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Rentenaufschubprämie

Neue Prämie für Rentner: Das hat die Ampel nun festgelegt

Diejenigen, die über ihr Rentenalter hinaus tätig bleiben, könnten Vorteile haben. Die Regierung plant, neue Anreize zu setzen.

Berlin – Wer bisher nach Erreichen das Renteneintrittsalter weitergearbeitet hat, konnte vor allem durch zwei Aspekte profitieren. „Für jeden Monat, den die Rente noch nicht in Anspruch genommen wird, erhöht sich die Rente um 0,5 Prozent – sechs Prozent pro Jahr“, informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Und zweitens: Wer weiter arbeitet, verdiene auch weiter Rentenpunkte. „Bei einem Durchschnittsverdienst von 38.901 Euro brutto pro Jahr steigt die Rente zusätzlich um rund knapp drei Euro pro Monat“, so die DRV. Bald könnten es für zukünftige Rentner dahingehend eine Neuerung geben.

Ampel schlägt „Rentenaufschubprämie“ vor: Das bedeutet das jetzt für Rentner

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD): Längeres Arbeiten soll attraktiver werden.

Denn das Bundeskabinett hat Pläne für eine neue Prämie für Menschen auf den Weg gebracht, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen. Künftig soll es zusätzlich die Möglichkeit geben, sich die Anwartschaften auch auf einen Schlag auszahlen zu lassen – in Form einer sogenannten Rentenaufschubprämie. Das Vorhaben ist Teil der im Juli von der Ampel-Koalition vereinbarten „Wachstumsinitiative“ und muss nun noch im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Rentenprämie soll abgabenfrei bleiben: Auszahlung der entgangenen Rente möglicherweise auch steuerfrei

Die Prämie soll abgabenfrei sein und sich aus der Höhe der entgangenen Rente und den Krankenversicherungsbeiträgen ergeben, die die Rentenkasse für die Zeit der Weiterbeschäftigung für die Betroffenen spart. Nach Berechnung des Sozialverbands VdK könnte damit jemand, der bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze etwa einen Rentenanspruch von 1.600 Euro brutto erreicht hat und dann ein Jahr zum Durchschnittsverdienst weiterarbeitet, eine steuerfreie Auszahlung von rund 22.000 Euro bekommen. Das Bundesfinanzministerium stellte klar, dass die Prämie sozialabgabenfrei sein werde, ob auch steuerfrei, werde derzeit noch geprüft. 

Als Alternative zu einer solchen Einmalzahlung bleibt aber die Möglichkeit bestehen, durch längeres Arbeiten die monatliche Rente bis zum Lebensende zu erhöhen. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten ab 50 kann sich vorstellen, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Das ergab eine kürzlich veröffentlichte Umfrage des Karrierenetzwerks Xing. 

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Ampel will Anreize schaffen länger zu arbeiten

Eine weitere vom Kabinett auf den Weg gebrachte Neuregelung sieht vor, dass die Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die sie für Beschäftigte im Rentenalter zahlen, diesen auch direkt auszahlen können. Das – so der Gedanke – erhöht nicht nur deren Einkommen, sondern auch den Anreiz, länger im Job zu bleiben. Zahlen Arbeitgeber die Beträge nicht an die Beschäftigten aus, haben sie weiter die Pflicht zur Zahlung der Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitslosen- und Rentenkasse.

„Wer sein Wissen und Können weiter freiwillig einbringen möchte, profitiert von den neuen Regelungen. Das ist ein wichtiger Schritt, um erfahrene Fachkräfte für unsere Wirtschaft zu sichern“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin. Sein Kabinettskollege, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), sagte: „Die beschlossenen Maßnahmen sind aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, denn wir können nicht auf das Wissen, Können und die Erfahrung Älterer verzichten, die noch weiterarbeiten wollen.“

Ampel will Arbeiten trotz Anspruch auf eine Rente erleichtern

Teil des Gesetzesvorhabens sind auch Lockerungen bei Vorgaben zu befristeten Arbeitsverträgen. Diese sollen für Arbeitnehmer, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen, einfacher möglich werden. Und wer neben dem Erhalt einer Hinterbliebenenrente („Witwen“- oder „Witwerrente“) arbeitet, soll künftig mehr verdienen können, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird.

Im Ergebnis bleibe damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente anrechnungsfrei, hieß es vom Bundesarbeitsministerium. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund liegt der Bruttoverdienst bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bei etwa 2.150 Euro im Monat. (row mit dpa)

Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/dpa

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