Privat zum Arbeitgeber werden
Mit welchen Ausgaben muss man bei der häuslichen Pflege rechnen?
In Deutschland gewinnt die häusliche Pflege immer mehr an Bedeutung. Es stehen verschiedene Modelle zur Wahl, die wichtige Entscheidungen erfordern.
München – Die eigenen vier Wände zu verlassen, ist in aller Regel ein herber Einschnitt. In jedem Alter. Deshalb fällt er oft besonders schwer. Das gilt auch für Pflegebedürftige, die stationär behandelt werden müssen oder sollen.
Umso größere Bedeutung wird der häuslichen Pflege schon heute und auch in der Zukunft beigemessen. Zumal die Plätze in Pflegeheimen längst nicht ausreichen, angesichts des demografischen Wandels einer stetig alternden Gesellschaft in Deutschland.
Häusliche Pflege: Selbst anstellen oder Vertrag mit Agentur abschließen?
Für Marie-Christin Kamann sollte es aber immer eine „private Entscheidung“ bleiben, ob jemand zu Hause oder doch in einem Heim gepflegt wird. Sie ist Geschäftsführerin des Unternehmens „quitt“, das für Arbeitgeber, die etwa Pflegekräfte privat anstellen, die administrativen Aufgaben übernimmt.
Im Grunde gibt es im Falle der häuslichen Pflege zwei Modelle. Entweder stellen die pflegebedürftige Person oder die Angehörigen eine Pflegekraft selbst an oder sie schließen einen Vertrag mit einer Agentur ab, die die Pflegerin oder den Pfleger anstellt und quasi ausleiht.
Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile. Im Falle einer Privatanstellung sind die Privatpersonen direkt weisungsbefugt und auch verantwortlich für die Konditionen. „Sie können auch für Konstanz in der Betreuungssituation sorgen“, hebt Kamann hervor.
Wird mit einer Agentur zusammengearbeitet, „kann es auch sein, dass diese Person immer mal wechselt, weil die Agentur ja den Einsatzplan macht“. Dafür müssen die Privatpersonen keine Zeit für die Suche der Pflegekraft aufwenden. Sollte diese mal krank sein oder Urlaub haben, kümmert sich die Agentur um Ersatz.
Häusliche Pflege mit oder ohne Agentur: Beide Modelle haben Vor- und Nachteile
Allerdings haben die Pflegebedürftigen und deren Angehörige in diesem Fall nicht unbedingt Einfluss darauf, wer ihnen ins Haus geschickt wird. Außerdem besteht kein Einblick in den zwischen Agentur und Pflegekraft geschlossenen Arbeitsvertrag. Deshalb betont Kamann: „Sie wissen, was Sie der Agentur zahlen. Sie wissen aber nicht, was das Personal von dem Geld bekommt.“
Somit herrsche eine „relativ große Intransparenz“. Hinzu kommt, dass auf den gesamten Rechnungsbetrag Mehrwertsteuer entfällt. Ein zusätzlicher Kosten-Posten.
Entscheiden sich Privatpersonen dagegen dafür, eine Pflegekraft selbst anzustellen und zum Arbeitgeber zu werden, ist deren Gehalt nicht mehrwertsteuerpflichtig. Demgegenüber steht eine möglicherweise durchaus komplizierte Suche nach der Pflegekraft sowie im Falle von deren Krankheit oder Urlaub einem Ersatz, der Administrationsaufwand sowie die Unsicherheit, ob die gesetzlichen Pflichten eingehalten werden.
Kosten für häusliche Pflege: „Agentur-Modell müsste immer teurer sein“
Ist allein der Blick auf das Finanzielle wichtig, sollte die Entscheidung laut Kamann leicht sein: „Wenn die Agentur Mindestlohn und die korrekte Anzahl Stunden zahlt, dann ist das Agentur-Modell immer teurer, weil die Agentur ja als solche bezahlt werden möchte.“
Monatlich ist wegen des Mindestlohns mit Arbeitgeberkosten von rund 2800 Euro zu rechnen, zuzüglich 615 Euro pro Monat für Kost und Logis. Wohnt die Pflegekraft nicht vor Ort und wird nicht verpflegt, sollten es knapp 2800 Euro sein.
Allerdings können Privatpersonen staatliche Unterstützung für die häusliche Pflege erhalten. Je nach Pflegegrad gibt es Pflegegeld und Pflegesachleistungen in verschiedenen Abstufungen. Fix ist der Entlastungsbeitrag von 131 Euro monatlich etwa für Taxifahrten zum Arzt, sowie 42 Euro für Pflegehilfsmittel. Daneben kann bei der Pflegekasse einmalig eine Wohnungsanpassung für bis zu 4180 Euro beantragt werden. Hier geht es etwa um den Umbau des Bads oder die Reduzierung von Treppenschwellen.
Kosten als Arbeitgeber und Nettolohn bei häuslicher Pflege
Bruttolohn: 2222 Euro
Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber: 565 Euro
Sozialversicherungsbeiträge Arbeitnehmer: 469 Euro
Einkommenssteuer Arbeitnehmer: 148 Euro
Arbeitgeberkosten insgesamt: 2787 Euro (2222 + 565)
Nettolohn (abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer): 1605 Euro (2222 - 469 - 148)
Kosten als Arbeitgeber und Nettolohn bei häuslicher Pflege inklusive Kost und Logis (maximal 615 Euro)
Bruttolohn: 2837 Euro (2222 + 615)
Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber: 580 Euro
Sozialversicherungsbeiträge Arbeitnehmer: 482 Euro
Einkommenssteuer Arbeitnehmer: 160 Euro
Arbeitgeberkosten insgesamt: 3417 Euro (2837 + 580)
Nettolohn (abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer): 2195 Euro (2837 - 482 - 160)
Ausgezahlt bekommt der Arbeitnehmer 1580 Euro (2195 - 615).
