Vorschlag mit Konfliktpotenzial
Merz-Plan für die Arbeit: Mehr Netto für Überstunden, neue Reize für junge Beschäftigte
Die neue Bundesregierung plant steuerfreie Zuschläge für Überstunden. Vollzeitbeschäftigte sollen profitieren. Teilzeitkräfte schauen in die Röhre.
Berlin – Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD umfasst zahlreiche Neuerungen, auch was den Arbeitsmarkt betrifft: Wer in Vollzeit arbeitet und zusätzlich Überstunden leistet, soll künftig steuerlich entlastet werden – zumindest, was die Zuschläge betrifft. Ziel der Regelung ist es, Mehrarbeit attraktiver zu machen und gleichzeitig auf die Bedürfnisse junger Arbeitnehmer einzugehen. Doch der Plan hat Tücken.
Regierungsplan der steuerfreien Überstunden betrifft in Wahrheit nur Zuschläge
Viel wurde in den letzten Wochen über „steuerfreie Überstunden“ diskutiert. Doch was auf den ersten Blick wie eine komplette Entlastung klingt, betrifft in Wahrheit nur die Zuschläge auf Überstunden – nicht die Überstunden selbst. Das geht eindeutig aus dem Koalitionsvertrag hervor. Es handelt sich also um eine ähnliche Regelung wie die bisherige bei Nacht- oder Feiertagsarbeit.
CSU-Chef Markus Söder sprach bei der Vorstellung des Vertrages am 9. April 2025 dennoch von „steuerfreien Überstunden“ und kündigte an: „Die Einkommenssteuer wollen wir für die Mittelständischen, aber auch für die vielen fleißigen Leute im Land senken.“ Das, zugegeben ambitionierte, politische Luftschloss kommt dennoch schnell auf den Boden der Tatsachen, wenn es auf die gesamtgesellschaftliche Realität trifft. Denn diese sieht deutlich anders aus.
Zuschläge statt Stunden steuerfrei: Netto-Plus für Vollzeitbeschäftigte
Denn die geplante Entlastung richtet sich ausschließlich an Personen, die in tariflich geregelter Vollzeit arbeiten – in der Regel also mit mindestens 34 bis 40 Stunden pro Woche. Wer darüber hinaus Überstunden leistet, kann künftig von steuerfreien Zuschlägen profitieren. Wie sich das konkret auswirkt, zeigt ein Rechenbeispiel des Dienstleisters clockin – ein Anbieter zur digitalen Arbeitszeiterfassung: Ein Beschäftigter mit einem Stundenlohn von 20 Euro leistet 30 Überstunden im Monat und erhält darauf einen Zuschlag von 50 Prozent. Bei herkömmlicher Besteuerung landet er bei rund 3010 Euro netto. Wird der Zuschlag künftig steuerfrei gestellt, steigt das Nettogehalt auf etwa 3100 Euro.
Die neuen Regelungen gelten jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen. Derzeit sind laut § 3 Arbeitszeitgesetz maximal acht Stunden pro Tag erlaubt – mit Ausnahmen von bis zu zehn Stunden, sofern innerhalb von sechs Monaten ein Freizeitausgleich erfolgt. Wer seine Grenze bereits erreicht hat, kann keine weiteren steuerfreien Zuschläge erhalten.
Der Koalitionsvertrag sieht hier eine Änderung vor: Statt täglicher Begrenzungen sollen künftig wöchentliche Höchstarbeitszeiten maßgeblich sein. Das würde den Beschäftigten mehr Flexibilität bei der Verteilung ihrer Arbeitszeit ermöglichen – ein Aspekt, der insbesondere für junge Arbeitnehmergenerationen attraktiv sein dürfte.
Die Arbeitszeitreform der neuen Bundesregierung: Teilzeitkräfte bleiben außen vor und fehlende Gesetze
Kritik gibt es vor allem daran, dass Teilzeitbeschäftigte von der Regelung ausgeschlossen sind. Denn nur wer bereits in Vollzeit arbeitet, soll von steuerfreien Überstundenzuschlägen profitieren. Das benachteiligt insbesondere Frauen, die laut dem Statistischen Bundesamt zu 50 Prozent in Teilzeit arbeiten, im Vergleich zu nur 13 Prozent der Männer.
CDU/CSU und SPD haben diesen Punkt im Koalitionsvertrag zumindest indirekt aufgegriffen. Dort heißt es: „Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, werden wir diese Prämien steuerlich begünstigen.“ Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln. Ob dieser Schritt zu mehr Gleichberechtigung führt oder lediglich Druck auf Teilzeitbeschäftigte erhöht, bleibt offen.
Umsetzung der Regierungspläne könnte noch einige Zeit dauern
Ein weiterer Aspekt der Debatte: Überstunden werden nicht automatisch ausgezahlt. Die Auszahlung muss laut DATEV nach deutschem Arbeitsrecht entweder im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Zudem dürfen die geleisteten Überstunden nur dann vergütet werden, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet wurden und innerhalb der zulässigen Arbeitszeit liegen. Auch Zuschläge sind nicht verpflichtend. In manchen Tarifverträgen sind sie festgeschrieben, gesetzlich gibt es dafür jedoch keine generelle Vorschrift. Wer von der neuen Steuerregelung profitieren will, ist also auch künftig auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen.
Obwohl der Koalitionsvertrag eine sofortige Umsetzung ankündigt, ist bislang noch kein Gesetz in Kraft. Die Formulierung aus dem Koalitionsvertrag, „umgehend Überstundenzuschläge steuerfrei“ zu stellen beschreibt zwar einen, durchaus ambitionierten, politischen Willen, ersetzt aber keine gesetzliche Grundlage. Ein entsprechendes Gesetz muss erst durch den Bundestag – und gegebenenfalls den Bundesrat – beschlossen werden. Das kann mitunter Wochen oder Monate dauern.
Sogenannte Sofortmaßnahmen sind rechtlich nur in wenigen Ausnahmefällen möglich – meist nur temporär zu bestimmten Krisen, wie zum Beispiel der Pandemie, der Energie- und. Wirtschaftskrise infolge des russischen Angriffskrieges. Ob diese hier greifen könnten, ist nach aktuellem Stand aber unklar. (ls)
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