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Verbrenner-Aus

Zahlen deutsche Autokonzerne jährlich unberechtigt Milliarden an die EU?

Die EU erhält jährlich Milliardenstrafen von deutschen Autobauern. Ein aktuelles Gutachten wirft jedoch Zweifel auf, ob dies rechtens ist.

Augsburg – Deutsche Autobauer könnten zu Unrecht Milliarden Euro Strafe an die Europäische Union gezahlt haben. Allein 2022 sei das eine Summe von 3,68 Milliarden Euro gewesen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des Augsburger Europarechtlers Martin Kment. Die EU treibe Strafzahlungen für Fahrzeuge für einen zu hohen CO2-Ausstoß ein, obwohl sie das nicht dürfe.

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausstoß von Treibhausgasen möglichst schnell zu reduzieren. Pkw machen derzeit 15 Prozent davon aus. Die CO2-Emissionen der Autos sollen künftig auf null reduziert werden. Ursprünglich sollten ab 2035 keine Neufahrzeuge mit Verbrenner mehr zugelassen werden. Inzwischen ist das geplante Verbrenner-Aus jedoch insoweit aufgeweicht, als auch Fahrzeuge mit synthetischen Kraftstoffen erlaubt sind, die ebenfalls CO2-neutral fahren.

Zahlen deutsche Autobauer zu Unrecht Milliarden an die EU? Gutachten kritisiert Flottengrenzwerte

Ein Werkzeug der EU bei der Reduzierung der CO2-Emissionen der Autos auf den europäischen Straßen sind dabei die Flottengrenzwerte. Diese regeln, wie viel die Autos eines Herstellers je Kilometer ausstoßen dürfen. Aktuell sind das 95 Gramm, ab 2035 dann nichts mehr. Wenn die Autobauer die Grenzwerte nicht erfüllen, müssen sie eine Strafe an die EU zahlen.

Die Flottengrenzwerte und die Bußgelder seien jedoch nicht mit dem EU-Recht vereinbar, erklärt Martin Kment, Professor für öffentliches Recht und Europarecht sowie geschäftsführender Direktor des Instituts für Umweltrecht der Universität Augsburg, in einem Gutachten. Dieses hat der Verein UNITI in Auftrag gegeben, der nach eigenen Angaben rund 1000 Firmen im Bereich des Energiehandels vertritt und für den Einsatz von synthetischen Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels, lobbyiert.

EU-Kommission darf laut Gutachten keine Strafen von deutschen Autobauern eintreiben

Die Europäische Kommission sei für die Erhebung und Vereinnahmung von Strafzahlungen nicht zuständig, heißt es im Gutachten. Verfehlen die Autohersteller die EU-Klimaziele, könnten nur die Mitgliedsstaaten sie bestrafen. Auch die Bußgelder müssten an sie fließen. Laut UNITI ist Foroud Shirvani, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn zudem der Ansicht, dass die betroffenen Unternehmen Anspruch auf Erstattung hätten.

Die EU-Kommission unter Leitung von Ursula von der Leyen erhebt Bußgelder, wenn die Flotten von Autokonzernen gegen die Klimaziele verstoßen. (Archivfoto)

Europarechtler Kment hält die Flottengrenzwerte ebenfalls aufgrund der Messmethodik für europarechtswidrig. Diese sei überholt und schade „einem effektiven Umweltschutz“. Bei der Beurteilung des CO2-Ausstoßes erfolgt die Messung am Auspuff. Dabei würden vor- und nachgelagerte Umweltauswirkungen außer Acht gelassen. Bestimmte Antriebsformen werden bevorzugt, andere benachteiligt, was für alternative Kraftstoffe gelte.

Gutachten der E-Fuel-Lobby kritisiert EU-Regeln zum CO2-Ausstoß von Autos

Statt der Messung am Auspuff müsste die EU eine Lebenszyklusbetrachtung als Standard der Umweltfolgenbewertung einführen, fordert Kment in dem von der E-Fuel-Lobby finanzierten Gutachten.

Unabhängig von der juristischen Betrachtung zweifeln Wissenschaftler und Umweltschützer den Nutzen des großflächigen Einsatzes von E-Fuels bei Autos jedoch an. Der Energiebedarf bei der Herstellung ist um ein Vielfaches höher als wenn mit dem dazu nötigen Strom direkt E-Fahrzeuge geladen würden. Zudem sind E-Fuels deutlich teurer.

Laut Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung müsste die weltweite erneuerbare Stromproduktion im Vergleich zum derzeitigen Stand fast verdoppelt werden, um 2050 einen weltweiten Anteil von zehn Prozent an grünem Wasserstoff und synthetischen Brenn- und Kraftstoffen einschließlich E-Fuels zu erreichen. Die Fachleute empfehlen den Einsatz in Bereichen, wo es noch keine wirtschaftlichen Alternativen gibt, wie Treibhausgasneutralität erreicht werden kann.

Rubriklistenbild: © Philipp von Ditfurth/dpa

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