Scheitert Merz an Karlsruhe?
Merz drängt auf Bürgergeld-Streichung – Bas betont entscheidenden Haken
Beim Bürgergeld soll es stärkere Mitwirkungspflichten für Beziehende geben. Soweit sind sich Merz und Arbeitsministerin Bas einig. Bei Totalsanktionen drohen jedoch Konflikte.
Berlin – Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bremst bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten vollständigen Streichung des Bürgergelds für Beziehende, die mehrfach Arbeitsangebote ablehnen. Im ARD-Sommerinterview am Sonntag verwies sie auf „Gerichtsurteile“, wonach „das Existenzminimum immer gewahrt bleiben“ müsse.
Die Ministerin sprach dennoch von „angeschärften Mitwirkungspflichten“, immerhin ist das auch im Koalitionsvertrag mit der Union bei der Reform der neuen Grundsicherung klar festgehalten: „Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen.“
Merz will Totalsanktionen im Bürgergeld einführen – Bas bremst und nennt andere Beispiele
Nach fast 100 Tagen Amtszeit zeigen sich damit weiterhin Meinungsverschiedenheiten zwischen SPD und Union im Umgang mit den Bürgergeld-Sanktionen. Während die vollständige Streichung für die sogenannten „Totalverweigerer“ für Bundeskanzler Friedrich Merz und seine CDU ein zentrales Wahlversprechen war, hatte Bas bereits kurz nach Amtsantritt einen vollständigen Entzug inklusive Miete und Heizkosten abgelehnt.
Bas betonte im ARD-Interview die Einigkeit darüber, dass bei arbeitsfähigen Unwilligen „härter“ vorgegangen werden solle. „Da muss ein bisschen mehr Pflicht rein, weil es eben auch um viel Geld geht“, sagte die SPD-Chefin. Bei der vollständigen Leistungseinstellung nannte sie jedoch andere Beispiele als die Verweigerung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme, wie es bisher als Sanktionsgrund erwähnt wird.
Konkret ging es ihr um Fälle, in denen Jobcenter-Briefe mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ zurückkommen. „Dann muss ich doch das Instrument haben, die Leistung sofort einstellen zu können“, erklärte Bas. Diese Option gibt es bereits – jedoch beruht das auf einer anderen Rechtsgrundlage als Sanktionen.
Bas verweist bei Bürgergeld-Streichung auf Gerichtsurteile: „Existenzminimum muss gewahrt bleiben“
Bei vollständigen Bürgergeld-Streichungen zeigte sie sich dagegen skeptisch. Angesprochen auf Forderungen, Ukrainerinnen und Ukrainern das Bürgergeld komplett zu streichen, wenn sie arbeitsfähig sind, aber nicht arbeiten, verwies Bas erneut auf rechtliche Grenzen: „Wir haben in Deutschland Gerichtsurteile. Da ist kein Unterschied über die Nationalität, sondern das Existenzminimum muss immer gewahrt bleiben.“
Die entscheidende Hürde für vollständige Bürgergeld-Streichungen liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV-Sanktionen vom November 2019. Demnach muss die Person durch die angebotene Arbeit ihr Existenzminimum „tatsächlich und unmittelbar selbst sichern“ können und die Arbeit „willentlich und ohne wichtigen Grund“ ablehnen. Diese Voraussetzungen sind laut Jobcenter-Beschäftigten der Grund, weshalb die im Frühjahr 2024 von der Ampel-Koalition eingeführten vollständigen Streichungen des Bürgergeld-Regelsatzes für zwei Monate bisher nicht zur Anwendung kamen.
Zeit bis Herbst läuft ab – Bas-Ministerium prüft Bürgergeld-Entzug noch
Das Arbeitsministerium erklärte Ende Juli auf eine Grünen-Anfrage zu den harten Bürgergeld-Sanktionen, dass „derzeit geprüft“ werde, „wie der Auftrag des Koalitionsvertrages umgesetzt werden kann“. Bei der Frage, wie das Wahlversprechen der CDU umgesetzt wird, gibt es dait große Unsicherheit. Im Sommerinterview kündigte Bas nun an, im Herbst werde es „die ersten Vorschläge zu Karenzzeiten, Vermögen, aber auch zu Mitwirkungspflichten“ geben.
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