rund ums Thema Miete?

Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net - unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt

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