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Experte sieht aber großes Problem

Merz-Regierung bestätigt 2000-Euro-Plan für Rentner – Details und Zeitpunkt klar

Die Aktivrente steht im Sofortprogramm der schwarz-roten Koalition. Ein Rechtsexperte meldet jedoch Bedenken an dem Vorhaben an.

Berlin – 62 Unterpunkte beinhaltet das „Sofortprogramm der Bundesregierung“, das Union und SPD nach ihrem ersten Koalitionsausschuss auf den Tisch gelegt haben. Unterteilt in fünf Kategorien wie „Investitionsoffensive“ und „Neues Wirtschaftswachstum“. Bei der Vorstellung betonte SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil, Schwarz-Rot wolle „richtig Tempo“ machen.

CSU-Chef Markus Söder sekundierte mit dem Slogan „Tempo, Tempo, Tempo“. Und schob nach: „Es ist das Ziel, dass ab dem Sommer schon sichtbar wird, dass Deutschland heute ein anderes ist als vorher.“

Aktivrente unter Merz-Regierung: Schwarz-Rot schiebt in Sofortprogramm große Rentenreform an

Vor allem die älteren Bürger werden dabei hoffen, dass mit Blick auf das vierseitige Papier das Motto „last but not least“ gilt. Denn erst auf der letzten Seite finden sich die fünf Bestandteile für den „Beginn einer großen Rentenreform“. Dazu gehören auch zwei neue Prestigeprojekte von CDU und CSU: die Aktivrente und die Frühstart-Rente.

Neuer Kanzler, neue Rentenform: Friedrich Merz bringt die Aktivrente auf den Weg.

Beides war auch im Koalitionsvertrag ausformuliert zu lesen gewesen. Darin jedoch auf einer der ersten Seiten. Der Startzeitpunkt wurde dabei mit dem 1. Januar 2026 angegeben. Die Aktivrente soll das Arbeiten im Alter attraktiv machen, wie die Regierung um Bundeskanzler Friedrich Merz niederschrieb.

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2000 Euro steuerfrei für Rentner: Freiwillige Arbeit im Alter soll belohnt werden

„Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei“, wird in jener Grundlage für die Regierungsarbeit der nächsten vier Jahre festgehalten. Eine Antwort der Koalition auf den demografischen Wandel und auch den Fachkräftemangel. In diesem Zusammenhang soll das Vorbeschäftigungsverbot aufgehoben werden, womit Bürger nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren können.

Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Seit 2024 wird sie beginnend mit dem Jahr 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Somit wird sie für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 bei 67 Jahren liegen.

Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen

Symbolfoto. Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Früher in den Ruhestand zu starten, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Mit einer durchdachten Planung und cleverer Nutzung von gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten lässt sich dieser Traum oft verwirklichen. Hier sind die zehn besten Tipps, wie Sie Ihren Ruhestand vorziehen können. © Juliane Sonntag/Imago
Rente mit 63 ohne Abschläge
Rente mit 63 ohne Abschläge: Wenn Sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie laut Deutsche-rentenversicherung.de mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter hierfür ist allerdings abhängig vom Geburtsjahr: Für den Jahrgang 1959 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten (Stand: 2023). Planen Sie also frühzeitig, wie Sie die 45 Jahre erreichen, denn diese Regelung kann Ihnen einen sorgenfreien finanziellen Start in den Ruhestand ermöglichen. © Aida López/Imago
Rente mit 63 mit Abschlägen
Rente mit 63 mit Abschlägen: Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich, jedoch mit Abschlägen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen – maximal bis zu 14,4 %. Diese Kürzungen gelten dauerhaft, weshalb eine genaue Kalkulation essenziell ist, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. © Thomas Trutschel/Imago
Betriebliche Rente
Betriebliche Rente: Manche Arbeitgeber bieten laut Stiftung Warentest betriebliche Lösungen, um bereits vor 63 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Firmenregelungen, denn darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Eine betriebliche Rente kann jedoch eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente sein, wenn Ihr Unternehmen solche Modelle unterstützt. © Imago
Mit Altersteilzeit in Rente gehen
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen. Besonders beliebt ist laut den Experten der Stiftung Warentest das Blockmodell: Hier arbeiten Sie beispielsweise drei Jahre voll und können anschließend drei Jahre lang freigestellt werden. Diese Regelung schafft eine ideale Balance zwischen Arbeit und Freizeit und bereitet optimal auf den Ruhestand vor. © Imago
Mit Vorruhestand früher in Rente gehen
Vorruhestand: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Dabei entfällt laut Stiftung Warentest zwar die Arbeitspflicht, das Gehalt wird aber stark reduziert. Oftmals bleibt nur die frühestmögliche Rente mit Abschlägen als Ergänzung, was eine sorgfältige finanzielle Planung erfordert. © Imago
Flexibler Übergang in den Ruhestand
Flexibler Übergang in den Ruhestand: Das Flexirentengesetz ermöglicht seit 2017 einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Bereits ab 63 Jahren können Sie Altersrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Diese Lösung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihrer letzten Berufsjahre. © Imago
Wertguthaben aufbauen
Wertguthaben aufbauen: Einige Arbeitgeber erlauben das Ansammeln von Wertguthaben, das Sie später nutzen können, um früher in den Ruhestand zu gehen, berichten die Finanzexperten auf Test.de. Dieses Guthaben entsteht beispielsweise durch Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb solche Modelle anbietet. © Uwe Umstätter/Imago
Frühzeitige Finanzplanung für Rente
Frühzeitige Finanzplanung: Der Schlüssel zu einem vorzeitigen Renteneintritt liegt laut Dieversicherer.de in einer durchdachten Finanzplanung. Setzen Sie sich schon frühzeitig Ziele und erstellen Sie einen konkreten Plan, wie Sie diese erreichen können. Eine professionelle Beratung ist hierbei besonders hilfreich, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten. © Imago
Kostenkontrolle für bequeme Rente
Kostenkontrolle: Je geringer Ihre Ausgaben, desto schneller können Sie Kapital für den Ruhestand ansparen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fixkosten und suchen Sie nach Einsparpotenzialen. Schon kleine Änderungen im Alltag können auf lange Sicht große finanzielle Freiräume schaffen. © Uwe Umstätter/Imago
Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente durch private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Riester-Rente oder ETF-Sparpläne. Diese können helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Renteneintritt früher zu realisieren. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um die für Sie passende Kombination aus Sicherheit und Rendite zu finden. © Luka Storm/Imago

