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Urlaubszeit ist Einbruchzeit

Bei grünen Steinen vor der Tür: Vorsicht vor "Gaunerzinken"

Fluoreszierende Steine wurden von Unbekannten vor den Haustüren einer Thüringer Kleinstadt verteilt. Sind das neue Gaunerzinken?

Gaunerzinken sind Zeichen, mithilfe derer sich Einbrecher verständigen. Schon im Mittelalter sollen sich Diebe und Landstreicher mithilfe solcher Markierungen heimlich ausgetauscht haben. Auch heute gibt es immer wieder Hinweise darauf, dass Einbrecherbanden derlei Symbole zur Kommunikation nutzen.

Grüne Steine vor der Haustür – moderne Variante der Gaunerzinken

Manche Einbrecher nutzen Gaunerzinken, ums sich gegenseitig auf mögliche Einbruchziele hinzuweisen. (Symbolbild)

Gezackte Kreidestriche an der Hauswand oder Zahnstocher im Rollladen gehören zu den bekannten Gaunerzinken. Jetzt könnte ein weiteres Zeichen dazu kommen: In Dingelstädt, einer Kleinstadt in Thüringen, wurden von Anwohnern farbige Steinchen vor Hauseingängen entdeckt.

Wie Bild.de (Stand: 31.7.2024) berichtet, wurden zwei Männer beobachtet, die tagsüber aus einem Auto Steine mit grüner, fluoreszierender Farbe unmittelbar vor Hauseingängen in der Birkunger Straße warfen. Die Steine leuchten nachts, und könnten deshalb als Kennzeichnung für einen geplanten Einbruch dienen. Zur Urlaubszeit sind ohnehin viel Häuser und Wohnungen verwaist. Liegen die Steine noch nach Tagen unberührt vor der Tür, könnten Einbrecher „freie Bahn“ wittern.

Die Menschen vor Ort in Dingelstädt waren jedenfalls besorgt und riefen die Polizei. Zurecht, wie Polizeioberkommissarin Vanessa Lundershausen auf Nachfrage der Bild klarstellt: „Wenn Bürger solche Feststellungen machen, dann unbedingt und sofort die Polizei informieren.“

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Poliziei: Einbrüche durch Gaunerzinken „eher eine Ausnahme“

Tatsächlich sind Einbrüche, die auf Gaunerzinken zurückgehen, heutzutage jedoch „eher die Ausnahme“, wie die Polizeigewerkschaft auf der Internetseite Polizei-dein-partner.de hinweist. Das liege nach Erfahrung der Polizei vor allem daran, dass Einbrecherbanden auf weit modernere Kommunikationsmittel zurückgreifen. „Wird ein Tatort ausgespäht, werden einfach Bilder mit dem Smartphone gemacht und an die Mittäter weitergeleitet“, heißt es auf der Website. Das sei weit einfacher als Gaunerzinken anzubringen – und die Gefahr entdeckt zu werden, sei ebenfalls geringer.

