Im Bundestag beschlossen
Neues Heizungsgesetz: Was jetzt auf Hausbesitzer und Mieter zukommt
Nach zähen Verhandlungen hat der Bundestag vergangene Woche das neue Heizungsgesetz beschlossen. Was jetzt auf Hausbesitzer und Mieter zukommt.
Ziel des Heizungsgesetzes ist es, das Heizen in Deutschland klimafreundlich zu gestalten, und zwar durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Nachdem das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie es offiziell heißt, am Freitag (8. September 2023) im Bundestag beschlossen wurde, muss es Ende September noch durch den Bundesrat. Was bedeuten die neuen Regelungen für Eigentümer? Und müssen auch Mieter mit höheren Kosten rechnen? Ein Überblick.
Was besagt das neue Heizungsgesetz?
Im Kern sieht das neue Gebäudeenergiegesetz vor, dass zukünftig jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, berichtet die Deutschen Presse-Agentur (dpa). Das Heizungsgesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, zunächst aber nur für Neubaugebiete gelten. Weitere Regelungen greifen dann erst in den kommenden Jahren. Zudem gibt es Übergangsfristen und Ausnahmen – ältere Hausbesitzer oder solche mit wenig Geld sollen nicht überfordert werden, heißt es in der Meldung.
Außerdem sieht das neue Gesetz eine Beratungspflicht vor, wenn neue Heizungen eingebaut werden, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen arbeiten. „Die Beratung soll auf etwaige Auswirkungen der Wärmeplanung sowie auf Kostenrisiken hinweisen – insbesondere aufgrund steigender CO2-Preise. Qualifiziert dafür sind neben Energieberatern etwa Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Elektrotechniker“, informiert tagesschau.de.
Was bedeutet das Heizungsgesetz für Bestandsheizungen?
Wichtig für Hausbesitzer: Wer eine funktionierende Öl- oder Gasheizung im Haus hat, darf diese erst einmal weiterbetreiben und kann diese bei Bedarf reparieren lassen. „Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen“, heißt es vonseiten der Bundesregierung. Erst Ende 2044 ist für Heizungen mit fossilen Brennstoffen wirklich Schluss. Danach darf nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.
Welche Übergangsfristen gelten für Bestandsheizungen und Heizungstausch?
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist von fünf Jahren geben: innerhalb der können auch Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die 65-Prozent-Regel erfüllen. Das gilt auch für einen geplanten Heizungstausch.
Bestandskunden können sich auch an Fernwärmenetz anschließen
Danach hängt es von der kommunalen Wärmeplanungen ab, wie es für Bestandsheizungen weitergeht. Diese soll unter anderem zeigen, ob es eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt beziehungsweise geben wird, heißt es in dem Bericht von tagesschau.de. Hausbesitzer sollen sich dann aufgrund der Wärmeplanung dafür entscheiden können, ob sie sich einem Wärmenetz anschließen, oder eine klimafreundliche Heizung, wie etwa eine Wärmepumpe, einbauen lassen. Die kommunale Wärmeplanung soll ab Mitte 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohnern und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
Welche Heizungen dürfen neu eingebaut werden?
Wer gerade neu baut oder ohnehin einen klimafreundlichen Heizungstausch einplant, hat nach dem neuen Heizungsgesetz mehrere Möglichkeiten, die 65-Prozent-Regelung einzuhalten, da keine spezielle Technologie vorgesehen ist – zum Beispiel eine
- elektrische Wärmepumpe,
- Holzheizung,
- Pelletheizung,
- Anschluss an ein Fermwärmenetz,
- Stromdirektheizung,
- Heizung auf der Basis von Solarthermie,
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- bzw. Ölkessel),
- unter Umständen auch wasserstofffähige Gasheizungen,
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Welche Förderungen gibt es?
Der Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung wird vom Staat finanziell gefördert:
- So soll jede Modernisierung mit einem Sockelbetrag von 30 Prozent der Investition unterstützt werden.
- Hinzu kommen weitere 30 Prozent vom Staat, wenn das versteuernde Einkommen maximal 40.000 Euro pro Jahr beträgt.
- Bei einem Heizungstausch bis 2028 sollen 20 Prozent übernommen werden.
Maximal wird allerdings eine Förderung von 70 Prozent der Gesamtkosten möglich sein. Zudem sollen weitere Maßnahmen gefördert werden. Ausführliche Informationen zur geplanten Förderung im Zuge des Heizungsgesetzes lesen Sie hier.
Womit Mieter infolge des Heizungsgesetz rechnen müssen
Auch Mieter sind vom Heizungsgesetz betroffen, wenn auch nur indirekt durch eventuell anstehende Mieterhöhungen. Sie sollen durch das neue GEG jedoch geschützt werden. „Vermieter sollen Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von 10 Prozent auf den Mieter umlegen können. Bedingung ist aber, dass eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird“, heißt es im dpa-Bericht. Zudem soll es eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen geben: Aufgrund der Heizungsmodernisierung soll die Monatsmiete nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche steigen dürfen. Kämen andere Modernisierungsmaßnahmen dazu, dürften es wie bisher zwei bis drei Euro werden.
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