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Bruttogehalt

Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt in Deutschland?

Viele Faktoren haben einen Einfluss auf das Gehalt, nicht zuletzt die Branche, in der man arbeitet. Gleichzeitig gibt es Zahlen, die etwas über das Durchschnittsgehalt grundsätzlich besagen.

Lohn, Gehalt, Verdienst, Arbeitsentgelt, Besoldung: Es gibt vielfältige Bezeichnungen für das Einkommen, das Beschäftigte für das Bereitstellen ihrer Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Das Bruttogehalt ist das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Gehalt, vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt hierzulande?

Durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst von 4.323 Euro

Das Statistische Bundesamt hatte dazu zuletzt entsprechende Zahlen veröffentlicht. „Das Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten lag im April 2023 in Deutschland bei 4.323 Euro brutto“, informierte die Behörde auf destatis.de. Das entspricht einem jährlichen Bruttogehalt von rund 51.876 Euro.

Welche Faktoren wirken sich auf das Gehalt aus?

„Das individuelle Gehalt weicht von dem monatlichen Durchschnittsgehalt meist ab und ist von sehr vielen Faktoren abhängig“, erläuterte das Statistische Bundesamt zugleich zur Einordnung der Zahlen zum durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst (Stand: April 2023) auf seiner Website. „Dazu gehören sowohl Geschlecht, Alter und Bildungsabschluss, aber auch arbeitsplatzbezogene Merkmale wie Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes, Beruf oder Beschäftigungsumfang.“ Zudem könnten sich Branche, Unternehmensgröße und Tarifbindung, also unternehmensbezogene Merkmale, auf das Gehalt auswirken. Nur ein Drittel der Beschäftigten verdiene „mehr als das Durchschnittsgehalt“. Die Gehälter wiesen bei der grafischen Darstellung „eine sogenannte rechtsschiefe Verteilung“ auf, heißt es weiter. „Dies bedeutet, dass knapp zwei Drittel der Beschäftigten Monatsgehälter beziehen, die geringer als das Durchschnittsgehalt sind.“ Vor allem die Branche hat einen entscheidenden Einfluss auf die monatlichen Durchschnittseinkommen, wie die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen darlegen.

Auch die Branche, Unternehmensgröße und Tarifbindung können sich auf das Gehalt auswirken. (Symbolbild)

Mittleres Einkommen: Inflation frisst Plus beim Einkommen

Die gestiegenen Kosten machen unterdessen vielen Verbrauchern zu schaffen. Die Inflation habe die jüngste Steigerung der Einkommen in Deutschland „aufgefressen“, hieß es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa, Stand: 30. Juni 2024) rückblickend. Zwar wuchs dem Bericht zufolge das sogenannte mittlere Einkommen nach Angaben des Statistischen Bundesamts von 2022 auf 2023 um 5,1 Prozent – die Teuerungsrate lag demzufolge aber bei 5,9 Prozent. Die Daten habe das Bündnis Sahra Wagenknecht bei der Behörde abgefragt.

