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Bürgersteig vor dem Grundstück

Räumpflicht bei rutschigem Herbstlaub – was Hausbesitzer und Mieter beachten müssen

Herabfallendes Laub und Nässe können Bürgersteige in glatte Rutschbahnen verwandeln. Wer muss das Laub vor dem Grundstück beseitigen?

Eigentümer sind verpflichtet, den Bürgersteig vor ihrem Grundstück sauber zu halten. Dazu gehört auch die Beseitigung von rutschigem Herbstlaub – damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, wie die Zeitschrift Ökotest schildert. Wer der Pflicht nicht nachkommt, kann dafür teuer bezahlen, wenn ein Passant stürzt, wie zudem die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. „Die Geschädigten können Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlangen“, erklärt Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen laut des Berichts. Haftbar gemacht wird laut dpa in der Regel der Eigentümer, vor dessen Grundstück sich der Gehweg befindet.

Wenn der Baum vor dem eigenen Grundstück Blätter abwirft, können Anwohner im Herbst schon mal ins Schwitzen kommen. Denn sie sind für die gefahrlose Nutzung des Gehwegs verantwortlich. (Archivbild)

Laub regelmäßig vom Gehweg entfernen

Die generelle Regelung laute, dass Gehwege wochentags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Wochenenden zwischen 9 und 20 Uhr risikolos passierbar sein müssen. „Aktuellere Rechtsprechung weicht jedoch von dieser Regelung ab“, heißt es weiter in dem dpa-Bericht. Das Landgericht Berlin habe 2005 geurteilt (Az. 13 O 192/03), dass es ausreiche, das Herbstlaub alle sechs Tage zu beseitigen. Der Verbraucherschützer empfehle, die Wege bei Bedarf trotzdem täglich zu kehren – zum Schutz der Mitmenschen. Beauftragten Eigentümer für die Gehwegräumung ein Unternehmen, liege die Verkehrssicherungspflicht wiederum bei diesem, schildert dpa.

„In aller Regel müssen sich die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke darum kümmern, dass das Herbstlaub von den Gehwegen entfernt wird. Die Kommunen haben ihnen nämlich meist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht übertragen“, heißt es in einer Mitteilung (Stand: 2. November) des Haus- und Grundeigentümerverbands Haus & Grund Rheinland Westfalen – darin erklärt Landesverbands-Präsident Konrad Adenauer zugleich: „Ausnahmen können dort bestehen, wo die Kommune selbst fegt, weil etwa eine Bushaltestelle frei zu halten ist. Im Zweifel sollte man bei der Stadt nachfragen.“

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Räumpflicht auch für Mieter?

Eigentümer können das Laubfegen delegieren, wie es in der Mitteilung von Haus & Grund Rheinland Westfalen außerdem heißt. Das müsse aber im Mietvertrag geregelt sein, damit die Haftung klar sei. „Der Vermieter hat die Pflicht zur Überwachung, Mieter müssen aber nicht täglich nachkehren“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen laut der Mitteilung. Wer zu einem Laubbläser greift, muss sich, ähnlich wie beim Rasenmähen, übrigens an die Ruhezeiten halten.

