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Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Sozialabgaben für Gutverdiener könnten 2025 merklich steigen
Die Bemessungsgrenze für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung könnte 2025 deutlich angehoben werden.
Die Sozialabgaben für Gutverdiener sollen im kommenden Jahr erneut turnusgemäß steigen. Nach einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen die Beitragsbemessungsgrenzen vergleichsweise stark angehoben werden. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht von Bild,wie dieDeutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 15. September) berichtet hatte.
Demnach sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge fällig werden bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro. Aktuell liegt der Wert deutlich niedriger und unterscheidet sich zwischen alten und neuen Bundesländern, hieß es im Bericht der dpa zur Einordnung: Im Westen beträgt er 7.550 Euro und im Osten 7.450 Euro im Monat. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge – auf das darüber liegende Einkommen werden keine Beiträge fällig.
Entwurf befindet sich noch in der Abstimmung
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll demzufolge auf 5.512,50 Euro steigen, wie es in dem Bericht zu den Plänen hieß. Aktuell müssen Gutverdiener Beiträge auf das Einkommen bis 5.175 Euro im Monat bezahlen. Nach Angaben der Sprecherin sei der Entwurf innerhalb der Regierung in die Ressortabstimmung gegangen, berichtete dpa am 14. September. Der Entwurf werde derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt, hieß es auch in einem Bericht vom Deutschlandfunk.
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Besserverdiener könnten besonders zur Kasse gebeten werden
Die Rechengrößen werden gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Ein Ministeriumssprecher führte die Höhe der Anpassungen bei Bild auf die „sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr“ zurück. Dadurch stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2025 „vergleichsweise stark“, hatte ihn die Zeitung zitiert. Damit werde gewährleistet, „dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen“. (Mit Material der dpa)