Renteneintritt
Renteneintritt unklar? Tabelle zeigt, wann Sie frühestens in Rente gehen können
Wann man endlich in den gesetzlichen Ruhestand gehen darf, ist eine Frage, die sich viele Menschen stellen. Eine Tabelle gibt Aufschluss darüber, welche Jahrgänge wann gehen können.
Berlin – Wann dürfen Sie endlich den Stift fallen lassen und in den wohlverdienten Ruhestand gehen? Das Renteneintrittsdatum ist für viele Menschen ein Tag, dem sie entgegenfiebern. Doch wann genau startet der gesetzliche Renteneintritt? Vor allem jetzt gerade ist das nicht allen Menschen klar, da das Eintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht wird. Unsere Tabelle gibt Aufschluss darüber, wann es für Sie soweit sein könnte.
Mit welchem Alter man in Rente gehen darf
Zunächst muss aber geklärt werden, welche Regeln für den Eintritt in den Ruhestand gelten. Es ist zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden:
Regelarbeitsrente: Wer 66 Jahre alt wird (und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat), kann 2023 ohne Abschläge ganz normal in Rente gehen. Das betrifft also den Jahrgang 1957. Das genaue Datum des Renten-Eintritts hängt dabei vom Geburtstag ab. Eine Ausnahme gibt es nur für Neujahrskinder: Wer am 1. Januar seinen 66. feierte, kann schon seit Dezember 2022 seinen Ruhestand genießen. Bis 2031 steigt die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre an. Erstmals betrifft das die Jahrgänge ab 1964.
Altersrente nach 45 Arbeitsjahren: Wer so lange regelmäßig in die Rentenkasse eingezahlt hat, gilt als „besonders langjährig Versicherter“, und darf schon früher die volle Rente einstreichen – also ebenfalls ohne Abschläge. Die genauen Voraussetzungen dieser bislang auch als „Rente mit 63“ bezeichneten Regelung sind allerdings vielfältig, 2023 läuft es auf eine „Rente mit 64“ hinaus.
Altersrente für Schwerbehinderte: Wer eine chronische Erkrankung hat oder einen Schwerbehindertenausweis, kann ebenfalls schon früher in Rente gehen. Aktuell wird die Grenze von 63 auf 65 Jahre angehoben. Auch hier wird der Jahrgang 1964 als erster mit 65 in Rente gehen können. Voraussetzung dafür ist ein Behindertenausweis mit dem Schweregrad von mindestens 50.
Wer vor seiner Regelaltersgrenze in Rente gehen will, muss mit Abschlägen rechnen. Pro Monat, den man vorzeitig aufhört zu arbeiten, sind das 0,3 Prozent weniger Rente.
Tabelle zeigt den Renteneintritt nach Jahrgängen
Nachfolgend soll es aber ausschließlich um die Regelaltersgrenze gehen. Welcher Jahrgang in welchem Jahr regulär in Rente gehen darf, sehen Sie hier:
| Jahrgang | Renteneintrittsjahr |
| 1957 | 2023 |
| 1958 | 2024 |
| 1959 | 2025 / 2026 |
| 1960 | 2026 / 2027 |
| 1961 | 2027 / 2028 |
| 1962 | 2028 / 2029 |
| 1963 | 2029 / 2030 |
| 1964 | 2031 |
| nach 1964 | immer mit 67 Jahren |
Bei den Jahrgängen mit zwei Eintrittsjahren hängt es davon ab, in welchem Monat man geboren wurde. Wer zum Beispiel im Januar 1960 Geburtstag hat, kann schon im Januar 2026 in Ruhestand gehen. Wer aber im September 1960 zur Welt kam, kann erst im Januar 2027 das Berufsleben hinter sich lassen. Wer es ganz genau wissen will, kann auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung den Rentenbeginnrechner nutzen.
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