Was bringt die Aktivrente? Senioren zahlen länger in Rentenversicherung ein

Bereits nach Veröffentlichung des Sondierungspapiers Anfang März hatte sich der auf das Rentenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Knöppel auf rentenbescheid24.de kritisch mit der Aktivrente auseinandergesetzt. Positiv hebt er neben der Steuerfreiheit auch hervor, dass Senioren in diesem Fall länger in die Rentenversicherung einzahlen und damit später von einer höheren Rente leben können.

Allerdings erwähnt er auch, dass es die Aktivrente im Grunde schon gibt – in Form der Flexirente, die 2017 von der vorigen schwarz-roten Koalition eingeführt wurde. Es stelle sich die Frage, warum das Modell genutzt werden soll, wenn sich auch die Möglichkeit anbiete, früher in Rente zu gehen und daneben noch zu arbeiten.

In diesem Fall muss der Bürger zwar einen Abschlag in Kauf nehmen, kann diesen aber durch eine längere Laufzeit der Rente kompensieren. Zudem kassiert er zwei monatliche Einkommen – Rente sowie Arbeitslohn – und höhere Rentenansprüche durch eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung vor der Regelaltersgrenze.

Bestandteile zum Beginn der großen Rentenreform

Sicherstellung der Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031

Ausweitung der Mütterrente

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Einführung der Aktivrente

Einführung der Frühstart-Rente

Zweifel an Aktivrente: Experte sieht Benachteiligung von arbeitenden Frührentnern

Knöppel moniert auch, dass die von der Union ins Leben gerufene Aktivrente gar nicht für jene Menschen gemacht sei, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus körperlichen Gründen gar nicht mehr in der Lage seien, zu arbeiten. Als Beispiel darf wohl auch hier wie so oft der Dachdecker herhalten.

Der Experte gibt mit Blick auf die Aktivrente auch zu bedenken, dass die bereits erwähnten Menschen benachteiligt werden, die vor der Regelaltersgrenze mit Rentenbezug arbeiten gehen. Denn sie müssen auch aus ihrem Arbeitslohn Steuern zahlen. „Warum sollte diese Gruppe von Rentnern nicht auch von der Steuerfreiheit bis 2000 Euro profitieren?“, fragt Knöppel.

Er sieht daher verfassungsrechtliche Bedenken und betont: „Es wird spannend, ob diese neue Aktivrente, wenn sie denn verabschiedet wird, so rechtlich Bestand haben kann.“

Fast im Gleichschritt unterwegs: Die Parteichefs Markus Söder (CSU), Friedrich Merz (CDU) und Lars Klingbeil (SPD, v.l.) nehmen für die Präsentation des schwarz-roten Sofortprogramms Platz.

Merz-Regierung plant Frühstart-Rente: Altersvorsorgedepots ab dem sechsten Lebensjahr

Im Gegensatz zur Aktivrente ist die Frühstart-Rente für die Bürger gedacht, die noch vor ihrem Berufsleben stehen. Die Merz-Regierung will „für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen“.

Ab dem 18. Lebensjahr soll es dann möglich sein, bis zum Renteneintritt privat weiter einzuzahlen – allerdings mit einem jährlichen Höchstbetrag. Bis zum Beginn der Rente sind die Erträge aus dem Depot den Plänen zufolge steuerfrei. Erst mit der Regelaltersgrenze wird das Sparkapital ausgezahlt. (mg)

Rubriklistenbild: © dpa | Kay Nietfeld + dpa | Fernando Gutierrez-Juarez

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