Nachgefragt bei Betrieben im Mangfalltal
Der Investitions-Booster der Bundesregierung: Was bringt er Unternehmen in der Region wirklich?
Mit dem sogenannten Investitions-Booster, dem am 11. Juli noch der Bundesrat zustimmen muss, will die Bundesregierung die Wirtschaft in Schwung bringen. Werden die Unternehmen aus der Region wirklich davon profitieren? OVB hat nachgehakt.
Kolbermoor – Nicht nur die Stimmungslage bei den Unternehmen, auch die Zahlen zeigen es deutlich: Die deutsche Wirtschaft schwächelt seit Jahren gewaltig. Konnte in puncto Wirtschaftswachstum in den ersten Jahren nach Ausbruch der Corona-Pandemie und einem Abschwung von -4,1 Prozent 2020 in den beiden Folgejahren zunächst eine kleine Trendwende geschafft werden (2021: 3,7 Prozent; 2022: 1,4 Prozent), setzte 2023 (-0,3 Prozent) und 2024 (-0,2 Prozent) erneut ein Abwärtstrend ein. Auch für das laufende Jahr 2025 sahen führende Institute in Deutschland noch im Frühjahr gerade einmal ein Mini-Wachstum von 0,1 Prozent voraus. Und das, obwohl EU-weit 2025 ein durchschnittliches Wachstum von rund einem Prozent prognostiziert wird.
Prognosen, die die deutsche Bundesregierung so nicht hinnehmen will. Um der deutschen Wirtschaft unter die Arme zu greifen und eine Trendwende herbeizuführen, hat sich die schwarz-rote Koalition auf den sogenannten Investitions-Booster verständigt, der Ende Juni auch vom Bundestag abgesegnet worden ist. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats, der sich am Freitag, 11. Juli, damit befassen will. Die neuen Regelungen sollen im Falle einer Zustimmung durch das Gremium dann rückwirkend ab 1. Juli gelten.
Doch welche Maßnahmen sollen in Form des Investitions-Boosters die deutsche Wirtschaft beflügeln? Zentraler Punkt ist die schnellere steuerliche Abschreibung von sogenannten Ausrüstungsinvestitionen wie beispielsweise neuen Maschinen, die in der Regel linear über die Jahre ihrer Nutzung steuerlich geltend gemacht werden können. Der Investitions-Booster sieht allerdings vor, dass Investitionen, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 getätigt werden, bereits zu 30 Prozent abgeschrieben, also die Anschaffungskosten mit dem Gewinn verrechnet werden können. Im zweiten und dritten Jahr sollen dann ebenfalls 30 Prozent auf den restlichen Wert geltend gemacht werden können.
Bei betrieblich genutzten E-Autos können 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden
Auch die Nutzung von E-Mobilität will die Bundesregierung durch die neue Gesetzgebung fördern. So sollen bei zwischen 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2027 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge, die betrieblich genutzt werden, im Anschaffungsjahr 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden können. Des Weiteren ist geplant, die Bruttopreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von derzeit 70.000 Euro auf dann 100.000 Euro zu erhöhen.
Profitieren sollen die Unternehmen in Deutschland aber auch von der Senkung der Körperschaftsteuer, die ab 2028 gestartet werden soll. Innerhalb von fünf Jahren soll sie dann jährlich um ein Prozent von zunächst 15 auf nur noch zehn Prozent sinken. Was unter dem Strich nach Angaben der Bundesregierung bedeutet, dass ab 2032 die Gesamtsteuerlast für Unternehmen statt aktuell knapp 30 Prozent nur noch knapp 25 Prozent betragen wird. „Das ist international ein wichtiges Zeichen für den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes“, teilt die Bundesregierung dazu auf ihrer Homepage mit.
Ausbau der Forschungszulage als weiterer Baustein
Letzter Baustein des Investitions-Boosters: Durch den Ausbau der sogenannten Forschungszulage will der Staat die Forschung in Deutschland fördern. So soll die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage im Zeitraum zwischen 2026 und 2030 von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen, durch pauschale Abschläge die Verfahren zudem „einfacher und bürokratieärmer“ werden, so die Bundesregierung.
Doch was bedeutet das für Unternehmen in der Region, beispielsweise im Mangfalltal? Ob und in welcher Form können sie von diesem geplanten Investitionspaket profitieren? Das OVB hat dazu bereits Mitte Juni bei Unternehmen aus Bad Aibling, Kolbermoor, Bruckmühl, Feldkirchen-Westerham, Bad Feilnbach und Tuntenhausen nachgehakt. Wobei letztlich aber nur ein Unternehmen auf die OVB-Fragen geantwortet hat.
So teilte Sebastian Stephan von der ToWaTec GmbH in Pullach bei Kolbermoor mit, dass man den geplanten Investitions-Booster „schlecht bewerten“ könne, „da wir am Ende der Nahrungskette stehen und unsere Kunden zuerst investieren müssen, um Wachstum zu generieren“. Bis dato merke das Kolbermoorer Unternehmen, das in Pullach neun Mitarbeiter beschäftigt und Konstruktion, Beratung und CNC-Fertigung für Unternehmen aus dem Bereich Maschinen- und Anlagenbau anbietet, vom Investitions-Booster nichts.
Um beispielsweise in puncto Abschreibungen selbst von der geplanten Unterstützung profitieren zu können, kommt der Investitions-Booster für den Pullacher Betrieb außerdem rund ein Jahr zu spät. „Aktuell stehen bei uns keine geplanten Investitionen an, da wir die letzten Jahre ohne Booster stark investiert haben“, verrät Stephan, einer der beiden ToWaTec-Geschäftsführer, gegenüber dem OVB. So habe das Unternehmen nicht nur das Firmengebäude erweitert beziehungsweise daran angebaut, sondern auch ein neues Bearbeitungszentrum für die ToWaTec-Techologie geschaffen, neue Innenausstattung für diverse Unternehmensbereiche wie Büro, Werkstatt und Fertigung angeschafft sowie den Fuhrpark mit zwei Elektroautos erweitert.
ToWaTec-Geschäftsführer fordert Abbau bürokratischer Hürden
„Um die Wirtschaft anzukurbeln, müssen Unternehmen in allen Bereichen entlastet werden“, fordert daher Sebastian Stephan. „Vor allem in den Bereichen Energiekosten, Lohnkosten und Bürokratie.“ Wobei vor allem die überbordende Bürokratie gerade für kleinere Unternehmen, „die keine eigene Abteilung dafür“ hätten, „ganz schlimm“ sei. Stephan: „Die Anträge, Auflagen und Vorschriften für eine Förderung, egal in welchem Bereich, sind einfach nur der Wahnsinn!“