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Pläne sorgen für Diskussion

Merz wird konkret: So würde die Union Habecks Heizungsgesetz überarbeiten

Das Heizungsgesetz wird vielfach diskutiert – es gibt Forderung nach Änderung und Reformen. Die Union wagt erneut einen Vorstoß.

Berlin – Erneut stößt die Union Diskussionen über das novellierte Gebäudeenergiegesetz an, seit der Debatte um die Neuregelungen ab 2024 umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt. Zuletzt hatte CDU-Vize Jens Spahn im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeine Zeitung davon gesprochen, das „Heizungsgesetz zurücknehmen“ zu wollen. Allerdings war bislang unklar, was die Union konkret plant, darüber war auch die Branche in Aufruhr. Nun äußert sich CDU-Parteichef und-Kanzlerkandidat Friedrich Merz.

Debatte ums Heizungsgesetz: Merz konkretisiert Pläne

Im Fall eines Sieges bei der Bundestagswahl möchte Merz das frühere Gebäudeenergiegesetz wieder in Kraft setzen – allerdings mit neuen Übergangsfristen. „Wir werden dieses Gesetz [von Habeck] korrigieren, und zwar auf den ursprünglichen Bestand wieder zurückbringen“, sagte Merz jüngst in der ARD-Talksendung „Maischberger“.

Erneut stößt die Union Diskussionen über das novellierte Gebäudeenergiegesetz an.

Das sei ein normaler Vorgang. „Da schreibt man dann neue Übergangsfristen rein. Man muss den Menschen auch die Chance geben, den Übergang vernünftig zu gestalten.“ Merz räumte ein: Auch eine Rückabwicklung des Heizungsgesetzes „wird das Aus für Öl- und Gasheizungen bedeuten. Aber eben in einer überschaubaren Zeit.“

Novelliertes Gebäudeenergiegesetz – was beim „Heizungsgesetz“ derzeit gilt

Derzeit gilt eine allgemeine Übergangsfrist von fünf Jahren für den Fall eines Heizungstausches. In Bestandsbauten (und in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, also Lückenschlüsse) gilt die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent Erneuerbaren Energien grundsätzlich erst ab Mitte 2026 bzw. 2028.

Wichtig: Es geht nur um den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden und kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden muss, zum Beispiel weil diese nicht mehr repariert werden kann, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.

Kurzer Rückblick des GEG

Das GEG ist erstmals am 01.11.2020 in Kraft getreten und ersetzte seinerzeit die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Mittlerweile wurde das mehrfach GEG novelliert, seit dem 01.01.2024 gilt die zweite Novelle des GEG (GEG 2024).

Am 19.10.2023 wurde die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) in Form des „Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das GEG 2024 ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

Habecks Heizungsgesetz unter Beschuss – Union erwägt auch Reform der Schuldenbremse

Merz hat zudem bekräftigt, dass er eine Reform der Schuldenbremse nicht generell ausschließt. „Ich habe mir angewöhnt, in der Politik niemals nie zu sagen“, sagte der CDU-Chef in der ARD-Sendung „Maischberger“. „Wir wissen nicht, was morgen und übermorgen an Herausforderungen auf uns zukommt.“ Von heute aus betrachtet sei er fest davon überzeugt, dass die Probleme ohne eine Änderung der Schuldenbremse lösbar seien. (bohy mit Material von Agenturen)

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld

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