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Ohne Abschläge

Rente vor 67 Jahren – Diese Jahrgänge haben Grund zur Freude

Vor 67 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand? Für manche Jahrgänge ist das noch möglich. Andere können wiederum von speziellen Regelungen profitieren.

München – In Deutschland wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Der Grund: Die Menschen leben länger und die Rentenkasse soll entlastet werden, um die finanzielle Stabilität der Rente langfristig zu sichern. Diese Anpassung betrifft die Geburtsjahrgänge ab 1947 und erfolgt nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB VI). Für einige Jahrgänge besteht aktuell noch die Möglichkeit, vor dem 67. Geburtstag in den Ruhestand zu gehen.

Renteneintrittsalter wird angehoben – Wer darf noch vor 67 Jahren in Rente?

Dem Verbraucher-Portal gegen-hartz.de zufolge sei die Regelaltersgrenze die bekannteste und am häufigsten in Anspruch genommene Rentenart in Deutschland. Wie aus Paragraf 235 im SGB VI hervorgeht, wird für Jahrgänge ab 1947 und bis 1963 das Renteneintrittsalter angehoben. So können Personen, die 1946 geboren wurden, noch mit 65 Jahren in Rente gehen. Für spätere Jahrgänge verschiebt sich das Rentenalter in Monats- oder Zweimonatsschritten Richtung 67 Jahre.

Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen

Symbolfoto. Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Früher in den Ruhestand zu starten, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Mit einer durchdachten Planung und cleverer Nutzung von gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten lässt sich dieser Traum oft verwirklichen. Hier sind die zehn besten Tipps, wie Sie Ihren Ruhestand vorziehen können. © Juliane Sonntag/Imago
Rente mit 63 ohne Abschläge
Rente mit 63 ohne Abschläge: Wenn Sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie laut Deutsche-rentenversicherung.de mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter hierfür ist allerdings abhängig vom Geburtsjahr: Für den Jahrgang 1959 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten (Stand: 2023). Planen Sie also frühzeitig, wie Sie die 45 Jahre erreichen, denn diese Regelung kann Ihnen einen sorgenfreien finanziellen Start in den Ruhestand ermöglichen. © Aida López/Imago
Rente mit 63 mit Abschlägen
Rente mit 63 mit Abschlägen: Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich, jedoch mit Abschlägen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen – maximal bis zu 14,4 %. Diese Kürzungen gelten dauerhaft, weshalb eine genaue Kalkulation essenziell ist, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. © Thomas Trutschel/Imago
Betriebliche Rente
Betriebliche Rente: Manche Arbeitgeber bieten laut Stiftung Warentest betriebliche Lösungen, um bereits vor 63 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Firmenregelungen, denn darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Eine betriebliche Rente kann jedoch eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente sein, wenn Ihr Unternehmen solche Modelle unterstützt. © Imago
Mit Altersteilzeit in Rente gehen
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen. Besonders beliebt ist laut den Experten der Stiftung Warentest das Blockmodell: Hier arbeiten Sie beispielsweise drei Jahre voll und können anschließend drei Jahre lang freigestellt werden. Diese Regelung schafft eine ideale Balance zwischen Arbeit und Freizeit und bereitet optimal auf den Ruhestand vor. © Imago
Mit Vorruhestand früher in Rente gehen
Vorruhestand: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Dabei entfällt laut Stiftung Warentest zwar die Arbeitspflicht, das Gehalt wird aber stark reduziert. Oftmals bleibt nur die frühestmögliche Rente mit Abschlägen als Ergänzung, was eine sorgfältige finanzielle Planung erfordert. © Imago
Flexibler Übergang in den Ruhestand
Flexibler Übergang in den Ruhestand: Das Flexirentengesetz ermöglicht seit 2017 einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Bereits ab 63 Jahren können Sie Altersrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Diese Lösung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihrer letzten Berufsjahre. © Imago
Wertguthaben aufbauen
Wertguthaben aufbauen: Einige Arbeitgeber erlauben das Ansammeln von Wertguthaben, das Sie später nutzen können, um früher in den Ruhestand zu gehen, berichten die Finanzexperten auf Test.de. Dieses Guthaben entsteht beispielsweise durch Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb solche Modelle anbietet. © Uwe Umstätter/Imago
Frühzeitige Finanzplanung für Rente
Frühzeitige Finanzplanung: Der Schlüssel zu einem vorzeitigen Renteneintritt liegt laut Dieversicherer.de in einer durchdachten Finanzplanung. Setzen Sie sich schon frühzeitig Ziele und erstellen Sie einen konkreten Plan, wie Sie diese erreichen können. Eine professionelle Beratung ist hierbei besonders hilfreich, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten. © Imago
Kostenkontrolle für bequeme Rente
Kostenkontrolle: Je geringer Ihre Ausgaben, desto schneller können Sie Kapital für den Ruhestand ansparen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fixkosten und suchen Sie nach Einsparpotenzialen. Schon kleine Änderungen im Alltag können auf lange Sicht große finanzielle Freiräume schaffen. © Uwe Umstätter/Imago
Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente durch private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Riester-Rente oder ETF-Sparpläne. Diese können helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Renteneintritt früher zu realisieren. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um die für Sie passende Kombination aus Sicherheit und Rendite zu finden. © Luka Storm/Imago

