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Ruhestand

Pension für Beamte übersteigt Rente: So viel erhalten Sie im Ruhestand

Verschiedene Euro-Geldscheine und eine Brille liegen auf dem Tisch.
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Beamte müssen wohl noch länger auf eine Erhöhung der Besoldung warten (Symbolfoto).

Ob sie im Klassenzimmer, Gerichtssaal oder auf der Straße arbeiten – schon nach fünf Jahren im Staatsdienst ist die Mindestpension für Beamte beträchtlich. Sie übersteigt die Durchschnittsrente erheblich.

Berlin – Egal ob die aktuelle Ampel-Koalition, die vorherige GroKo oder die frühere Koalition aus CDU und FDP – während das gesetzliche Rentensystem bereits mehrmals reformiert wurde, blieb die Beamtenversorgung über die Jahre weitgehend unangetastet. Und so kann sich der Großteil der Beamten in Deutschland am Ende ihres Arbeitslebens über eine üppige Pension freuen.

Ein Beispiel gefällig? Ab 40 Dienstjahren bekommt ein Beamter laut Bundesinnenministerium bis zu 71,75 Prozent von seinem Bruttogehalt der letzten zwei Jahre. Im Durchschnitt liegt die Pension in dieser Kategorie bei 3.227 Euro pro Monat.

Höher als die Rente: Mit der Mindestpension lässt es sich gut leben

Doch es gibt auch spezielle Fälle: Etwa wenn Beamte in den Ruhestand gehen (müssen) und alle Voraussetzungen für eine Pension erfüllen. Doch gleichzeitig reichen die absolvierten Dienstjahre nicht aus, damit die Pension angemessen ausfällt. Dann kommt das Modell der Mindestpension zum Tragen. Diesem Sicherungssystem liegen die im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG, § 14 Absatz 4) definierten Begriffe der ruhegehaltfähigen Bezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zugrunde:

  • Ruhegehaltfähige Bezüge: Umfassen in der Regel das Bruttogehalt der letzten zwei Jahre plus Familienzuschlag der Stufe 1 plus bestimmte Zulagen. Sie bilden die Basis, auf die der Ruhegehaltssatz angewendet wird, um die Pension zu errechnen.
  • Ruhegehaltfähige Dienstzeit: Bezieht sich auf die Dienstjahre eines Beamten, die für die Berechnung der Pension berücksichtigt werden. Jedes Dienstjahr erhöht den Ruhegehaltssatz um ca. 1,79 Prozent.

Ganz grundsätzlich gilt: Die Voraussetzung für einen Anspruch auf Ruhegehalt richtet sich nach dem Zeitpunkt des Eintritts oder der Versetzung in den Ruhestand. Beamte haben Anspruch auf die Pension, wenn sie mindestens fünf Jahre im Dienst waren oder ohne Eigenverschulden bei Ausübung des Dienstes arbeitsunfähig geworden sind. Dafür ist definiert der Bund die Berechnung des Mindestruhegehalts wie folgt:

  • Amtsunabhängige Mindestpension: 65 Prozent der maßgeblichen Bezüge aus der Besoldungsgruppe A4 Stufe 8 plus eines Fixbetrags von 30,68 Euro.
  • Amtsabhängige Mindestpension: 35 Prozent der maßgeblichen Bezüge aus der ruhegehaltfähigen Besoldungsgruppe.

Beispielrechnung zeigt: So hoch fällt die Mindestpension tatsächlich aus

Eine Beispielrechnung vereinfacht die Betrachtung der jeweiligen Mindestpensions-Ansprüche:

Ist also ein Beamter in der Besoldungsgruppe A3 Stufe 4 eingeordnet, verdient er 2.865,01 Euro brutto pro Monat – damit ergibt sich folgende Formel: 35 Prozent von 2.865,01 = 1.002,75 Euro.

Die amtsunabhängige Mindestpension fällt dagegen höher aus: 65 Prozent von 3.157,76 plus 30,68 Euro = 2.083,22 Euro

In diesem Fall erhält der Beamte 2.083,22 Euro als Mindestpension.

Verankert ist der generelle Anspruch von Beamten auf Pension übrigens im Art. 33 Abs. 55 des Grundgesetzes. Dieses regelt die Pflicht des Dienstherren – also dem deutschen Staat –, in Form eines sogenannten Ruhegehalts während und nach der Beschäftigung für ein angemessenes Leben zu sorgen. Berücksichtigt sind von dieser Regelung verbeamtete Personen, rechtsprechende Personen, Pfarrpersonen und andere Beschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Übrigens gilt das im Falle des Todes eines Beamten auch für dessen Familie, die dann Witwen- bzw. Waisengeld erhält.

Gesetzliche Rente liegt im Durchschnitt bei 1.543 Euro

Im Vergleich zur Pension gilt bei der gesetzlichen Rente für die Arbeitnehmer einmal mehr jene anarchische Faustregel: Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Denn: Als Angestellter, der 45 Dienstjahre auf dem Buckel hat, kann man mit rund 48 Prozent des Einkommens rechnen – zumindest bis 2025 ist diese Zahl laut der Verbraucherschutzzentrale garantiert. Hinzu kommt noch die Betriebsrente von 4,6 Prozent. Am Ende liegen Angestellte in der freien Wirtschaft damit bei einer Durchschnittsrente von 1.543 Euro. Diese Zahl nannte das Ministerium für Arbeit und Soziales 2023 auf eine schriftliche Nachfrage von Linkenpolitiker Dietmar Bartsch. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte im Juli 2023 zuerst darüber berichtet.

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