Wärmepumpen & Co.
Förderung beim Heizungsgesetz: Wie viel Geld Eigentümer vom Staat erhalten
Das Heizungsgesetz wurde beschlossen, ab 1. Januar 2024 tritt es in Kraft. Die Förderungen sind noch nicht final beschlossen. Was bisher darüber bekannt ist.
Berlin – Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist beschlossen. Ab 1. Januar 2024 gelten damit neue Anforderungen an neu eingebaute Heizungen in Deutschland. Doch beim Thema Förderungen für das sogenannte Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grünen) bleibt die Bundesregierung noch einige Einzelheiten schuldig.
Bisher ist nur ein Eckpunktepapier für das Heizgesetz bekannt, Ende September soll es gesetzlich ausgearbeitet werden. Demnach sollen die förderfähigen Investitionskosten für den Austausch der Heizung bei höchstens 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus liegen.
Förderfähige Kosten beim Heizungsgesetz auf 30.000 Euro begrenzt
Der Bund wird somit maximal 21.000 Euro als Zuschuss für den Austausch der Heizung infolge von Habecks Heizungsgesetz bereitstellen - vorausgesetzt, der Antragsteller erhält die maximale Förderquote von 70 Prozent. Dies wird jedoch nur auf wenige Personen zutreffen, da die Heizgesetz-Förderung nur für Haushalte vorgesehen ist, die ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr haben. Dies betrifft hauptsächlich Rentnerinnen und Rentner. In den meisten Fällen wird es daher eine Förderquote von zwischen 30 und 50 Prozent nach den Planungen für geben.
Dies bedeutet, dass Hausbesitzern weniger stark geholfen wird, als es zunächst erscheinen mag. Damit die Förderung wirklich sinnvoll ist, müssen sich Haushalte für eine eher preiswerte Wärmepumpe entscheiden, da größere Wärmepumpen auch über 40.000 Euro kosten können.
Förderung für das Heizungsgesetz: Zuschuss für Wärmepumpen bereits möglich
Derzeit wird der Austausch von Heizungen bereits gefördert. Wer heute eine Wärmepumpe ohne natürliches Kältemittel installiert, erhält vom Bundesverband für Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss von 35 Prozent. Wichtig zu bedenken ist: Der Zuschuss wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gewährt, die durch den Austausch der Heizung entstehen. Je nachdem, welche Art von Wärmepumpe in Zukunft installiert wird und wann sie installiert wird, könnten Hausbesitzer mit den neuen Förderrichtlinien am Ende weniger Geld erhalten als zuvor.
Habecks Heizungsgesetz: Wie hoch ist die Förderung für Eigentümer beim Heizungstausch
| Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | |
| Investitionskosten | 38.500 Euro | 45.300 Euro | 27.500 Euro |
| Fördersatz aktuell | 35 Prozent | 40 Prozent | 25 Prozent |
| Förderdeckel aktuell | 60.000 Euro | 60.000 Euro | 60.000 Euro |
| Tatsächliche Kosten | 25.024 Euro | 27.180 Euro | 20.625 Euro |
Heizungsgesetz: Kosten für den Einbau der neuen Heizungen
| Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | |
| Investitionskosten | 38.500 Euro | 45.300 Euro | 27.500 Euro |
| Fördersatz neu | 44 Prozent | 50 Prozent | 30 Prozent |
| Förderdeckel neu | 30.000 Euro | 30.000 Euro | 30.000 Euro |
| Tatsächliche Kosten | 25.300 Euro | 30.300 Euro | 19.250 Euro |
Wer also ab nächstem Jahr eine teure Wärmepumpe installiert und 50 Prozent Zuschuss erhält, könnte immer noch 30.000 Euro aus eigener Tasche finanzieren müssen. Wer jedoch wartet, bis die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist, erhält noch weniger. Es handelt sich also um eine Rechenaufgabe.
Förderung beim Heizungsgesetz: Einbau neuer Heizungen in einem Mehrfamilienhaus
Bei Mehrfamilienhäusern sollen die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei jeweils 10.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit bei jeweils 3.000 Euro. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften soll die Regelung entsprechend angewendet werden, bei Nichtwohngebäuden sollen laut des Entwurfs für das neue Heizungsgesetz ähnliche Grenzen nach der Quadratmeterzahl gelten.
Konkret bedeutet das: In einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten wird eine maximale Fördersumme von 86.000 Euro vorgeschrieben, in einem Haus mit vier Einheiten sind bis zu 60.000 Euro förderfähig.
Habeck Heizungsgesetz: Förderung gilt nicht nur für Wärmepumpen beim Einbau oder Heizungstausch
Natürlich werden mit dem neuen Programm nicht nur Wärmepumpen gefördert, sondern alle Heizsysteme, die die Anforderungen erfüllen. Also: Gasheizungen, die „H2-Ready“ sind, Solarthermieanlagen, Holz- und Pelletheizungen, Flüssiggasheizungen und Fernwärmeheizungen sind bei Förderung des Heizungsgesetzes vorgesehen. Für diese Systeme gab es bei einem Heizungstausch oder neuen Einbau bisher deutlich weniger Geld vom Bund: Solarthermie wird derzeit mit bis zu 25 Prozent bezuschusst, Pelletheizungen erhalten nur 10 Prozent, Gasheizungen werden überhaupt nicht mehr gefördert.
Da diese Systeme in der Anschaffung weniger kosten, werden sie eher selten die Obergrenze von 30.000 Euro überschreiten. Niedrige Anschaffungskosten können sich jedoch auch als spätere Kostenfalle erweisen, weshalb der Einbau einer Gasheizung künftig nur noch nach einer Energieberatung erfolgen kann.
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