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Im Bundestag beschlossen

Neues Heizungsgesetz: Was jetzt auf Hausbesitzer und Mieter zukommt

Nach zähen Verhandlungen hat der Bundestag vergangene Woche das neue Heizungsgesetz beschlossen. Was jetzt auf Hausbesitzer und Mieter zukommt.

Ziel des Heizungsgesetzes ist es, das Heizen in Deutschland klimafreundlich zu gestalten, und zwar durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Nachdem das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie es offiziell heißt, am Freitag (8. September 2023) im Bundestag beschlossen wurde, muss es Ende September noch durch den Bundesrat. Was bedeuten die neuen Regelungen für Eigentümer? Und müssen auch Mieter mit höheren Kosten rechnen? Ein Überblick.

Was besagt das neue Heizungsgesetz?

Im Kern sieht das neue Gebäudeenergiegesetz vor, dass zukünftig jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, berichtet die Deutschen Presse-Agentur (dpa). Das Heizungsgesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, zunächst aber nur für Neubaugebiete gelten. Weitere Regelungen greifen dann erst in den kommenden Jahren. Zudem gibt es Übergangsfristen und Ausnahmen – ältere Hausbesitzer oder solche mit wenig Geld sollen nicht überfordert werden, heißt es in der Meldung.

Außerdem sieht das neue Gesetz eine Beratungspflicht vor, wenn neue Heizungen eingebaut werden, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen arbeiten. „Die Beratung soll auf etwaige Auswirkungen der Wärmeplanung sowie auf Kostenrisiken hinweisen – insbesondere aufgrund steigender CO2-Preise. Qualifiziert dafür sind neben Energieberatern etwa Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Elektrotechniker“, informiert tagesschau.de.

Heizungsbauer nehmen nach Einbau einer Wärmepumpe Einstellungen vor. Das neue Heizungsgesetz bringt ab 2024 Änderungen für Hausbesitzer und Mieter mit sich.

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Bestandsheizungen?

Wichtig für Hausbesitzer: Wer eine funktionierende Öl- oder Gasheizung im Haus hat, darf diese erst einmal weiterbetreiben und kann diese bei Bedarf reparieren lassen. „Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen“, heißt es vonseiten der Bundesregierung. Erst Ende 2044 ist für Heizungen mit fossilen Brennstoffen wirklich Schluss. Danach darf nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.

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Welche Übergangsfristen gelten für Bestandsheizungen und Heizungstausch?

Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist von fünf Jahren geben: innerhalb der können auch Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die 65-Prozent-Regel erfüllen. Das gilt auch für einen geplanten Heizungstausch.

Bestandskunden können sich auch an Fernwärmenetz anschließen

Danach hängt es von der kommunalen Wärmeplanungen ab, wie es für Bestandsheizungen weitergeht. Diese soll unter anderem zeigen, ob es eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt beziehungsweise geben wird, heißt es in dem Bericht von tagesschau.de. Hausbesitzer sollen sich dann aufgrund der Wärmeplanung dafür entscheiden können, ob sie sich einem Wärmenetz anschließen, oder eine klimafreundliche Heizung, wie etwa eine Wärmepumpe, einbauen lassen. Die kommunale Wärmeplanung soll ab Mitte 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohnern und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

Welche Heizungen dürfen neu eingebaut werden?

Wer gerade neu baut oder ohnehin einen klimafreundlichen Heizungstausch einplant, hat nach dem neuen Heizungsgesetz mehrere Möglichkeiten, die 65-Prozent-Regelung einzuhalten, da keine spezielle Technologie vorgesehen ist – zum Beispiel eine

  • elektrische Wärmepumpe,
  • Holzheizung,
  • Pelletheizung,
  • Anschluss an ein Fermwärmenetz,
  • Stromdirektheizung,
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie,
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- bzw. Ölkessel),
  • unter Umständen auch wasserstofffähige Gasheizungen,

