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Längerer Arbeitstag bald möglich?

Merz-Plan zur Aufhebung des Acht-Stunden-Tages kassiert Kritik – „Kollaps droht“

Friedrich Merz plant, die Arbeitszeit nicht mehr auf täglicher Basis zu regeln. Seine vorgeschlagene Flexibilität stößt jedoch auf Kritik.

Berlin – Nicht weniger als der Bruch mit einer deutschen Tradition schwebt Union und SPD vor. Zugunsten der Flexibilität. Beim Thema Arbeitszeit will die künftige Koalition unter Führung von CDU-Chef Friedrich Merz an den ganz großen Stellschrauben drehen. So steht es im Koalitionsvertrag, demzufolge „im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ geschaffen werden soll.

Heißt: Der Acht-Stunden-Tag könnte in vielen Branchen der Vergangenheit angehören. Vorgegeben werden sollen lediglich die zwischen den Wochenenden zu leistenden Arbeitsstunden. „Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten“, ist zu lesen.

Merz und die Arbeitszeit-Reform: Wochenende könnte um dritten freie Tag erweitert werden

Wie sich diese Anzahl auf die Tage von Montag bis Freitag verteilt, bliebe jedem Angestellten nach Absprache mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber vorbehalten. Es wäre also möglich, die Wochenarbeitsstunden bis Donnerstagabend hinter sich zu bringen und ab Freitag drei freie Tage zu genießen. Oder auch mal unter der Woche einen Tag frei zu machen, ohne Urlaub oder einen Ausgleichstag nehmen zu müssen. Es handelt sich also um nicht weniger als eine Arbeitszeit-Reform.

Es darf auch mal ein bisschen mehr Arbeit am Tag sein: Friedrich Merz plant mit seiner Regierung die Abkehr des Acht-Stunden-Tags.

Damit wäre § 3 des Arbeitszeitgesetzes unter dem Titel „Arbeitszeit der Arbeitnehmer“ überholt. Denn der legt fest, dass die „werktägliche Arbeitszeit“ den Rahmen von acht Stunden nicht sprengen darf. Ausnahmen von bis zu zehn Stunden am Tag sind nur erlaubt, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“.

Lob für Merz-Plan der Abkehr vom Acht-Stunden-Tag: Arbeitgeberverbände für schnelle Umsetzung

Als Profiteure der neuen schwarz-roten Regelung mit Fokussierung auf die Wochenarbeitszeit würde Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, laut Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in erster Linie Branchen mit wechselndem Arbeitsanfall oder Schichtbetrieb sehen. Also auf dem Bau, im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in der Projektarbeit.

Denn wo, wie im Supermarkt oder bei der Produktion, Anwesenheitspflicht herrsche, würden die Unternehmen die Flexibilität oft gerne nutzen. Weniger Auswirkungen vermutet der Anwalt für viele Bürojobs, in denen die Beschäftigten an fünf Tagen erreichbar sein müssen.

Kann sich mit dem Ende des Acht-Stunden-Tags anfreunden: Steffen Kampeter, Chef der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, ist wie Friedrich Merz CDU-Politiker.

Lob für die Idee von Merz & Co. gibt es in dem Artikel von Steffen Kampeter. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und CDU-Politiker beurteilt die Abkehr von der Acht-Stunden-Vorgabe als positives Signal. Nun gehe es um die schnelle Umsetzung. Seine Hoffnung: Flexibilität fördert freiwillige Mehrarbeit.

DGB-Chefin Fahimi gegen Merz-Idee: Risiko von „13-Stunden-Schichten als neuer Standard“

Auch andere Branchenverbände wie der Lobbyverband „Die Familienunternehmer“ um Präsidentin Marie-Christine Ostermann aus Hamm heben den Daumen. Kritik setzt es hingegen von Gewerkschaftsverbänden. Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und SPD-Politikerin, betonte: „Das Arbeitszeitgesetz ist keine politische Verhandlungsmasse. Es ist ein Schutzgesetz, das Erholung und Gesundheit sichert und fußt auf arbeitsmedizinischen Erkenntnissen.“

In vielen Branchen würden die Arbeitnehmer bereits an ihre Belastungsgrenze stoßen: „Dort droht ein Kollaps mit einer weiteren beliebigen Ausweitung der Arbeitszeiten.“ Sie sieht das Risiko von „13-Stunden-Schichten als neuen Standard“.

Noch nicht überzeugt vom Plan der Union und ihrer SPD: Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, befürchtet bei einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes einen „Kollaps“.

Auch die IG Metall verwies laut FAZ auf die hohen körperlichen Belastungen für die Arbeitnehmer und bewertet die Flexibilität daher kritisch. Anwalt Fuhlrott erwähnt in diesem Zusammenhang, dass die Unfallgefahr nach langer Arbeit nachweislich steige. Er geht aber nicht davon aus, dass in der Breite Arbeitsverträge mit mehr Stunden auf den Tisch kommen werden.

Merz-Regierung will Arbeitszeit neu regeln: Steuerfreie Zuschläge bei Mehrarbeit wohl kompliziert

Für einfacher umsetzbar hält der Jurist im Vergleich zum Wandel von fixer Tages- zu fester Wochenarbeitszeit einen weiteren Punkt, den sich Union und SPD zum Thema Arbeitsrecht in den Koalitionsvertrag geschrieben haben. Die Merz-Regierung will „Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei“ stellen.

Fuhlrott merkt allerdings an, solange keine tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung bestehe, gebe es gar keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge für Überstunden. Unternehmen hätten vielmehr auch die Möglichkeit, Mehrarbeit über das normale Gehalt abzugelten.

