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Drei Steuer-Hacks für ETFs – einer kann Ihnen 28.000 Euro extra bringen
Mit einem ETF-Sparplan können Sie sich bequem ein Vermögen aufbauen. Einmal eingerichtet, müssen Sie praktisch nichts mehr tun. Sie können es aber – und steuerlich viel rausholen.
Sie investieren in einen breit gestreuten Aktien-ETF? Dann haben Sie die wichtigste Entscheidung für Ihren langfristigen Vermögensaufbau schon getroffen. Denn sobald Sie Ihr Investment per ETF-Sparplan auf Autopilot gestellt haben, müssen Sie für den Erfolg fast nichts mehr tun. Sie wollen noch mehr rausholen? Dann können Sie das auch, z. B. steuerlich. Hier unsere drei besten Steuer-Hacks für ETFs – natürlich völlig legal:
1. Jüngere ETF-Anteile zuerst verkaufen
Fangen wir direkt mit dem besten Trick an, der Ihnen in unserem realistischen Finanztip-Rechenbeispiel insgesamt 28.000 Euro extra bringt. Dabei geht’s darum, ein Grundprinzip beim ETF-Verkauf zu umgehen: Wenn Sie Anteile verkaufen, werden automatisch die ältesten zuerst verkauft.
Für Sie ist das aber nicht ideal. Denn diese ältesten Anteile haben höchstwahrscheinlich den größten Gewinn gemacht. Bei jahrzehntelangem Sparen dürfte der Wert jedes Ihrer ETF-Stückchen über die Zeit wachsen, daher wächst auch die Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs. Je höher der Gewinn, desto mehr Steuern müssen Sie aber bezahlen. Und diese abgeführten Steuern können dann nicht weiter Rendite für Sie einfahren. Wenn es ans Entsparen geht, ist es also schlauer, die jüngeren Anteile zuerst zu verkaufen.
Aber wie? Dafür gibt‘s zwei Varianten:
Variante 1: Die Finanztip 3x10-Strategie
Sie können diese nutzen, wenn die Auszahlphase bei Ihnen noch weit weg ist. Besparen Sie einfach alle paar Jahre einen neuen Welt-ETF (hier geht’s zu unseren ETF-Empfehlungen von Finanztip, dem führenden Geldratgeber) und lassen Sie den bzw. die alten ETFs einfach im Depot liegen. In unserem Beispiel sind wir von drei verschiedenen ETFs ausgegangen, die Sie nacheinander für je zehn Jahre besparen (deshalb 3x10). Den ETF, den Sie zuletzt bespart haben, verkaufen Sie dann später zuerst – und Ihren ersten ETF zuletzt. Wie Sie das am einfachsten umsetzen, lesen Sie direkt bei Finanztip.
Variante 2: Depotübertrag nutzen
Sie haben schon länger Geld in einen einzigen ETF gesteckt und stehen kurz vor der Auszahlphase? Dann ist es etwas komplizierter, aber Sie können trotzdem Steuervorteile rausholen. Für diese Variante brauchen Sie ein zweites Depot, am besten ein Zweitdepot beim selben Anbieter. Von unseren Finanztip-Empfehlungen bieten das ING*, Consorsbank*, 1822 direkt, Comdirect* und Flatex*.
Zuerst überlegen Sie sich, wie viel Geld Sie aus Ihrem Depot holen möchten (z. B. wie viel Sie die nächsten zwölf Monate brauchen) und wie viele Anteile Sie dafür verkaufen müssen. So viele Anteile lassen Sie in Ihrem ersten Depot, den Rest schicken Sie per Depotübertrag in Ihr Zweitdepot. Erst danach verkaufen Sie die Anteile in Depot 1. Warum? Weil beim Depotübertrag dieselben Regeln gelten wie beim ETF-Verkauf: Die ältesten Anteile werden zuerst auf Depot 2 übertragen. In Depot 1 bleiben also Ihre jüngsten Anteile übrig – auf die Sie wahrscheinlich viel weniger Steuer zahlen müssen.
Wenn Sie das nächste Mal Geld entnehmen wollen, machen Sie dasselbe – nur umgekehrt: Sie übertragen von Depot 2 auf Depot 1. Worauf Sie sonst noch achten müssen, lesen Sie hier bei Finanztip.
