Zuschüsse werden abgesenkt
Noch diese Woche: Habeck reduziert Energiewende-Förderprogramm
Jetzt wird ein weiteres Förderprogramm von heute auf morgen reduziert. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) senkt überraschend den Fördersatz eines Energieberaterprogramms.
Berlin – Aus dem Nichts versendet das Bundeswirtschaftsministerium eine Mitteilung am Montag (5. August), die für Unmut sorgen dürfte. Aufgrund der „haushaltspolitischen Gesamtlage“ müsse die Förderung für Energieberatungen angepasst werden. Ab dem 7. August – also zwei Tage nach der Ankündigung – würden Energieberatungen nicht mehr zu 80 Prozent, sondern nur noch zu 50 Prozent gefördert werden.
Förderung für Energieberatung wird gekürzt – Nachfrage ist zu hoch
Begründet wird diese Notwendigkeit damit, dass die Zahl der Anträge einen neuen Höchststand erreicht habe. Bis Juli 2024 habe es 80.000 Anträge für die Energieberatung in Wohngebäuden gegeben. Zum Vergleich: 2019 wurden gerade mal 10.000 Anträge eingereicht, 2023 hatte es im gesamten Jahr 130.600 gegeben. Durch die Absenkung des Fördersatzes „können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden“, heißt es in der Mitteilung aus dem Ministerium von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Unverändert bleiben die Zuschüsse, die sanierungswillige Hauseigentümer erhalten, wenn sie eine Energieberatung bekommen und einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufstellen lassen. Wer sich vor einer Gebäudesanierung eingehend beraten lässt, erhält einen höheren Zuschuss für die jeweiligen Maßnahmen. Diese bleiben unverändert, so das Ministerium in der neuen Mitteilung.
Aus der Mitteilung geht nicht hervor, was für Eigentümer zutrifft, die bereits einen Antrag auf den Förderzuschuss eingereicht haben, aber noch keine Zusage erhalten haben. Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA sagte eine Sprecherin des Ministeriums: „Anträge, die bereits jetzt gestellt wurden, erhalten ihre Förderung nach altem Fördersatz, unabhängig davon, wann die Bewilligung kommt.“
Energieberatung für den Einbau einer neuen Gasheizung seit 2024 verpflichtend
Eine Energieberatung wurde bisher vom Staat mit bis zu 80 Prozent der Kosten gefördert, höchstens 1700 Euro wurden für eine Beratung gezahlt. Eine solche Beratung soll Hauseigentümern dabei helfen, ihr Eigentum für die Energiewende fit zu machen.
Neu seit 2024 ist außerdem, dass eine Energieberatung vor dem Einbau einer neuen Gasheizung verpflichtend ist. Nur wer sich vorher von einem Energieberater umfangreich über den CO₂-Preis und die mögliche Kostenfalle durch eine neue Gasheizung hat informieren lassen, kann ein solches Heizsystem installieren lassen. Das ist Teil des neuen Heizungsgesetzes, das seit dem 1. Januar in Kraft ist.
Nach der Erstveröffentlichung dieses Artikels meldete sich hierzu eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums bei der Redaktion. Im Gespräch betonte sie, dass die Energieberatung für den Tausch einer Heizung nicht von der Kürzung der Fördersätze betroffen ist. Lediglich Energieberatungen, die im Vorfeld einer Sanierung in Anspruch genommen werden, seien von der Änderung betroffen.
Energieberatung ist erster Schritt auf dem Weg zur Sanierung
Im Wesentlichen ist die Energieberatung also für viele Menschen, vor allem Privateigentümer, der erste Schritt auf dem Weg zur Transformation des kompletten Hauses. Wer überhaupt nicht weiß, wo er oder sie bei der Sanierung anfangen sollte, braucht die Beratung und den iSFP.
Das Vorgehen des Wirtschaftsministeriums erinnert an die Streichung der E-Auto-Förderung von einem Tag auf den nächsten im Dezember 2023. Auch damals begründete man die Streichung des Bonus mit der knappen Haushaltslage. Seitdem ist der Markt für E-Autos allerdings eingebrochen.
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