11 Mythen über das Energiesparen, auf die viele immer noch hereinfallen – Sie auch?

Strom verbraucht am meisten Energie im Haushalt? Falsch! Nur sechs Prozent beträgt der Stromverbrauch am Gesamtenergieverbrauch. Die Heizung dagegen macht stolze 75 Prozent aus.
Strom verbraucht am meisten Energie im Haushalt? Falsch! Nur sechs Prozent beträgt der Stromverbrauch am Gesamtenergieverbrauch. Die Heizung dagegen macht stolze 75 Prozent aus. © Fotostand/Imago
Der Backofen muss in der Regel nicht vorgeheizt werden, da er sich ohnehin schnell erwärmt. Lediglich bei empfindlichen Teigen, wie Pizza oder Soufflé, ist ein Vorheizen sinnvoll.
Der Backofen muss in der Regel nicht vorgeheizt werden, da er sich ohnehin schnell erwärmt. Lediglich bei empfindlichen Teigen, wie Pizza oder Soufflé, ist ein Vorheizen sinnvoll.  © Michael Bihlmayer/Imago
Bei der Mikrowelle kommt es laut GEO darauf an: Bei Gerichten bis zu einem halben Kilogramm lohnt es sich, diese in der Mikrowelle zu erhitzen. Bei größeren Speisen verbraucht die Erwärmung auf dem Herd weniger Energie.
Bei der Mikrowelle kommt es laut GEO darauf an: Bei Gerichten bis zu einem halben Kilogramm lohnt es sich, diese in der Mikrowelle zu erhitzen. Bei größeren Speisen verbraucht die Erwärmung auf dem Herd weniger Energie. © CHROMORANGE/Imago
Um das dreckige Geschirr nach dem Essen wieder sauber zu bekommen, ist der Geschirrspüler in der Regel die sparsamste Methode. Nur bei Single-Haushalten lohnt es sich, sein Geschirr per Hand zu spülen.
Um das dreckige Geschirr nach dem Essen wieder sauber zu bekommen, ist der Geschirrspüler in der Regel die sparsamste Methode. Nur bei Single-Haushalten lohnt es sich, sein Geschirr per Hand zu spülen. © Westend61/Imago
Ein Mann nimmt Wäsche aus der Waschmaschine heraus.
Das Kurzwaschprogramm der Waschmaschine verbraucht nicht weniger, sondern sogar mehr Strom als ein normaler Waschgang. Schließlich muss mehr Energie aufgebracht werden, um in kürzerer Zeit auf das Waschergebnis zu kommen.  © Shotshop/Imago
Wer einen Wärmepumpentrockner besitzt, kann seine Klamotten nach dem Waschgang getrost in den Trockner stecken. Im Vergleich zu früheren Kondensationstrocknern sparen diese 70 Prozent Energie – und sind schon lange keine Energiefresser mehr.
Wer einen Wärmepumpentrockner besitzt, kann seine Klamotten nach dem Waschgang getrost in den Trockner stecken. Im Vergleich zu früheren Kondensationstrocknern sparen diese 70 Prozent Energie – und sind schon lange keine Energiefresser mehr.  © YAY Images/Imago
Ein voller Kühlschrank verbraucht mehr Strom als ein leerer? Ebenfalls ein hartnäckiger Mythos, der sich immer noch hält. Je leerer der Innenraum ist, desto schneller entweicht sogar die gekühlte Luft, was wiederum den Energieverbrauch steigert.
Ein voller Kühlschrank verbraucht mehr Strom als ein leerer? Ebenfalls ein hartnäckiger Mythos, der sich immer noch hält. Je leerer der Innenraum ist, desto schneller entweicht sogar die gekühlte Luft, was wiederum den Energieverbrauch steigert. © Michael Gstettenbauer/Imago
Unterschätzt wird dagegen Eis im Gefrierschrank: eine dicke Eisschicht erhöht den Energieverbrauch laut Hersteller um bis zu 15 Prozent. Ab einem Zentimeter sollten Sie deshalb abtauen.
Unterschätzt wird dagegen Eis im Gefrierschrank: eine dicke Eisschicht erhöht den Energieverbrauch laut Hersteller um bis zu 15 Prozent. Ab einem Zentimeter sollten Sie deshalb abtauen. © CHROMORANGE/Imago
Altgeräte auszutauschen lohnt sich nicht, solange sie laufen? Ein Irrtum, der Sie bares Geld kostet. Alte Kühlschränke & Co. verbrauchen wesentlich mehr Energie als neue, weshalb ein Wechsel bereits nach zehn Jahren ratsam ist.
Altgeräte auszutauschen lohnt sich nicht, solange sie laufen? Ein Irrtum, der Sie bares Geld kostet. Alte Kühlschränke & Co. verbrauchen wesentlich mehr Energie als neue, weshalb ein Wechsel bereits nach zehn Jahren ratsam ist. © Gottfried Czepluch/Imago
Viele denken auch, dass Ladegeräte nur Strom ziehen, wenn sie am Handy angesteckt sind. Falsch! Deshalb immer den Stecker vom Netz nehmen, wenn Sie es nicht benötigen.
Viele denken auch, dass Ladegeräte nur Strom ziehen, wenn sie am Handy angesteckt sind. Falsch! Deshalb immer den Stecker vom Netz nehmen, wenn Sie es nicht benötigen. © MiS/Imago
Und auch unter der Dusche gilt: Wasser abdrehen, wenn Sie es nicht brauchen. Pro Minuten prasseln hier nämlich 15 Liter Wasser aus der Leitung. Duschen ist also nur dann sparsamer als ein Vollbad (100 Liter), wenn Sie weniger als sieben Minuten unter der laufenden Brause stehen.
Und auch unter der Dusche gilt: Wasser abdrehen, wenn Sie es nicht brauchen. Pro Minuten prasseln hier nämlich 15 Liter Wasser aus der Leitung. Duschen ist also nur dann sparsamer als ein Vollbad (100 Liter), wenn Sie weniger als sieben Minuten unter der laufenden Brause stehen. © Michael Bihlmayer/Imago

Welche Förderungen gibt es?

Der Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung wird vom Staat finanziell gefördert:

  • So soll jede Modernisierung mit einem Sockelbetrag von 30 Prozent der Investition unterstützt werden.
  • Hinzu kommen weitere 30 Prozent vom Staat, wenn das versteuernde Einkommen maximal 40.000 Euro pro Jahr beträgt.
  • Bei einem Heizungstausch bis 2028 sollen 20 Prozent übernommen werden.

Maximal wird allerdings eine Förderung von 70 Prozent der Gesamtkosten möglich sein. Zudem sollen weitere Maßnahmen gefördert werden. Ausführliche Informationen zur geplanten Förderung im Zuge des Heizungsgesetzes lesen Sie hier.

Womit Mieter infolge des Heizungsgesetz rechnen müssen

Auch Mieter sind vom Heizungsgesetz betroffen, wenn auch nur indirekt durch eventuell anstehende Mieterhöhungen. Sie sollen durch das neue GEG jedoch geschützt werden. „Vermieter sollen Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von 10 Prozent auf den Mieter umlegen können. Bedingung ist aber, dass eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird“, heißt es im dpa-Bericht. Zudem soll es eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen geben: Aufgrund der Heizungsmodernisierung soll die Monatsmiete nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche steigen dürfen. Kämen andere Modernisierungsmaßnahmen dazu, dürften es wie bisher zwei bis drei Euro werden.

Rubriklistenbild: © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago

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