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Entwurf in Abstimmung

Weniger Netto vom Brutto: Merz-Regierung will offenbar eine Gruppe stärker zur Rentenkasse bitten

Arbeitsministerin Bas will offenbar Sozialbeiträge für eine Gruppe erhöhen. Auch bei der Krankenversicherung soll es Änderungen geben.

Berlin – Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will Gutverdiener zur Kasse bitten. Sie sollen künftig höhere Sozialbeiträge zahlen. Wie aus einem Verordnungsentwurf des BMAS hervorgeht, soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8.450 Euro steigen. Darüber berichtete zuerst das Portal Politico.

Merz-Regierung will Gutverdiener zur Kasse bitten – wichtige Grenze für Rentenbeiträge soll steigen

In diesem Jahr liegt der Wert der Beitragsbemessungsgrenze bundesweit noch bei monatlich 8.050 Euro. Diese Grenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Gutverdiener müssten also demnächst auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen. Sie erwerben laut Politico aber auch entsprechend höhere Ansprüche. Der Verordnungsentwurf werde nun in der Bundesregierung abgestimmt.

Arbeitsministerin Bas will laut einem Medienbericht Sozialbeiträge für Gutverdiener erhöhen

Der Vorstoß der Arbeitsministerin dürfte auf Unmut stoßen. In den vergangenen Wochen gab es mehrere Vorschläge, bei denen Gutverdiener stärker in die Pflicht genommen wurden. Ein prominentes und umstrittenes Beispiel ist der Boomer-Soli. Dieser sieht vor, dass Rentner mit hohem Einkommen einen Beitrag zur Stabilisierung der Rente beitragen sollen. So soll die Altersarmut bekämpft werden.

Gutverdienende sollen offenbar auch größeren Beitrag für die Krankenversicherung leisten

Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind dem Bericht nach ebenfalls Veränderungen geplant. Hier beträgt die Beitragsbemessungsgrenze demnach aktuell 5512,50 Euro. Laut Verordnung aus dem Arbeitsministerium, auf die sich Politico beruft, soll sie im kommenden Jahr bei 5812,50 Euro liegen.

Angehoben werden soll auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Wer sie mit seinem Einkommen überschreitet, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze soll demnach für 2026 auf 6.450 Euro festgelegt werden, in diesem Jahr sind es 6.150 Euro.

Die Werte werden den Angaben zufolge stets nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des jeweils zurückliegenden Jahres angepasst. Es bestehe „kein normatives Ermessen“, heißt es in der Verordnung des Arbeitsministeriums. 2024 sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland laut Entwurf um 5,16 Prozent gestiegen.

Kritik an Merz-Regierung: Sozialabgaben könnten ungebremst steigen

Auf das Problem der höheren Sozialabgaben hatten Experten schon nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags hingewiesen. Der Koalitionsvertrag verschärfe das Problem, indem teure Versprechungen gemacht würden, wie beispielsweise ein stabiles Rentenniveau und eine ausgeweitete Mütterrente, kritisierte DIW-Chef Marcel Fratzscher damals. „Die Sozialabgaben werden also ungebremst steigen“, sagte auch Ökonom Nicolas Ziebarth Wissenschaftler vom Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). (bohy mit Material der dpa)

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