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Wenn die Rente nicht reicht
Rentner fassungslos über enorme Kosten für Pflegeheim: „Das Konto war leer, der Kühlschrank auch“
Zahlreiche Menschen sind von Altersarmut betroffen. Auch ein Rentner kommt kaum über die Runden, weil die Kosten für das Pflegeheim seiner Frau so hoch sind.
München – Wenn die Rente im Alter nicht reicht, ist das ein gravierendes Problem. Laut Bundesseniorenministerium leidet fast ein Viertel der über 80-Jährigen hierzulande unter Altersarmut. So erging es auch einem Rentner aus Baden-Württemberg, der die Kosten für das Pflegeheim seiner Ehefrau nicht stemmen konnte.
„Uns geht es schlechter als Bürgergeld-Empfängern“: Rentner drohte Altersarmut
Werner K. musste für die Betreuung seiner demenzkranken Frau zeitweise ein Pflegeheim bezahlen. Trotz üppiger Rente kam er kaum über die Runden. „Rund 3300 Euro sollte ich bezahlen“, erklärte Werner K. dem Focus. „Und dabei ist das Pflegegeld (Pflegestufe 4) schon abgezogen. Was 3300 Euro Ausgaben bedeuten, wenn man 3000 Euro Rente hat, brauche ich wohl nicht zu sagen.“
Bereits zu Monatsbeginn war das Konto im Minus. Die Ersparnisse des Rentners hätten nur für etwa ein Jahr gereicht. „Uns geht es schlechter als Bürgergeld-Empfängern“, heißt es weiter. Und das, obwohl der 87-Jährige und seine Frau jahrzehntelang gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Viele stellen sich daher die Frage, ob sich Arbeit überhaupt noch lohnt. In der Regel ist das aber der Fall, denn alleinstehende Bürgergeld-Empfänger erhalten monatlich nur 502 Euro, wobei zwar Miete, Heizkosten und die Rundfunkgebühr vom Staat übernommen werden. Jedoch sinken die Chancen auf eine ausreichende Rente. Bürgergeld-Empfänger zahlen nicht in die Rentenversicherung ein und mindern somit jährlich ihre zukünftigen Rentenansprüche.
„Das Konto war leer, der Kühlschrank auch“: Rentner ärgert sich über hohe Pflegeheimkosten
Dann kann zwar die Grundsicherung helfen, diese hängt laut Deutscher Rentenversicherung aber von Einkommen und Vermögen ab, auch das des Ehe- oder Lebenspartners. Vermögen wie ein Haus oder Auto muss zuerst aufgebraucht werden, bevor eine Grundsicherung genehmigt wird. Das Schonvermögen liegt bei Einzelpersonen bei 10.000 Euro, bei Verheirateten oder Paaren bei 20.000 Euro. Bei Bürgergeld-Empfängern wird das Vermögen hingegen erst ab 40.000 Euro berücksichtigt.
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Doch trotz guter Rente von Werner K. bewegte sich der Senior am Existenzminimum. „Das Konto war leer. Aber der Kühlschrank war es eben auch“, erzählte der Rentner dem Fokus. Dabei sind die Preise für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim erheblich gestiegen. Laut Verband der Ersatzkassen (vdek) mussten Betroffene im vergangenen Jahr im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 2.576 Euro Eigenbeteiligung pro Monat zahlen. Das waren 165 Euro mehr als im Vorjahr. Die Eigenbeteiligung variiert dabei je nach Betreiber des Pflegeheims. Wichtig ist daher, entsprechende Angebote und Preise zu vergleichen.
Wenn die Rente nicht für die Pflegeheimkosten reichen
Übersteigen die Kosten für das Pflegeheim allerdings die Rente, kann das Sozialamt für den Rest aufkommen. Hierbei spielt erneut das Schonvermögen eine Rolle, das nicht überschritten werden darf. Zusätzlich wird laut NDR geprüft, ob Kinder oder Eltern für die Kosten aufkommen können. Unterhaltspflicht besteht allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro.
Auch wenn es der Frau von Werner K. mittlerweile wieder besser geht und sie nicht mehr im Pflegeheim betreut wird, bleibt die Sorge bestehen. „Seit das Pflegeheim keine Rechnungen mehr schickt, kreisen die Gedanken nicht mehr permanent um ein drohendes Sozialhilfe-Szenario“, so der Rentner. „Fast jedenfalls“, räumte er ein. Denn die Situation könne sich jederzeit wieder ändern. (kas)