Vorbereitet in den Ruhestand
2024 in Rente gehen: Was angehende Rentner jetzt wissen müssen
Wer dieses Jahr in Rente geht, sollte sich auf ein paar Sachen vorbereiten. Denn nur damit wird der Ruhestand auch wirklich das, was es verspricht.
Berlin – Herzlichen Glückwunsch zur Rente: Wer 2024 dem Arbeitsleben endlich den Rücken zukehren will, der freut sich vermutlich schon auf die ganzen Pläne, die nur darauf warten, endlich umgesetzt zu werden. Doch bevor es damit losgehen kann, stehen noch ein paar Punkte auf der Checkliste. Was Rentner alles erwartet, erfahren sie hier.
Ohne Abschlag in Rente: Diese Jahrgänge dürfen das
Zunächst einmal das Wichtigste zuerst: Ohne Abschlag in Rente gehen können 2024 alle Menschen, die 66 Jahre alt sind. Das betrifft in diesem Jahr den Jahrgang 1958. Genau in welchem Monat diese Personen in Rente gehen können, hängt vom Geburtsmonat ab. Der Jahrgang 1958 erreicht geschlossen in diesem Jahr das Renteneintrittsalter. Für nachfolgende Jahrgänge wird es etwas komplizierter, da das Eintrittsalter in zwei-Monatsschritten angehoben wird. Wann es genau in Rente geht, kann jeder Versicherte hier auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung nachschauen.
Das sind aber nicht die Einzigen, die in diesem Jahr in Rente gehen können. So wie in jedem Jahr können auch 2024 die besonders langjährig Versicherten (45 Beitragsjahre) etwas früher in den Ruhestand starten. Auch hier wird das Eintrittsalter der Frührente schrittweise angehoben, 2024 darf der Jahrgang 1960 mit 64 Jahren und vier Monaten in Frührente gehen. Auch andere Gruppen dürften frühzeitig in den Ruhestand gehen, wie Personen mit Schwerbehindertenausweis (ebenfalls 64 + 4 Monate).
Wer später als 1958 geboren wurde und nicht von der Rente für besonders langjährig Versicherte profitieren kann, darf ab 63 Jahren trotzdem schon in Rente gehen. Allerdings muss man dafür einen Abschlag auf die Rente in Kauf nehmen. Pro zusätzlichem Monat werden 0,3 Prozent des späteren Geldes abgezogen, maximal 14,4 Prozent. Das sollte man also immer genau berücksichtigen.
Antrag für die Rente muss gestellt werden
Wer 2024 in Rente gehen will, sollte wissen, dass die Rente nicht automatisch auf dem Konto landet. Sie muss erst bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Die Rentenversicherung empfiehlt, diesen Antrag etwa drei Monate vor dem Renteneintritt zu stellen. Wer zu später den Antrag stellt, braucht aber nicht in Panik zu verfallen. Die Rentenversicherung zahlt die Rente auch rückwirkend, allerdings für nur höchstens drei Monate.
Idealerweise haben angehende Rentner nicht erst gestern angefangen, sich mit der Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Wer eine private oder betriebliche Rente abgeschlossen hat (oder sogar beides), sollte sich in den Monaten vor dem Ruhestand mit diesen Verträgen auseinandersetzen und gegebenenfalls Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen. Hier kommt es nämlich auf die Details an: Erhalten Sie eine Einmalzahlung oder eine Ratenzahlung? Wie hoch fallen diese Zahlungen aus? Wenn hier Fragen auftauchen, ist jetzt der Zeitpunkt, alles mit den jeweiligen Versicherungsunternehmen abzuklären.
Dazu sollte man natürlich auch im Klaren darüber sein, wie hoch die gesetzliche Rente ausfallen wird. Nur so kann man schließlich einen vollständigen Kassensturz machen, also Ausgaben und Einnahmen vergleichen. Hier hilft die letzte Renteninformation, die einmal jährlich verschickt wird. Darin steht, wie viel Rente zu erwarten ist.
Experten der Zeitschrift Finanztest raten jedoch, schon viel früher mit dem Thema anzufangen: „Gehen Sie schon mit Anfang 50 zur Altersvorsorgeberatung der gesetzlichen Rentenversicherung.“ So bekomme man eine Vorstellung von der späteren Rente.
Auf die Rente müssen Steuern gezahlt werden
Auf private Renten müssen Steuern abgeführt werden. Auch da kommt es darauf an, welches Modell man gewählt hat: Bei der lebenslangen Rente muss nur auf ein Teil (Ertragsanteil, abhängig vom Alter) eine Steuer gezahlt werden. Bei einer Einmalzahlung wird deutlich mehr abgeführt, bis zu 25 Prozent. Dieser Steuersatz kann reduziert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören: Der Vertrag besteht seit mindestens 12 Jahren und der Rentner ist mindestens 62 Jahre alt.
Aber nicht nur die private Rente wird besteuert, auch bei der gesetzlichen Rente müssen Ruheständler ihre Abgaben leisten. Nach Angaben der DRV ist das ein häufiger Fehler von Versicherten: Die Steuern bei der Rente werden vergessen. Bei der gesetzlichen Rente wird schrittweise der Anteil, der zu besteuern ist, angehoben. Seit 2005 können nämliche Einzahlungen in die Rentenversicherung steuerlich abgesetzt werden – die Steuern werden erst im Nachhinein, also bei der Auszahlung fällig. In folgender Tabelle können Sie sehen, wie sich das konkret auswirkt:
Wer also 2024 in Rente geht, zahlt auf 84 Prozent der Bruttorente Steuern. Ganz genau wie viele Steuern fällig werden, hängt am Ende davon ab, welche anderen Einnahmequellen man hat und in welcher Steuerklasse man ist.
Krankenkassenbeiträge werden auf alle Einkünfte gezahlt
Wer trotz Erreichen der Regelaltersgrenze noch weiterarbeiten will (egal ob in Voll- oder Teilzeit), darf das ohne Nachteile auf die gesetzliche Rente zu befürchten. Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze für Rentner mehr.
Allerdings müssen arbeitende Rentner in vielen Fällen dann doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Die gesetzliche Krankenkasse führt nämliche Beiträge auf alle Einkünfte ab – bis zu einer bestimmten Obergrenze, die 2024 bei 62.100 Euro liegt. Diese Doppelverbeitragung wird schon lange auch in der Politik bemängelt, doch sie hält sich hartnäckig. Auch 2024 sollten Rentner also damit rechnen, dass sie auf mehrere Einkünfte ihre Beiträge zahlen müssen.
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