2. Mit einem ausschüttenden ETF beginnen
Sie nutzen Ihren jährlichen Sparerpauschbetrag (aktuell 1.000 Euro pro Person) allein durch Zinsen noch längst nicht aus und wollen gerade mit Aktien-ETFs loslegen? Dann überlegen Sie, ob Sie nicht besser mit einem ausschüttenden ETF starten. Anders als ein thesaurierender ETF legt der die Dividenden der enthaltenden Aktien nicht automatisch wieder in Form weiterer Aktien an. Die Ausschüttungen landen stattdessen regelmäßig auf Ihrem Konto. Sie müssen sie also selbst reinvestieren, wenn Sie den Zinseszinseffekt nutzen wollen. Und das sollten Sie unbedingt.
Aber warum den Ausschütter wählen, wenn es mit einem Thesaurierer bequemer geht? Weil Sie mit den Ausschüttungen Ihren Pauschbetrag nutzen können. So bleiben sie auch dann steuerfrei, wenn Sie sie reinvestieren. Bei einer angenommenen Ausschüttungsrendite von 2 Prozent p. a. funktioniert das bis zu einem ETF-Volumen von ca. 50.000 Euro. Erst dann sind die 1.000 Euro ausgeschöpft und Sie sollten auf einen Thesaurierer umsteigen, um Ihre Erträge nicht unnötig früh versteuern zu müssen. Den Ausschütter lassen Sie einfach liegen.
Am besten wechseln Sie den ETF aber schon etwas bevor Sie die 1.000 Euro erreichen (z. B. bei 800 Euro). Denn mit der Zeit wird der Ausschütter durch steigende Dividenden immer stärker an Ihrem Freibetrag knabbern.
Übrigens: Natürlich wird durch die Vorabpauschale mittlerweile auch beim Thesaurierer Ihr Pauschbetrag verbraucht – gerade am Anfang Ihrer ETF-Karriere wird das aber nur wenig ausmachen. Mehr dazu lesen Sie in diesem Text von Finanztip.
Dieser Trick funktioniert übrigens super in Kombination mit Variante 1 der Finanztip 3x10-Strategie: Durch den Wechsel zum Thesaurierer besparen Sie ja automatisch einen neuen ETF.
3. ETF am Jahresende abverkaufen
Auch beim Thesaurierer können Sie den Pauschbetrag zusätzlich zur Vorabpauschale nutzen – und zwar wenn Sie gegen Jahresende bemerken, dass Sie Ihre 1.000 Euro längst nicht ausnutzen werden. Um das zu ändern, können Sie jetzt einen kleinen Teil Ihrer ETF-Anteile steuerfrei verkaufen. Der Vorteil auch hier: Diese Summe müssen Sie nie wieder versteuern. Wichtig: Denken Sie auch hier an den Zinseszinseffekt und reinvestieren Sie die Auszahlung.
Ganz einfach umzusetzen ist das aber nicht: Es ist schwierig, exakt herauszufinden, wie viele Anteile Sie steuerfrei verkaufen können. Am besten richten Sie im Depot einen Freistellungsauftrag (FSA) ein und verkaufen erstmal nur einen kleinen Teil. Dann prüfen Sie, wie viel FSA der Verkauf aufgebraucht hat und legen gegebenenfalls mit einem zweiten Teilverkauf nach. Die nötige Größe können Sie jetzt auch viel besser einschätzen.
Und keine Sorge: Es ist nicht schlimm, wenn Sie minimal über Ihrem FSA landen. Achten Sie aber unbedingt darauf, wie hoch die Gebühren Ihrer Depotbank sind: Teilverkäufe lohnen sich vor allem, wenn Sie für Verkauf und Wiederanlage kaum etwas zahlen (z. B. bei einem Neobroker).
Fazit
Mit jedem dieser Tipps können Sie Ihren ETF steuerlich also noch etwas oder sogar deutlich optimieren. Zwingend nötig sind sie aber nicht, um Ihnen per ETF erfolgreich ein Vermögen aufzubauen. Wenn Sie es einfach halten und sich möglichst wenig kümmern wollen, reicht es völlig aus, dauerhaft nur einen einzigen Thesaurierer zu besparen und ihn später normal abzuverkaufen. Aber welchen ETF sollten Sie wählen? Schauen Sie doch mal in unseren ETF-Finder.
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Dieser Artikel liegt IPPEN.MEDIA im Zuge einer Kooperation mit dem gemeinnützigen Geldratgeber Finanztip vor – das Original zu diesem Beitrag „3 Steuer-Hacks für ETFs – einer kann Dir 28.000€ extra bringen“ stammt aus dem wöchentlichen Finanztip Newsletter vom 26. April 2024.
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