Vermieter möchte Versicherung nicht einschalten
Ich habe den Topf auf dem Herd vergessen – Muss ich für den Brand bezahlen?
In unserer Service-Rubrik dreht sich alles um Euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e. V. geben hier die Antworten, immer montags und natürlich anonymisiert.
Frage einer Mieterin
Ich hatte einen stressigen Tag, hatte für das Mittagessen eine Pfanne mit Bratwürstl auf dem Herd. Ich dachte, ich hätte den Herd ausgeschaltet, als ich kurz in den Keller musste. Hatte ich nicht und es kam zu einem Brand in der Küche. Zum Glück ist nichts Schlimmes passiert, aber jetzt ist alles voller Ruß und die Küche stinkt. Mein Vermieter weigert sich, den Schaden der Versicherung zu melden und verlangt, dass ich alles bezahle.
Antwort vom Experten:
Ich kann Sie beruhigen: Ihr Vermieter hat unrecht, sie müssen nicht alles bezahlen.
Ja, Sie haben den Brand verursacht. Entscheidend ist aber, ob dies grob fahrlässig geschehen ist. So wie Sie den Vorgang schildern, ist das nicht der Fall. Das Landgericht Würzburg hat festgehalten, dass ein Mieter nicht grob fahrlässig handelt, wenn er einen Kochtopf mit heißem Fett auf einer eingeschalteten Herdplatte abstellt und die Küche in der Annahme verlässt, er habe die Herdplatte ausgeschaltet. Damit haben Sie nur fahrlässig einen Wohnungsbrand verursacht.
Fragen rund ums Thema Miete?
Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net – unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Wenn Ihr Vermieter eine Feuerversicherung abgeschlossen hat und er die jährlichen Beiträge über die Betriebskosten an die Mieter weitergibt, dann haben die Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter im Schadensfall die Versicherung einschaltet und ihr den Schaden meldet. Schließlich zahlen sie als Mieter die Beiträge und haben damit auch einen Anspruch auf die Leistungen der Versicherung; das liegt dann nicht mehr alleine im Ermessen des Vermieters.
Es geht sogar noch weiter: Wenn die Wohnung verrußt und daher nicht mehr nutzbar ist, dann liegt ein Wohnungsmangel vor, der von Gesetzes wegen zu einer Mietminderung führt. Diese Mietminderung können Sie auch dann geltend machen, wenn Sie den Brand fahrlässig verursacht haben, so das Landgericht Würzburg. Voraussetzung ist, dass für den Brandschaden eine Versicherung besteht.
Diese Mietminderung ist im Normalfall auch nicht zum Schaden des Vermieters, da die Versicherung auch den (teilweisen) Mietausfall, also die Mietminderung, abdeckt und dem Vermieter ersetzt.