15 Dinge, die im Büro erlaubt sind – auch wenn Ihr Chef das anders sieht

Privates Surfen im Internet
Privates Surfen im Internet: Gelegentliches privates Surfen im Internet ist in den meisten Büros erlaubt, solange es in den Pausenzeiten stattfindet und die Arbeit nicht beeinträchtigt. Die Regelungen variieren jedoch je nach Unternehmen, weshalb es ratsam ist, die internen Richtlinien zu überprüfen. © Imago
Private Post ins Büro liefern lassen
Private Post ins Büro liefern lassen: Es ist erlaubt, sich private Post oder Päckchen ins Büro liefern zu lassen, solange es den Arbeitsfluss nicht stört. Wenn der Chef jedoch Bedenken äußert, sollte man eine alternative Lieferadresse in Betracht ziehen. © Imago
Pausen einlegen
Pausen einlegen: Pausen sind ein gesetzliches Recht und dürfen Ihnen von Ihrem Chef nicht verweigert werden. Sie sind wichtig für die Erholung und tragen zur langfristigen Produktivität bei. © Imago
Persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz
Persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz: Ihren Arbeitsplatz mit persönlichen Gegenständen zu dekorieren, ist in den meisten Fällen erlaubt und kann das Wohlbefinden steigern. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass dies den Arbeitsfluss nicht stört. © Imago
Mit Kollegen über Arbeitsbedingungen sprechen
Mit Kollegen über Arbeitsbedingungen sprechen: Der Austausch über Arbeitsbedingungen mit Kollegen ist erlaubt und kann sogar dazu beitragen, gemeinsam Verbesserungen im Arbeitsumfeld zu fordern. Es ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung eines fairen und gerechten Arbeitsumfelds. © Imago
Über das Gehalt sprechen
Über das Gehalt sprechen: Das Reden über Ihr Gehalt mit Kollegen ist gesetzlich erlaubt, auch wenn manche Arbeitgeber dies nicht gerne sehen. Vertragsklauseln, die solche Gespräche verbieten, sind rechtlich unwirksam. © Imago
Flexible Arbeitszeiten nutzen
Flexible Arbeitszeiten nutzen: Wenn Ihr Arbeitsvertrag flexible Arbeitszeiten vorsieht, dürfen Sie diese nutzen, selbst wenn Ihr Chef möglicherweise starre Arbeitszeiten bevorzugt. Flexibilität fördert die Work-Life-Balance und kann die Produktivität steigern. © Imago
Kreative Pausen einlegen
Kreative Pausen einlegen: Kurze Pausen zur Erholung oder für kreative Reflexionen sind nicht nur erlaubt, sondern oft auch förderlich für die Produktivität. Diese Pausen helfen, neue Energie zu tanken und kreative Blockaden zu überwinden. © Imago/Ute Grabowsky
Über Fehler sprechen
Über Fehler sprechen: Ehrlichkeit bei der Anerkennung eigener Fehler ist wichtig und zeigt Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fehler anderer sollte man mit Höflichkeit ansprechen können. Chefs sollten eine Kultur fördern, in der Mitarbeiter offen mit Fehlern umgehen können, um daraus zu lernen. © Imago
Private Telefongespräche im Büro
Private Telefongespräche: Kurze private Telefonate während der Arbeitszeit sind in der Regel in Ordnung, solange sie nicht die Arbeitsabläufe stören. Es ist jedoch ratsam, diese auf das Notwendige zu beschränken oder in den Pausen zu führen. © Imago
Überstunden ablehnen
Überstunden ablehnen: Sie sind nicht verpflichtet, unbegrenzt Überstunden zu machen. Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die maximale Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag und Ihr Chef darf dies nicht ignorieren. © Imago
Gegen unfaire Behandlung Beschwerde einlegen
Gegen unfaire Behandlung Beschwerde einlegen: Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, haben Sie das Recht, sich darüber zu beschweren oder rechtliche Schritte zu erwägen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich nicht scheuen, diese einzufordern. © Imago
Genehmigten Urlaub nehmen
Genehmigten Urlaub nehmen: Ein bereits genehmigter Urlaub darf vom Chef nicht ohne Weiteres gestrichen werden, da dies ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht wäre. Der Urlaub dient Ihrer Erholung und sollte daher respektiert werden. © Imago
Im Urlaub nicht erreichbar sein
Im Urlaub nicht erreichbar sein: Während Ihres Urlaubs sind Sie nicht verpflichtet, für Ihren Chef erreichbar zu sein. Diese Zeit ist für Ihre vollständige Erholung reserviert, und es ist ratsam, klare Grenzen zu setzen. © Imago
Mobbing melden
Mobbing melden: Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das Sie unbedingt melden sollten. Sie haben das Recht, Schutz einzufordern und in einem sicheren Arbeitsumfeld zu arbeiten © Imago

„In den Standardarbeitsverträgen behält sich der Arbeitgeber vor, ob er bei Überstunden Freizeitausgleich oder Auszahlung bei Überstunden vornimmt“, betont der Anwalt. Folglich müsste zumindest dieser Merz-Plan erst einmal dem Realitätscheck standhalten.

Was für die Arbeitszeitregelung ohnehin gelten muss. Denn mit Traditionen zu brechen, kann sich bekanntlich als besonders kompliziertes Unterfangen herausstellen. Zumal Union und SPD noch zu klären haben, wer überhaupt in den Genuss dieser anvisierten Flexibilität kommen soll. (mg)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Panthermedia, IMAGO / Future Image

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