„Ab 1959 erfolgt die Anhebung sogar in Zweimonatsschritten“, führt das Verbraucher-Portal aus. Entscheidend sei stets, dass mindestens fünf Beitragsjahre vorliegen. Für Betroffene bedeutet das wiederum: Wer nicht die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente – etwa durch Schwerbehinderung oder langjährige Versicherungszeiten – erfüllt, wird, je nach Geburtsjahr, erst ab etwa 66 oder 67 Jahren regulär und ohne Abschläge in Rente gehen können.

Frühzeitig abschlagsfrei vor 67 Jahren in Rente – So geht's

Es gibt also Ausnahmen – eine davon ist die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt, können Jahrgänge zwischen 1949 und 1963 mit 35 Beitragsjahren noch vor ihrem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie das jeweils gültige reguläre Renteneintrittsalter erreichen. Alternativ kann die „Rente mit 63“ in Anspruch genommen werden – jedoch mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent.

Was passiert bei frühzeitiger Rente?

Nach Informationen der DRV können Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ab 63 Jahren früher in Rente gehen, müssen dafür aber Abschläge in Kauf nehmen. Pro Monat, den sie vor der regulären Altersgrenze in den Ruhestand eintreten, wird ihre Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Das summiert sich auf bis zu 14,4 Prozent, wenn Versicherte die Altersrente volle vier Jahre früher beantragen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Wer dagegen 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Diese Art der Rente ermöglicht einen abschlagsfreien Rentenbeginn, meist zwei Jahre vor der eigenen Regelaltersgrenze. Das Verbraucher-Portal gegen-hartz.de führt dazu ein Beispiel auf: Für den Geburtsjahrgang 1961 ist der abschlagsfreie Rentenbeginn erst mit 64 Jahren und 6 Monaten möglich. Wichtig ist, dass die 45 Versicherungsjahre voll erreicht werden.

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Sonderregelung für Menschen mit Behinderung – Das müssen Betroffene wissen

Für Menschen mit Schwerbehinderung gelten wiederum andere Regelungen: Nach Paragraf 236a im SGB VI können Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 60 Jahren in Rente gehen. Diese Altersrente ist jedoch ebenfalls mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent verbunden, so gegen-hartz.de. Ab dem Jahrgang 1964 liegt der frühestmögliche Rentenbeginn für Menschen mit Schwerbehinderung bei 61 Jahren.

Bestimmte Jahrgänge dürfen noch vor 67 Jahren in Rente gehen. (Symbolbild)

Um den optimalen Zeitpunkt für den Renteneintritt zu planen, empfiehlt es sich, eine Renteninformation oder Auskunft anzufordern und die individuellen Beitragszeiten zu überprüfen. Laut gegen-hartz.de lohne sich im Zweifel auch eine professionelle Beratung, etwa durch die DRV oder spezialisierte Expertinnen oder Experten. „So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden und der Schritt in den Ruhestand optimal vorbereiten“, lautet das Fazit.

Die SPD setzt sich dafür ein, dass das Renteneintrittsalter von 67 Jahren bestehen bleibt. Im Wahlprogramm wird betont, dass ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren unabhängig vom Alter möglich sein soll. „Das haben sich gerade Menschen verdient, die früh begonnen haben zu arbeiten. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze lehnen wir ab“, heißt es. Ob sich diese Pläne nach der historischen Niederlage bei der Bundestagswahl durchsetzen lassen, bleibt fraglich. (cln)

Rubriklistenbild: © Lobeca/Imago

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