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Lebensstandard im Alter

Rentenlücke schließen: Rentner können sich mit nur 50 Euro im Monat absichern

Die gesetzliche Rente reicht bei weitem nicht aus, um den Lebensunterhalt im Alter zu bestreiten. Man muss selbst vorsorgen, und das geht auch mit kleinem Einkommen.

München – Die sogenannte Rentenlücke ist Realität. Das hat vor allem zwei Gründe. Zum einen liegt das Rentenniveau derzeit bei 48 Prozent. Damit fehlen bereits 52 Prozent, wenn der Rentner seinen Lebensstandard aus dem Erwerbsleben halten will.

Zum anderen liegt die tatsächliche Rente oft unter der sogenannten Standardrente, die ab Juli 2024 bei 1769,40 Euro brutto liegen wird. Das ist die Rente, auf die jeder Anspruch hat, der 45 Jahre lang mit einem Durchschnittseinkommen (laut Statistischem Bundesamt liegt dieses in Deutschland für Vollzeitbeschäftigte bei 4323 Euro im Monat) in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat. Viele erreichen diese 45 Beitragsjahre jedoch nicht.

So schließen Sie mit 50 Euro im Monat Ihre Rentenlücke: Ein Blick in die Renteninformation genügt

Ein Blick in die Renteninformation gibt Auskunft über die „persönliche“ Rentenlücke. Dazu muss man nur die zu erwartende Rente vom aktuellen Einkommen abziehen. Das ist aber nur ein Näherungswert. Denn auch die Inflation und künftige Lohnsteigerungen müssten berücksichtigt werden. Zum anderen unterliegen Renten auch der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Angenommen, die Rente beträgt laut Rentenbescheid 1500 Euro. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleiben 1311 Euro übrig. Das Nettoeinkommen beträgt 2200 Euro. Bleibt eine Rentenlücke von 889 Euro, die es zu schließen gilt.

Um seinen Lebensstandard auch in der Rente halten zu können, sollte man rcitzeitig vorsorgen. (Symbolfoto)

Eine Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen, ist der Aufbau eines Altersvorsorge-Depots, das künftig auch staatlich gefördert werden könnte. Dabei können Sparer in Fonds, ETFs (Exchange Traded Funds) und andere geeignete Anlageklassen wie Immobilien investieren.

So schließen Sie mit 50 Euro im Monat die Rentenlücke: Nach 45 Jahren kommen mehr als 350.000 Euro zusammen

Eine beliebte Anlageform sind ETFs. Das sind börsengehandelte Indexfonds, die die Wertentwicklung bekannter Marktindizes eins zu eins abbilden. Der größte Vorteil von ETFs sind die im Vergleich zu anderen Investmentfonds geringeren Kosten. Am weitesten verbreitet sind Aktien-ETFs. Sie bilden Aktienindizes wie den Dax, den S&P 500 oder den Weltaktienindex MSCI World ab.

Wer 50 Euro im Monat übrig hat, kann in den MSCI World investieren, der laut Finanztip von 1975 bis Ende 2022 eine durchschnittliche jährliche Rendite von 9,2 Prozent erzielt hat. Im günstigsten Fall zahlt man 45 Jahre lang ein, was insgesamt 352.490 Euro ergibt. Bei Renteneintritt stoppt man die Einzahlungen und lässt sich die Zinsen auszahlen. Bei 9,2 Prozent wären das brutto 32.429 Euro im Jahr oder 2702 Euro im Monat. Auch nach Steuern und Sozialabgaben sollte damit die Rentenlücke geschlossen sein. Wer später mit dem Sparen beginnt, kann den Zeitverlust durch höhere monatliche Einzahlungen ausgleichen.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

So schließen Sie mit 50 Euro im Monat Ihre Rentenlücke: Nicht das gesamte Vermögen in Aktien anlegen

Die Rechnung setzt allerdings voraus, dass der MSCI World auch in Zukunft die durchschnittliche Rendite der vergangenen Jahre erzielt. Zu beachten ist auch, dass ETFs wie Aktien ein Ausfallrisiko haben. Wenn die Aktienkurse weltweit einbrechen, sind natürlich auch die Indexfonds betroffen. Deshalb sollte man sich bei der Geldanlage nie ganz auf Aktien verlassen, sondern auch in andere Anlageformen wie Tagesgeld investieren.

Voraussetzung für einen ETF-Sparplan ist ein Wertpapierdepot, über das die Aufträge abgewickelt werden. Dafür bieten sich Onlinebanken oder Neobroker an.

Rubriklistenbild: © Imago

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