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Mieter muss Garten pflegen

Mein Vermieter verlangt, dass ich alle zwei Wochen Rasen mähe - Ich will aber einen Naturrasen

Ein Rasenmäher mäht Blumen auf einer Wiese ab
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Parkrasen contra Naturasen? Was darf der Vermieter vorschreiben?

In unserer neuen Service-Rubrik dreht sich alles um Euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e.V. geben hier die Antworten, immer montags und natürlich anonymisiert.

Frage einer Mieterin

Ich habe ein Haus mit Garten gemietet. Mein Vermieter steht alle zwei Wochen vor der Tür und verlangt, dass ich meinen Rasen mähe. Ich möchte aber einen Naturrasen. Außerdem soll ich meinen Gartenteich wieder zuschütten. Wer hat recht?

Antwort vom Experten:

Wenn ein Haus vermietet wird, ist der Garten immer mitvermietet. Es sei denn, im Mietvertrag steht etwas anderes. Wenn der Garten mitvermietet ist, dann darf der Mieter den Garten im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nutzen und gestalten, wie es ihm gefällt. Dann hat der Vermieter kein Mitspracherecht mehr. 

Das heißt, der Mieter darf im üblichen Umfang Blumen säen oder pflanzen. Auch Sträucher und Bäume darf er pflanzen und ohne weiteres auch wieder entfernen. Wenn der Mieter aber die Pflanzen, die der Vermieter eingepflanzt hat, bearbeiten möchte, braucht er dazu das Einverständnis des Vermieters; duldet der Vermieter die Bearbeitung über viele Jahre hinweg, kann dies unter Umständen ein ausdrückliches Einverständnis ersetzen.

Bei einem vermieteten Einfamilienhaus darf der Mieter den Garten in der Regel nicht nur benutzen, er darf ihn auch bearbeiten. Das schließt auch das Anlegen eines Teiches ein. Allerdings muss der Mieter bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand wieder herstellen; es sei denn, der Mieter hat den Garten durch seine Arbeiten deutlich und objektiv aufgewertet. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden.

Generell gilt: Wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, dann hat der Vermieter kein Direktionsrecht mehr. Sprich: Der Vermieter kann und darf nicht mehr vorschreiben, wann der Rasen zu mähen ist, welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind. Das wäre ein unzulässiger Eingriff in den vertragsgemäßen Gebrauch durch den Mieter. Der Mieter kann also durchaus einen Naturrasen anlegen; er muss auch nicht mit technischen oder chemischen Mitteln arbeiten. Auch seinen Gartenteich kann er behalten, wenn er ordnungsgemäß angelegt ist.

Einzige Grenze ist eine drohende Verwahrlosung des Gartens. Wenn die gegeben ist, kann der Vermieter einschreiten und der Mieter muss dem Folge leisten. Ob das aber vorliegt, muss im Einzelfall geprüft und bewertet werden. 

Die Antwort auf eine Leserfrage dient lediglich der Information. Sie ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an Ihren örtlichen Mieterverein.

Fragen rund ums Thema Miete?

Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net. Unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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