Diese zehn Fehler können Ihren Garten ruinieren

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Gießen Sie Ihren Garten eher abends? Dann machen Sie es falsch. Denn es ist immer noch so heiß, dass der Großteil der Feuchtigkeit verdunstet. Deshalb ist die Mittagszeit auch der schlechteste Zeitpunkt, um die Gießkanne auszupacken. Am besten ist es, die Pflanzen morgens gegen sechs Uhr zu bewässern. © Alona Antoniadis via www.imago-images.de
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Oft wird beim Gießen nicht besonders darauf geachtet, wieviel Wasser die Pflanzen eigentlich individuell benötigen. So brauchen Sie mediterrane Pflanzen meist nicht so stark bewässern, da sie schwüles Wetter gewöhnt sind. Als Faustregel gilt: Je größer die Blätter, umso mehr Wasser benötigt die Pflanze. © Mar via www.imago-images.de
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Die meisten Hobbygärtner verlassen sich bei der Gartenpflege auf den Rasenmäher mit Fangkorb. Doch dadurch lassen Sie sich eine einfache Gelegenheit, den Rasen zu düngen und vor der Hitze zu schützen, durch die Lappen gehen. Lassen Sie stattdessen den Schnitt als Mulch auf dem Rasen liegen - er versorgt ihn mit Nährstoffen und speichert Feuchtigkeit für heiße Tage. © Monkey Business 2 via www.imago-images.de
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Topfpflanzen bekommen meist genauso viel Zuwendung, wie alle anderen Pflanzen im Garten - doch das ist ein Fehler. Sie brauchen mehr Wasser, da sie von weniger Erde umgeben sind, die die Feuchtigkeit speichern kann. Deshalb müssen Sie täglich ausgiebig bewässert werden. Um die weggewaschenen Nährstoffe wieder herzustellen, brauchen Topfpflanzen zudem eine regelmäßig Düngung. © Kateryna Kolesnyk via www.imago-images.de
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Zu wenig gießen ist schlecht, aber zu viel gießen kann auch ein Problem werden. Denn bei Staunässe fangen die Wurzeln der Pflanzen im Erdreich zu faulen an. Gießen Sie also erst wieder, wenn die oberste Erdschicht angetrocknet ist. © imageBROKER/O. Diez via www.imago-images.de
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Das Wasser sollte beim Gießen außerdem nicht auf den Blättern verteilt werden - wie zum Beispiel bei einem Rasensprenger. Feuchte Blätter sind nämlich der perfekte Nährboden für Krankheiten und Pilze. Zielen Sie stattdessen genau auf die Wurzeln oder nutzen Sie ein Tropfbewässerungssystem. © Erich Teister
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Schon beim Anlegen des Gartens drohen viele Fehler: Ein tolle Auswahl an Blumen und Stauden bringt nichts, wenn sie nicht richtig angeordnet sind. Pflanzen, die höher wachsen, sollten in zweiter Reihe stehen, damit die vorderen Blumen gut zu sehen sind und genügend Licht bekommen. © IMAGO/Ashley Corbin-Teich
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Beim Anpflanzen scheint das Beet noch ganz leer zu sein - deshalb neigen Hobbygärtner gerne dazu, die Zwiebeln und Samen dicht anzuordnen. Gedeihen die Pflanzen allerdings erst einmal, wird es schnell eng im Beet. Damit sie sich nicht gegenseitig beim Wachsen behindern, sollten Sie beachten, wie hoch und breit die Pflanzen werden können - und dementsprechend mehr Platz einberechnen. © Rolf Poss via www.imago-images.de
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Auch für das Düngen braucht es ein gutes Händchen. Die einen machen es zu oft, die anderen überhaupt nicht. Doch zweimal im Jahr - Frühjahr und Herbst - sollten Sie Ihren Pflanzen diese Nährstoffzufuhr gönnen. Dazu reicht es, dem Boden einfach eine gute Menge Kompost hinzuzufügen. © -
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Wenn manche Pflanzen nicht so wachsen wollen, wie sie sollen, liegt das nicht immer an der Pflege - sondern am Boden selbst. Vielleicht ist er zu sauer oder kalkig, zu sandig oder zu lehmig. Deshalb dürfen Sie nicht vergessen, vorher schon eine Bodenprobe zu nehmen und diese untersuchen zu lassen - damit Sie dem Erdreich den richtigen Dünger zufügen können. © IMAGO/TSpider

Herbstlaub ordnungsgemäß beseitigen und kein Bußgeld riskieren

Am besten sollte man das Laub mit einem Rechen oder mit Schaufel und Besen entfernen, empfiehlt die Zeitschrift Ökotest in ihrem Online-Beitrag. Auch, wenn die Blätter eigentlich vom Nachbarn stammten, müsse sie der Eigentümer des Grundstücks entsorgen, auf dem die Blätter liegen. Wer das Laub einfach liegen lasse, riskiere ein Bußgeld.

Herbstlaub richtig entsorgen

Wie kann man Laub entsorgen? Wer eine Biotonne habe, könne darin überschüssiges Laub „am schnellsten loswerden“, schildert die Verbraucherzentrale auf ihrer Website. Restmüll- oder Papiertonne seien hingegen „tabu“. Gut zu wissen: In vielen Gemeinden gibt es laut der Verbraucherzentrale zudem „spezielle Säcke für Laub, die meist abgeholt werden, oder Laubkörbe an den Straßen“. Am besten sollte man sich über den kommunalen Abfallkalender oder beim Entsorger vor Ort informieren, so der Tipp. Auch auf dem eigenen Komposthaufen kann man das Laub zudem entsorgen.

Rubriklistenbild: © Arne Dedert/dpa

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