Schwankungen bis August
Rente 2025: Wesentliche Modifikationen sind bis August geplant - ein Überblick
In den kommenden Monaten stehen Rentnern diverse Modifikationen in der Pension bevor, die immer wieder zu unvorhergesehenen Anpassungen führen können – bis August.
Berlin – Im Frühjahr 2025 beginnt eine Reihe an Änderungen der gesetzlichen Rente. Diese steigt dieses Jahr um 3,74 Prozent. Doch im März müssen Millionen Senioren zunächst eine Einbuße hinnehmen, da einige Beiträge gestiegen sind – wodurch die Rente vorerst geringer ausfällt, berichtet Ihre Vorsorge. Die schwankende Nettorente wird wohl erst im August den endgültigen Auszahlungsbetrag erreichen.
Ab April: Erstattung von Pflegeversicherung von Rentnern mit Kindern unter 25 Jahren
Einige Rentner dürfen sich im April oder Mai über zusätzliches Geld auf dem Konto freuen. Denn: Pflegebeiträge für Rentner mit Kindern unter 25 Jahren werden zurückerstattet.
Hintergrund der Erstattung
Seit dem 1. Juli 2023 variieren Beitragssätze in der Pflegeversicherung für Eltern abhängig von der Anzahl ihrer Kinder unter 25 Jahren. Ein Rentner, der drei Kinder unter 25 Jahren hat, zahlt beispielsweise 0,5 Prozentpunkte weniger an Pflegebeiträgen.
Aber: Der Deutschen Rentenversicherung liegen die erforderlichen Daten bisher nicht vor.
Laut Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund liege es nun darin, „die Informationen aus dem digitalen Datenaustauschverfahren abzuwarten und die Umsetzung der Differenzierung des PV-Beitrags nach Zahl der Kinder unter 25 Jahren nachträglich umzusetzen.“
Die benötigten Daten wird das Bundeszentralamt für Steuern ab April 2025 zur Verfügung stellen. Die Deutsche Rentenversicherung plant, die Rückerstattung der Beiträge im April oder Mai 2025 vorzunehmen. So können im Einzelfall einige Hundert Euro erstattet werden.
Allerdings werden nicht viele Rentner von dieser Rückerstattung profitieren. Das Portal Finanztipp verweist auf aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes Destatis und des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung BiB, wonach Männer durchschnittlich in ihren mittleren 30ern und Frauen in ihren frühen 30ern Eltern werden. Aufgrund dieser Altersstruktur haben viele Rentner kaum einen finanziellen Vorteil durch die Maßnahme, da sie praktisch nicht davon betroffen sind.
Im Juli: Die Rente wird erhöht – Wert liegt nun vor
Ab Juli tritt der neue Rentenwert in Kraft. Experten spekulierten über die endgültige Erhöhung – die Schätzungen lagen zwischen 3,5 und 4,5 Prozent – die Bruttorente würde dann um den entsprechenden Prozentsatz steigen.
Nun liegt der Prozentsatz fest. In einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Anfang März, heißt es laut Roßbach: „Der aktuelle Rentenwert erhöht sich gleichermaßen in Ost und West um 3,74 Prozent. Die Renten steigen damit in diesem Jahr wieder deutlich stärker als die Preise, die nach den aktuellen Wirtschaftsannahmen in diesem Jahr voraussichtlich um 2,2 Prozent steigen. Die Kaufkraft der Renten legt daher in diesem Jahr erneut zu.“ Demnach können sich Rentner „an der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes“ beteiligen.
Nach einer neuen Erhebung der Deutschen Rentenversicherung sei die gesetzliche Rente für 89 Prozent der Befragten die wichtigste Form der Altersvorsorge.
Auch im Juli: Rentenerhöhung kommt mit steigenden Pflegebeiträgen
Die Freude über die Rentenerhöhung im Juli wird schnell gedämpft, denn gleichzeitig steigen auch die Beiträge für die Pflegeversicherung. Rentner tragen den Beitrag zur Pflegeversicherung ohne Beteiligung der Versicherung allein. So reduziert sich die ausgezahlte Rente monatlich um weitere 0,2 Prozent. Bei einer Bruttorente von 1.554 Euro (ab Juli) entspricht das einem Abzug von 3,11 Euro pro Monat. Das Geld wird von der Rente direkt abgezogen.
Zusätzlich wird im Juli 2025 einmalig ein Betrag in Höhe von 0,2 Prozent der Bruttorente für die Monate Januar bis Juni nachträglich einbehalten. Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund spricht von einer „rückwirkenden Umsetzung mit der Monatsrente ab Juli 2025“. Dadurch verringert sich die Rentenauszahlung einmalig um insgesamt 1,2 Prozent der Bruttorente des ersten Halbjahres. Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro entspricht das einem einmaligen Abzug von 18 Euro.
Ab August: Normalisierung von Rentenauszahlungen
Ab August gelten keine Sonderregelungen mehr. Von der Bruttorente wird nun die Hälfte des maßgeblichen Krankenkassenbeitrags sowie der gesamte Pflegeversicherungsbeitrag einbehalten. (hk)
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