Rasenmähen, Grillen, Müll entsorgen: Bußgelder rund um Haus und Garten

Frau schläft zur Nachtruhe mitten in der Nacht
Ruhezeit: Ab 22 Uhr bis um 6 Uhr am Folgetag muss Lärm so weit wie möglich vermieden werden. Fernseher, Musik oder Spielekonsolen sollten dann auf Zimmerlautstärke heruntergeregelt werden. Damit ist eine Lautstärke gemeint, die man außerhalb der eigenen Wohnung kaum oder gar nicht mehr hören kann. Bei Verstößen kann es bis zu 5.000 Euro Strafe geben. © Imago
Junge Frau hat Nagel in die Wand
Lautes Werkeln nur tagsüber: Auch Hämmern und Bohren und andere laute Handwerksarbeiten sind nach 22 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen streng verboten. Bilder aufhängen oder Regale anbringen sollten Sie am besten immer tagsüber, und nur außerhalb der Nachtruhe. © Imago
Mann saugt Staub in der Wohnung
Haushaltstätigkeiten: Das gleiche gilt übrigens für laute Aktivitäten wie Staubsaugen, Möbelschieben, Wäschewaschen oder Geschirr spülen in der Maschine. Bei Verstößen kann es sogar zu Abmahnungen oder Mietkündigungen kommen.  © Imago
Alter Mann mäht Rasen
Rasen mähen: Den Rasen sollte man aus Rücksicht ebenfalls nicht während der Ruhezeit mähen, also nicht nachts und nicht mittags zwischen 13 und 15 Uhr. Am Sonntag ist das Rasenmähen tabu, sonst kann es bis zu 50.000 Strafe geben.  © Imago
Ältere Dame schneidet Hecke
Heckenschneiden im Sommer: Ebenfalls im Garten verboten ist das Schneiden von Hecken während der Brutzeit. Diese dauert von März bis Ende September an. Wer in dieser Zeit seine Hecken radikal schneidet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.  © Imago
Baum wird gefällt und gesägt
Bäume fällen: Wer ohne Genehmigung einen Baum fällt, riskiert bis zu 50.000 Euro Strafe. Bäume unterliegen in Deutschland einem besonderen Schutz und dürfen nicht einfach umgesägt werden.  © Imago
gartenabfälle in einem Korb
Gartenabfälle entsorgen: Der eigene Gartenmüll gehört auf den Kompost oder in die Bio-Tonne, allerdings in keinem Fall auf das Feld vom Nachbarn. Wer seine Gartenabfälle dort oder auch in der freien Natur entsorgt, muss mit Geldstrafen von 300 bis 2.500 Euro rechnen. © Imago
Wespennest nicht alleine entfernen
Wespennester: Auch wenn die Wespen stören, Wespennester dürfen nicht einfach entfernt oder umgesiedelt werden. Zum einen ist das für Ungeübte gefährlich, zum anderen braucht es dafür die Einschätzung eines Experten. Wer das auf eigene Faust versucht, wird nicht nur gestochen, sondern muss auch mit einer Strafe von 5.000 bis 50.000 Euro rechnen. © Imago
Älterer Herr grillt auf dem Balkon
Grillen zu Hause: Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist in Deutschland laut Deutschem Mieterbund (DMB) erlaubt, es sei denn, es ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Hier gilt aber, dass man Rücksicht auf Nachbarn nehmen und deshalb Ruhezeiten einhalten, Rauch und Funkenflug vermeiden sollte. Wird dagegen verstoßen, kann die Strafe zwischen 100 und 5.000 Euro liegen.  © Imago
Pärchen grillt am Strand oder im Park
Grillen in der Öffentlichkeit: Wenn man dagegen an öffentlichen Plätzen den Grill anwirft, wo es nicht erlaubt ist, muss mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen.  © Imago
Feuer im Kamin mit Schuhen davor
Kaminfutter: Apropos Feuer: Auch im hauseigenen Kamin darf man nicht alles verbrennen, was man will. Trockene naturbelassene Hölzer sind in Ordnung, lackiertes Holz, Zeitungs- und Altpapier, Hausmüll, giftige Stoffe wie Gummi und Gartenabfälle wegen der Luftverschmutzung jedoch nicht. Dafür kann es bis zu 100.000 Euro Strafe geben.  © Imago
Verschenken-Kartons sind verboten
Nichts „Zu verschenken“: Es scheint eine nette Geste zu sein, einen Karton mit alten Spielsachen, Büchern oder anderen Gegenständen auf die Straße zu stellen und „Zu verschenken“ dranzuschreiben. Allerdings kann ein solcher Karton als Ordnungswidrigkeit und illegale Müllablagerung geahndet werden und bis zu 5.000 Euro Strafe einbringen. © Imago
Chaotische Garage mit viel Zeug
Mehr als Autos in der Garage: Heutzutage werden in Garagen weit mehr als Autos gelagert: Gartenstühle, Autoreifen, Grill, Gartenwerkzeuge. Theoretisch ist das aber verboten oder bedarf einer Sondergenehmigung. Bußgelder, wenn sich etwa ein Vermieter beschwert, können bis zu 500 Euro hoch sein.  © Imago

So schützen Sie sich vor Einbrüchen

Unabhängig von möglichen Gaunerzinken kann ein Einbruch immer schnell passieren. Und das nicht nur von Profis, sondern auch von Gelegenheitstätern. Dann nutzen selbst die besten Geldverstecke in der Wohnung nichts mehr, denn Einbrecher kennen die meisten bereits.

Um sich bestmöglich vor Einbrüchen zu schützen, empfiehlt das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), sich an folgende Tipps zu halten:

  • Schließen Sie beim Verlassen Ihres Zuhauses unbedingt Ihre Haustür ab – auch, wenn Sie nur kurz weg sind.
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren immer vollständig verschließen, nicht kippen.
  • Den Schlüssel niemals draußen verstecken, denn Einbrecher finden jedes Versteck.
  • Wenn Sie den Schlüssel verlieren, immer den Schließzylinder auswechseln.
  • Keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit geben, etwa in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter.

Achten Sie zudem immer auf Fremde in Ihrer Wohnanlage. Falls Sie verdächtige Beobachtungen machen, informieren Sie sofort die Polizei.

Rubriklistenbild: © Schöning/Imago

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