Steuererklärung 2023: Bei vielen Kosten gibt es Geld zurück

Schriftzug Pendler und Autopiktogramm Schriftzug Pendler und Autopiktogramm, 09.11.2023, Falkensee, Brandenburg, Auf ein
Mit der Pendlerpauschale können Berufstätige Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhält man 30 Cent pro Kilometer an Steuervergünstigung vom Staat, informierte ADAC.de (Stand: 10. Januar 2024). Berufstätige, die weitere Strecken mit ihrem Auto zurücklegen müssen, können mehr Fahrtkosten geltend machen. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale seit dem Jahr 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer. (Symbolbild) © IMAGO/Steinach
Frau am Laptop zu Hause
Die Entfernungspauschale mache sich steuerlich allerdings nur bemerkbar, wenn die Ausgaben für den Arbeitsweg in Summe den Werbungskosten-Pauschbetrag für alle beruflichen Aufwendungen übersteigen, so der Hinweis auf ADAC.de. Dazu sollte man wissen, dass die Werbungskosten-Pauschale für das Steuerjahr 2023 auf 1.230 Euro (von zuvor 1.200 Euro) erhöht wurde. Zu den Werbungskosten zählen etwa auch Kosten für Arbeitsausstattung, Arbeitsmaterialien oder Fortbildungen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mann im Hemd am Laptop im Homeoffice
Beschäftigte im Homeoffice, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen, sollten zudem an die Homeoffice-Pauschale denken. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen für jeden Tag im Homeoffice 6 Euro angesetzt werden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern informierte. Zudem werden seither bis zu 210 Tage im Homeoffice steuerlich anerkannt. Somit können im Höchstfall 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale gehört allerdings ebenfalls zu den Werbungskosten. Die Pauschale wirkt sich also erst dann sinnvoll aus, wenn die Pauschale für die Werbungskosten überschritten wurde. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Handwerkerarbeiten in der Wohnung
Haben etwa Mieter für bestimmte Handwerksarbeiten einen Profi beauftragt, lassen sich gegebenenfalls 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­kosten und Verbrauchs­materialen von der Steuerlast abziehen. Die Höchst­grenze für Hand­werk­erleistungen liegt bei 6.000 Euro pro Jahr, wie die Stiftung Warentest auf Test.de infomierte. Insgesamt ließen sich somit bis zu 1.200 Euro sparen. Wichtig für den Bonus sei, dass die Leistungen nicht bar bezahlt würden und die Firma auf der Rechnung alle Kosten einzeln ausweise. Aber: Maßnahmen an Neubauten zum Beispiel dürfen laut Stiftung Warentest nicht als Hand­werk­erleistungen abge­setzt werden. Grundsätzlich gilt zudem: Der Rechnungs­betrag muss um die Material­kosten gekürzt werden, denn für die Materialkosten gibt es keinen Steuerrabatt. (Symbolbild) © Martin Wagner/Imago
Frau prüft eine Rechnung am Schreibtisch
Viele Mieter fürchten die jährliche Nebenkostenabrechnung, weil sie mit einer Nachzahlung verbunden sein kann. Doch steuerlich lässt sich in vielen Fällen etwas herausholen. „Verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom lassen sich leider nicht steuerlich absetzen“, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung informiert hat. Aber es gebe zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen könnten. Deshalb lohne es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln. (Symbolbild)  © AntonioGuillem/Panthermedia/Imago
Gartenarbeiten mit der Schere
Auch für regel­mäßige Tätig­keiten in Haushalt oder Garten erlasse das Finanz­amt Steuerzah­lern 20 Prozent der Kosten, wenn es einen Arbeits­vertrag mit den Helfern gebe, informiert „Finanztest“ in dem Beitrag auf Test.de mit Blick auf die Erklärung für das Steuerjahr 2023. Hierbei sei wichtig, ob es sich bei der Beschäftigung um einen Minijob (2023: bis zu 520 Euro im Monat) handele oder nicht. „Wenn ja, sind maximal 2.550 Euro der jähr­lichen Kosten steuer­begüns­tigt – sogar ausnahms­weise bei Barzah­lungen. Insgesamt sind also 510 Euro Ersparnis drin“, heißt es in dem Beitrag. (Symbolbild) © Image Source/Imago
Ein Fußboden wird mit einem Lappen geputzt.
In vielen Fällen handelt es sich dagegen um eine sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigung. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie in der Regel 20 Prozent von jeder Rechnung in Ihre Steuererklärung eintragen“, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Website informiert hat. „Allerdings dürfen Sie nur maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.“ Wichtig: Die Aufgaben müssen einen „haushaltsnahen Charakter“ haben und im Haushalt oder auf dem Grundstück erbracht werden. „Dazu zählen zum Beispiel Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste, und natürlich die Reinigungsarbeiten einer Putzfrau oder eines Putzmanns.“ (Symbolbild) © gopix/Zoonar.com/Imago
Kinderschnuller und Anhänger neben Geldscheinen und Geldmünzen
Eltern bekommen seit Anfang 2023 für jedes Kind 250 Euro Kinder­geld im Monat. Bei hohem Verdienst kann bei der Jahres­abrechnung statt­dessen aber auch die Steuer­erleichterung durch den Kinder­frei­betrag zum Tragen kommen, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de. „Dieser beträgt seit vergangenem Jahr 4.476 Euro pro Kind und Eltern­teil (8.952 Euro für beide Eltern­teile)“, so der Hinweis für das Steuerjahr 2023. Zum 1. Januar 2024 wurde der Freibetrag außerdem auf 6.384 Euro angehoben. (Symbolbild)  © Andreas Gora/Imago
Eltern laufen mit Kind in der Mitte.
Entweder bekommen Eltern also automatisch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Hier müssen Eltern also nicht selbst tätig werden. In der Regel hätten sie mindestens bis zur Voll­jährigkeit des Kindes Anspruch auf die Frei­beträge, schildert „Finanzest“ auf Test.de. „Macht ihr Kind eine erste Berufs­ausbildung oder studiert, besteht der Anspruch weiter, solange das Kind noch unter 25 ist.“ Dasselbe gelte für Über­gangs­zeiten: Beispielsweise, wenn die Tochter nach dem Schul­abschluss nach­weislich noch auf der Suche nach einem Studien­platz sei oder wegen längerer Krankheit erst später mit der Ausbildung beginnen könne. (Symbolbild)  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mann tippt am Taschenrechner
„Anleger müssen 2023 weniger Steuern auf Kapitalerträge zahlen, denn der Sparerpausch­betrag wurde von 801 auf 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammen­ver­anlagung) erhöht“, informierte Test.de zudem mit Blick auf die Steuererklärung 2023. Erst wenn Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wert­papier­verkäufen diese Summe über­schreiten, würden darauf „25 Prozent Abgeltungs­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer“ fällig. Die Experten der Stiftung Warentest haben dem Beitrag zufolge folgenden Tipp: „Falls Sie Ihrer Bank bisher noch keinen Frei­stellungs­auftrag erteilt haben, sollten Sie das jetzt tun. So müssen Sie sich die zu viel gezahlte Kapital­ertrags­steuer nicht erst über die Steuererklärung zurück­holen.“ (Symbolbild) © Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/Imago

Vergleicht man die Jahre 2021 und 2023, ist die Lücke noch größer. So lag die Teuerung von 2021 bis 2023 bei insgesamt 13,2 Prozent, wie dpa anhand der Zahlen berichtete. Die verfügbaren mittleren Einkommen wuchsen in derselben Zeit nur um gut 5,8 Prozent von 33.558 auf 35.510 Euro, heißt es weiter in dem Bericht. Das „mittlere Einkommen“ – in der Regel Medianeinkommen genannt – ist eine statistische Größe, die sehr hohe und sehr niedrige Einkommen weniger stark gewichtet als das „Durchschnittseinkommen“. Die Tendenz sei aber bei beiden Rechengrößen „ähnlich“, berichtete dpa: „Das Durchschnitts-Nettoeinkommen je Haushalt legte von 2021 bis 2023 von bundesweit 41.887 Euro auf 43.795 Euro zu.“ Gemeint seien hier nicht nur Löhne, sondern auch andere Einkommensarten wie Mieteinnahmen oder Transferleistungen.

Der Mindestlohn stieg zum Jahresbeginn 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro, zum nächsten Jahreswechsel kommen weitere 41 Cent hinzu. Die Renten erhöhten sich zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent.

Rubriklistenbild: © K. Schmitt/Fotostand/Imago

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