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Mietexperten beantworten Leserfragen

Wir wollen unseren Hund behalten, doch der Vermieter erlaubt es nicht: Was können tun?

Eine Frau und ein kleiner Hund
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Muss der Vermieter zustimmen, wenn man sich einen Hund halten will?

In unserer Service-Rubrik dreht sich alles um Euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e. V. geben hier die Antworten - natürlich anonymisiert.

Frage einer Mieterin

Wir haben seit einem Jahr für fünf Jahre ein Doppelhaus gemietet. Vor ein paar Wochen ist uns ein kleiner Hund zugelaufen und inzwischen allen, auch unseren Kindern, ans Herz gewachsen. Unser Vermieter mag einfach keine Hunde, sein Anwalt fordert jetzt, dass wir ihn wieder abschaffen.

Antwort vom Experten:

Also, ganz so einfach, wie es sich der Vermieter und sein Anwalt machen, geht es nicht. Der Vermieter kann zwar in den Mietvertrag hineinschreiben, dass er für die Haltung eines Hundes um Erlaubnis gefragt werden muss. Diese Erlaubnis muss er aber in der Regel erteilen. Er kann und darf sie nur dann verweigern, wenn triftige, sachliche Gründe im Einzelfall gegen die Hundehaltung sprechen. Das können zum Beispiel sein: zu kleine Wohnung, fehlender Auslauf tagsüber, Mieter hatte schon einmal einen Hund und hat nicht auf ihn aufgepasst.

Fragen rund ums Thema Miete?

Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net – unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Die Leserin hat aber eine Doppelhaushälfte gemietet und eine Familie mit Kindern. Daher ist davon auszugehen, dass das Haus groß genug ist und über einen Garten verfügt. Wenn sonst keine Gründe gegen die Hundehaltung sprechen, muss der Vermieter diese genehmigen. Ein simples „Weil ich keine Hunde mag“ reicht auf keinen Fall

Die Fragestellerin könnte nur noch einmal den Anwalt über die mietrechtliche Rechtslage aufklären und eine Genehmigung verlangen. Sollte die weiter unberechtigt verweigert werden, könnte sie die Genehmigung vor Gericht einklagen.

Alternativ bliebe noch ein Umzug. Da die Mieterin schreibt, sie hätten das Haus für fünf Jahre gemietet, ist zumindest von einem gegenseitigen Kündigungsverzicht für diese Zeit auszugehen. Das heißt, für fünf Jahre ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. 

Allerdings hat das Landgericht in Frankfurt (Oder) entschieden, dass ein Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen kann, wenn der Vermieter eine bereits erteilte Genehmigung zur Hundehaltung unberechtigt widerruft oder ohne Grund verweigert (Urt. v. 26.10.2023 - 16 S 25/23). Eine fristlose Kündigung ist auch bei einem vereinbarten Kündigungsverzicht möglich.

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