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Vermieter muss tätig werden

Mein Nachbar hat einen massiv pöbelnden Freund - Müssen wir das erdulden?

Ein Mann greift einen anderen an
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Was tun, wenn der Freund des Nachbarn verbal übergriffig wird? Unser Mietexperte weiß Rat. (Symbolbild)

In unserer Service-Rubrik dreht sich alles um Euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e. V. geben hier die Antworten, zweimal im Monat, immer montags und natürlich anonymisiert.

Frage eines Mieters

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Der Nachbar über uns hat einen Freund, der fast täglich kommt. Ebenso oft verlässt er sternhagelvoll unseren Nachbarn. Dann schlägt er die Türen, brüllt und belästigt unsere Kinder. Müssen wir das hinnehmen?

Antwort vom Experten:

Das Verhalten des Besuchs geht gar nicht. Das sagt einem nicht nur der gesunde Menschenverstand. Der Besucher stört massiv den Hausfrieden und das nicht nur einmal, sondern wiederholt und – wie Sie schreiben – nahezu täglich.

Zwar darf Ihr Nachbar grundsätzlich auch täglich Besuch empfangen, aber auch der Besuch muss sich ordentlich verhalten. Und zunächst ist der Nachbar dafür verantwortlich, dass sein Besuch den Hausfrieden nicht stört. 

Fragen rund ums Thema Miete?

Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net – unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Das Lärmen und Belästigen stellt einen Mangel dar. Das führt dazu, dass Ihr Vermieter dafür zuständig ist, diesen Mangel abzustellen. Sprich: Ihr Vermieter muss sich darum kümmern, dass sich der Besuch anständig verhält. Das kann sogar so weit gehen, dass der Besucher Hausverbot bekommt. 

Wenn Ihr Nachbar dann trotz des Hausverbots seinen „Freund“ weiterhin zu Besuch hat, dann kann das unter Umständen sogar dazu führen, dass Ihrem Nachbarn sogar fristlos gekündigt wird.

Langer Rede, kurzer Sinn: Sie müssen das „Verhalten“ des Besuchers keineswegs hinnehmen und dulden. Für das Abstellen sind Ihr Vermieter und der Nachbar verantwortlich, ob sie wollen oder nicht.

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