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Forderung im Wahlkampf

Mehr Rente für Mütter – doch woher kommt das Geld?

Im Wahlkampf plädiert die CSU für eine Erhöhung der Rente für Millionen von Müttern. Die Rentenversicherung erklärt, welche Kosten damit verbunden wären.

München – Wer im Job kürzertreten musste, um Kinder zu erziehen, wird nicht nur mit Eltern- und Kindergeld unterstützt, sondern erhält auch Rentenpunkte, die später zu einer höheren Rente führen können. Da dies häufiger Frauen als Männer betrifft, wird diese Rente umgangssprachlich die Mütterrente genannt. In der heißen Phase des Bundestagswahlkampfes fordert die CSU eine Ausweitung dieser Rente auch für Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben. Aktuell macht das Gesetz hier nämlich einen Unterschied.

Es gibt zwei Arten der Mütterrente: CSU will beide Renten gleichstellen

Bei der Mütterrente handelt es sich eigentlich um zwei verschiedene Renten. Einmal die Mütterrente für Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben und die rückwirkend bis zu zwei Jahre und sechs Monate Erziehungszeit pro Kind gutgeschrieben bekommen (bis zu 2,5 Rentenpunkte pro Kind). Für alle Kinder, die nach 1992 geboren wurden, gibt es pro Kind bis zu drei Jahre Erziehungszeit (drei Rentenpunkte). Darüber hinaus gibt es auch noch die Kinderberücksichtungszeiten, die bis zum zehnten Lebensjahr der Kinder gewährt werden. Dabei werden die Rentenpunkte aufgestockt, sofern der Elternteil weniger als der Durchschnitt verdient, um Kinder zu erziehen.

Die CSU fordert nun in ihrem Wahlprogramm einer Gleichstellung der beiden Renten, es sollen also auch Mütter, die Kinder vor 1992 bekommen haben, bis zu drei Jahre pro Kind gutgeschrieben bekommen. „Erziehungsleistungen sind eine Lebensleistung, die in der Rente anerkannt werden muss“, betont die CSU. Die Gerechtigkeitsfrage der Gleichbehandlung aller Mütter in der Rente sei aber erst gelöst, wenn auch für vor 1992 geborene Kinder volle drei Erziehungsjahre in der Rente anerkannt würden. „Deshalb wollen wir die Mütterrente III mit einer vollständigen Gleichstellung durch drei Rentenpunkte für alle Mütter durchsetzen – unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt ihrer Kinder.“

Die Mütterrente wird von über 80 Prozent der Frauen über 65 Jahren bezogen.

Im gemeinsamen Wahlprogramm mit der Schwesterpartei CDU hat die CSU die Forderung nach einer Ausweitung der Mütterrente nicht untergebracht.

Wirtschaftsweise hält CSU-Plan für die Rente für „aus der Zeit gefallen“

Der Plan der CSU würde der deutschen Rentenkasse teuer zu stehen kommen. Erste Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kommen auf einen jährlichen Betrag von 4,45 Milliarden Euro, wie eine Sprecherin gegenüber der Rheinischen Post betont. Profitieren würden ihr zufolge rund 9,8 Millionen Renten. Die Finanzierung eines solchen Schrittes müsste aber in voller Höhe aus Steuermitteln erfolgen und dürfte nicht zulasten der Beitragszahler gehen, mahnte sie. 

Die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, lehnt das CSU-Ansinnen ab. Dieses „scheint aus der Zeit gefallen zu sein“, sagte Schnitzer der Rheinischen Post. Angesichts der demografischen Entwicklung und der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung sei dringend eine Rentenreform notwendig, die Rentenansprüche begrenze, nicht ausweite. In der Vergangenheit hatte Schnitzer die gänzliche Abschaffung der Mütterrente gefordert.

Mütterrente kostet 2024 insgesamt 18 Milliarden Euro – Woher soll das Geld für mehr Rente kommen?

„Die Mütterrente, die 2014 für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern eingeführt wurde, kostet uns jedes Jahr einen zweistelligen Milliardenbetrag. Die hat keine Lenkungsfunktion“, sagte Schnitzer noch im Januar 2024. „Anstelle der Mütterrente hätte man die Bahn sanieren oder Brücken bauen können“.

2024 hat die Mütterrente 18,4 Milliarden Euro gekostet, die aus Steuermitteln aus dem Bundeshaushalt an die DRV geflossen sind. Angesichts der ohnehin knappen Haushaltskassen stellt sich die Frage, woher die zusätzlichen vier Milliarden Euro im Jahr kommen würden, wenn die CSU ihren Plan durchsetzen könnte. Schon jetzt warnt die DRV davor, ab 2027 in die Zahlungsunfähigkeit zu rutschen, sollte es keine Reform der Rente geben, die die Rentenkasse entlastet – und nicht zusätzlich belastet.

Rubriklistenbild: © Stefan Trappe/Imago

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