Häusliche Pflege und Scheinselbständigkeit: „Betrifft dann auch Privatpersonen als Arbeitgeber“
Zu beachten ist die Gefahr der Scheinselbständigkeit – etwa wenn die Pflegekraft nicht festangestellt ist, aber rund um die Uhr nur einem Auftraggeber zur Verfügung steht. Das bleibt dann nicht nur an der Pflegerin oder dem Pfleger und der zuständigen Agentur hängen.
„Das betrifft auch Sie als Arbeitgeber. Denn dann sind Sie plötzlich nicht mehr Kunde, sondern Arbeitgeber“, warnt Kamann: „Und dann sagt man: Sie haben auch Ihre Pflichten nicht eingehalten und denen müssen Sie nachträglich gerecht werden und alle Zahlungen der Sozialabgaben leisten.“
Ihr Tipp: Vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrags sollten sich Privatpersonen von der Pflegekraft zeigen lassen, dass diese auch andere Kunden hat. Ansonsten sollte lieber auf das Arbeitgeber-Modell zurückgegriffen werden. Lediglich Tätigkeiten in Teilzeit oder für ein paar Stunden könnten gut auf Selbständigen-Basis abgehalten werden – dann sei auch das Gehalt frei verhandelbar, die Mindestlohn-Regelung greift nicht.
Häusliche Pflege und 24-Stunden-Kraft: Gesetzgebung in Deutschland lückenhaft
Gerade das Modell mit 24-Stunden-Kräften scheint sich allerdings zu bewähren. Wobei die Bezeichnung natürlich „irreführend“ ist, wie Kamann festhält: „Es ist ein Drama, dass die Gesetzgebung in Deutschland immer noch nicht klar geregelt hat, wie man mit diesen Personen umgeht. Es geht darum, dass jemand in Vollzeit im Haus angestellt ist und dort lebt.“ Ähnlich wie Au-pairs.
Aber natürlich darf hierzulande niemand rund um die Uhr arbeiten. Leben die Pflegekräfte mit im Haus, kann aber die Verteilung der Stunden flexibel gestaltet werden: „Wenn etwa nachts etwas vorgefallen ist und diese Pflegekraft nachts arbeiten musste, kann sie dann am nächsten Tag weniger arbeiten.“
Im Falle der 24-Stunden-Betreuung werden laut Kamann in der Regel Personen angestellt, „die Grundausbildung im Bereich der Pflege haben oder auch nur Erfahrung und keine Ausbildung. Es wird aber auch staatlich angeboten, dass man kostenlos solche Pflegekurse machen kann.“
Wichtige Fragen bei Auswahl der Pflegekraft: Sprache, Sympathie und Vorkenntnisse
Bei der Auswahl der Pflegekraft sollte außerdem darauf geachtet werden, dass sie die Sprache beherrscht: „Wenn man jemanden aus Osteuropa anstellt, sollte man auch sicher gehen, dass man mit dieser Person kommunizieren kann, und dies auch für die zu betreuende Person gilt.“ Auch gehe es darum dass sich Pflegebedürftiger und Pflegerin oder Pfleger sympathisch seien.
Ansonsten hänge viel von der individuellen Situation ab. Zu klären sei, wie es um Vorkenntnisse bestellt sei: „Besteht eine Erfahrung darin, wie man Stützstrümpfe anzieht, wie man beim Anziehen hilft, wie man duscht?“ Grundsätzlich sei es ein großer Unterschied, wenn die Person vor Ort leben soll und nicht nur vorbeikommt, um die Pflege zu leisten.
Bei der Frage der Vertragsgestaltung ist Kamann klar: Befristungen sind für sie unnötig. „Es gibt gar keinen Grund dafür, weil Sie eigentlich immer mit einer Probezeit arbeiten, in der Sie verkürzte Kündigungsfristen von einer Woche haben“, hebt die Expertin hervor: „Es ist nur mehr Arbeit, weil man einen neuen Vertrag machen muss, wenn der alte ausgelaufen ist. Man kann ja Vertragsänderungen jederzeit während der Laufzeit machen.“
Häusliche Pflege als Modell der Zukunft: „Wünscht sich ältere Bevölkerung natürlich“
Die Vertragsgestaltung kann auch „quitt“ übernehmen, wobei es den Privatpersonen im Falle einer Zusammenarbeit nach Angabe der wichtigen Daten freisteht, das Dokument zu nutzen oder ein eigenes aufzusetzen. Das Münchner Unternehmen benötigt dann eine Vollmacht und tritt gegen eine monatliche Kundengebühr von sechs Euro gegenüber den verschiedenen Behörden auf. „Sie bleiben immer Arbeitgeber. Wir unterstützen den Arbeitgeber in der Erfüllung seiner Arbeitgeberpflichten“, fasst Kamann zusammen.
Sie gibt aber auch zu bedenken, dass die Frage ob jemand zu Hause gepflegt wird, nicht nur vom Wunsch der Person abhängen sollte. Wichtig könne außerdem sein, ob die Kinder in der Nähe wohnen, ob das Haus ein ebenerdiges Bad aufweist, ob ein Pflegebett ins Schlafzimmer passt und ob jemand in einem Nebenraum schlafen kann.
Allerdings handelt es sich um das Modell der Zukunft, ist Kamann überzeugt: „Es wird einem gar nichts anderes übrig bleiben, als private Lösungen zu finden. Deshalb glaube ich schon, dass die private Pflege zu Hause auch das ist, was sich die ältere Bevölkerung natürlich wünscht.“ (mg)
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