Neuer Beschluss von Schwarz-Rot
Ukrainer ohne Bürgergeld? Neue Zahlen verdeutlichen staatliche Einsparungen
Neue ukrainische Kriegsflüchtlinge sollen kein Bürgergeld mehr erhalten. Die Umstellung spart laut Ministerium kaum Kosten – der Aufwand aber steigt erheblich.
Frankfurt – Menschen aus der Ukraine, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, sollen künftig keine Bürgergeld-Leistungen mehr erhalten. Das hat nun Schwarz-Rot beschlossen. Stattdessen sollen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Mit dieser Maßnahme will die Regierung das Sozialsystem entlasten. Doch aus dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums unter Leitung von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) geht nun hervor: Eine nennenswerte Ersparnis für den Staat bleibt wohl aus.
Bürgergeld: Weniger Geld für neue Geflüchtete
Der Wechsel im sogenannten „Rechtskreis“ bedeutet, dass die neuen Geflüchteten künftig rund 122 Euro weniger im Monat erhalten: Der Regelsatz für Alleinstehende im Asylbewerberleistungsgesetz beträgt 441 Euro. Deutlich weniger als die 563 Euro im Bürgergeld. Auch die Gesundheitsversorgung wird in diesem System eingeschränkt.
Dennoch ergibt sich aus den Berechnungen des Ministeriums für das Jahr 2026 ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis. Zwar würden die Ausgaben für Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt um rund 1,32 Milliarden Euro sinken. Gleichzeitig entstehen aber neue Kosten in Höhe von 1,375 Milliarden Euro – für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die vor allem bei Ländern und Kommunen anfallen. Diese sollen jedoch durch Pauschalzahlungen vom Bund entschädigt werden.
Trotz Bürgergeld-Einsparungen keine Entlastung
Ministerin Bas betonte bereits im Juli, dass der Effekt für den Gesamthaushalt gering sei. „Diese Kosten sind zwar aus meinem Etat dann raus“, sagte sie im ZDF, „doch sie müssen an anderer Stelle kompensiert werden.“ In der Summe bedeute das: Für den Bundeshaushalt gebe es kaum eine Entlastung. Die Umstellung betrifft nur neu ankommende Geflüchtete. Also Menschen aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 einreisen. Damit bleibt der aktuelle Status für rund 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland, die bereits Bürgergeld erhalten, zunächst bestehen. Unter ihnen befinden sich etwa 200.000 Kinder.
Söder fordert Bürgergeld-Einschränkungen auch für Bestandsflüchtlinge
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte gefordert, nicht nur Neuankömmlinge, sondern auch bereits hier lebende ukrainische Geflüchtete auf das Asylbewerberleistungssystem umzustellen. Dies lehnt Ministerin Bas jedoch ab. Der Schritt würde tiefgreifende rechtliche und integrationspolitische Folgen haben, da viele dieser Menschen bereits arbeiten oder sich in Qualifizierungsmaßnahmen befinden.
Aktuell sind laut offiziellen Zahlen rund 332.000 ukrainische Staatsangehörige in Deutschland erwerbstätig. Insgesamt kamen seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 etwa 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer nach Deutschland. Ermöglicht wurde das durch die sogenannte Massenstromrichtlinie der EU, die eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt erlaubte, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen.
Arbeitserlaubnis für ukrainische Geflüchtete bleibt bestehen
Auch nach dem geplanten Wechsel zum Asylbewerberleistungsgesetz bleibt das Recht auf Arbeit bestehen. Ukrainische Geflüchtete müssen weiterhin keinen Asylantrag stellen und dürfen sich direkt um Arbeitsplätze bewerben. Diese Sonderregel unterscheidet sie maßgeblich von Geflüchteten anderer Nationalitäten, die oft monatelange Asylverfahren durchlaufen müssen, bevor ihnen eine Arbeitserlaubnis gewährt wird. Mit Material der dpa.
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