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Vorteile im Ruhestand

Zusätzliche Rente für Mütter: Wie zehn Millionen Frauen profitieren

Die Kindererziehung geht häufig mit finanziellen Einbußen einher. Um diese im Ruhestand zu kompensieren, gibt für jedes Kind mehr Geld in der Rente.

Berlin – Ein Kind großzuziehen ist mit viel Arbeit verbunden. Um den Verdienstausfall nach der Geburt und durch die Kindererziehung zumindest auszugleichen, gibt es im Alter Geld vom Staat. Die so genannten Kindererziehungszeiten erhöhen die monatlichen Rentenbezüge von Müttern, aber auch von Vätern. Pro Kind können das über 100 Euro mehr Rente im Monat sein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Mütterrente beantragt wurde.

Kindererziehungszeiten in der Rente: Mütter erhalten durchschnittlich 177 Euro mehr im Monat

In welchem Umfang Rentnerinnen und Rentner von Kindererziehungszeiten profitieren, zeigt der aktuelle Rentenversicherungsbericht 2024. Demnach erhielten Ende 2023 rund 10,2 Millionen Mütter und auch einige Väter wegen ihres Nachwuchses eine höhere Rente. Dabei handelt es sich um monatlich durchschnittlich 177 Euro mehr. Einschließlich der Kindererziehungsleistungen lag der durchschnittliche monatliche Auszahlungsbetrag für betroffene Mütter bei 882 Euro.

Alleinerziehende haben unter Umständen Anspruch auf die Erziehungsrente. (Symbolbild)

Der Staat lässt sich die Kindererziehungszeiten etwas kosten. Insgesamt zahlte die Rentenversicherung im vergangenen Jahr rund 21,7 Milliarden Euro für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten aus, davon trug der Bund rund 17,3 Milliarden Euro. Einschließlich aller Bundeszuschüsse gab die Rentenversicherung insgesamt 381,2 Milliarden Euro aus. Die Ausgaben für Kindererziehungszeiten machten damit rund 5,7 Prozent der Gesamtausgaben aus.

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Rentenzuschlag von monatlich maximal 117,96 Euro pro Kind

Bei der Mütterrente unterscheidet das Gesetz zwei Fälle:

  • Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es zwei Jahre und sechs Monate bis zu 2,5 Entgeltpunkte pro Kind für die Kindererziehung.
  • Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, gibt es drei Jahre Kindererziehungszeiten und bis zu 3,0 Entgeltpunkte pro Kind.

Für jeden Entgeltpunkt für Kindererziehung gibt es 39,32 Euro. Damit kann sich die Rente pro Kind derzeit um maximal 117,96 Euro monatlich erhöhen.

Anrechnung auf Wartezeiten für die Altersrente

Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt. Angerechnet wird die Zeit von der Geburt bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes. Die Kinderberücksichtigungszeit verhindert Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten und hilft damit auch bei der Erfüllung der Wartezeiten für Altersrenten. Sie wird auf die Wartezeiten von 35 und 45 Jahren angerechnet.

Damit soll ein Elternteil, das nach der Geburt eines Kindes mehrere Jahre keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, dennoch die Möglichkeit haben, vorzeitig in Rente zu gehen. Allerdings werden Kinderberücksichtigungszeiten nur einmal angerechnet, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Sie kommen auch nur dem erziehenden Elternteil zugute.

Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen

Symbolfoto. Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Früher in den Ruhestand zu starten, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Mit einer durchdachten Planung und cleverer Nutzung von gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten lässt sich dieser Traum oft verwirklichen. Hier sind die zehn besten Tipps, wie Sie Ihren Ruhestand vorziehen können. © Juliane Sonntag/Imago
Rente mit 63 ohne Abschläge
Rente mit 63 ohne Abschläge: Wenn Sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie laut Deutsche-rentenversicherung.de mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter hierfür ist allerdings abhängig vom Geburtsjahr: Für den Jahrgang 1959 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten (Stand: 2023). Planen Sie also frühzeitig, wie Sie die 45 Jahre erreichen, denn diese Regelung kann Ihnen einen sorgenfreien finanziellen Start in den Ruhestand ermöglichen. © Aida López/Imago
Rente mit 63 mit Abschlägen
Rente mit 63 mit Abschlägen: Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich, jedoch mit Abschlägen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen – maximal bis zu 14,4 %. Diese Kürzungen gelten dauerhaft, weshalb eine genaue Kalkulation essenziell ist, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. © Thomas Trutschel/Imago
Betriebliche Rente
Betriebliche Rente: Manche Arbeitgeber bieten laut Stiftung Warentest betriebliche Lösungen, um bereits vor 63 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Firmenregelungen, denn darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Eine betriebliche Rente kann jedoch eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente sein, wenn Ihr Unternehmen solche Modelle unterstützt. © Imago
Mit Altersteilzeit in Rente gehen
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen. Besonders beliebt ist laut den Experten der Stiftung Warentest das Blockmodell: Hier arbeiten Sie beispielsweise drei Jahre voll und können anschließend drei Jahre lang freigestellt werden. Diese Regelung schafft eine ideale Balance zwischen Arbeit und Freizeit und bereitet optimal auf den Ruhestand vor. © Imago
Mit Vorruhestand früher in Rente gehen
Vorruhestand: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Dabei entfällt laut Stiftung Warentest zwar die Arbeitspflicht, das Gehalt wird aber stark reduziert. Oftmals bleibt nur die frühestmögliche Rente mit Abschlägen als Ergänzung, was eine sorgfältige finanzielle Planung erfordert. © Imago
Flexibler Übergang in den Ruhestand
Flexibler Übergang in den Ruhestand: Das Flexirentengesetz ermöglicht seit 2017 einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Bereits ab 63 Jahren können Sie Altersrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Diese Lösung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihrer letzten Berufsjahre. © Imago
Wertguthaben aufbauen
Wertguthaben aufbauen: Einige Arbeitgeber erlauben das Ansammeln von Wertguthaben, das Sie später nutzen können, um früher in den Ruhestand zu gehen, berichten die Finanzexperten auf Test.de. Dieses Guthaben entsteht beispielsweise durch Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb solche Modelle anbietet. © Uwe Umstätter/Imago
Frühzeitige Finanzplanung für Rente
Frühzeitige Finanzplanung: Der Schlüssel zu einem vorzeitigen Renteneintritt liegt laut Dieversicherer.de in einer durchdachten Finanzplanung. Setzen Sie sich schon frühzeitig Ziele und erstellen Sie einen konkreten Plan, wie Sie diese erreichen können. Eine professionelle Beratung ist hierbei besonders hilfreich, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten. © Imago
Kostenkontrolle für bequeme Rente
Kostenkontrolle: Je geringer Ihre Ausgaben, desto schneller können Sie Kapital für den Ruhestand ansparen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fixkosten und suchen Sie nach Einsparpotenzialen. Schon kleine Änderungen im Alltag können auf lange Sicht große finanzielle Freiräume schaffen. © Uwe Umstätter/Imago
Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente durch private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Riester-Rente oder ETF-Sparpläne. Diese können helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Renteneintritt früher zu realisieren. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um die für Sie passende Kombination aus Sicherheit und Rendite zu finden. © Luka Storm/Imago

Erhöhung der monatlichen Rente möglich

Kinderberücksichtigungszeiten können aber auch die Rente erhöhen. Das ist dann der Fall, wenn Mutter oder Vater wegen der Erziehung in Teilzeit arbeiten. Voraussetzung ist, dass sie zwischen dem dritten und zehnten Lebensjahr des Kindes weniger verdienen als der Durchschnitt aller Rentenversicherten. Ist dies der Fall, werden für die Berechnung der Rentenpunkte in dieser Zeit 50 Prozent zum tatsächlichen Verdienstes hinzugerechnet. Dieser fiktive Verdienst wird maximal bis zur Höhe des Durchschnittsverdienstes von derzeit 45.358 Euro aufgestockt.

Der Vorteil wird an folgendem Beispiel deutlich. Eine Teilzeitbeschäftigte verdient monatlich 2.700 Euro brutto, was einem Jahreseinkommen von 32.400 Euro entspricht. Bei einer Aufwertung um 50 Prozent käme sie bei der Rentenberechnung auf ein Gehalt von 48.600 Euro. Aufgrund der Kappungsgrenze wird jedoch der Durchschnittsverdienst von 45.358 Euro zugrunde gelegt. Damit erhält die Mutter für die Rente einen Entgeltpunkt statt rund 0,71 Entgeltpunkte ohne Aufwertung. Das entspricht rund 11,43 Euro mehr Rente im Monat.

 

Rubriklistenbild: ©  HalfPoint Images/Imago

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