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„Wird schamlos ausgenutzt“

Landrat fordert Bürgergeld-Entzug: Deutliche Worte gegen Job-Verweigerer

Diskussionen über das Bürgergeld dauern an. Forderungen nach härteren Maßnahmen und rascheren Sanktionen werden lauter. Ein Landrat spricht Klartext.

Berlin – Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer – ein Landrat in Deutschland will die Leistung jenen Empfängern streichen, die sich weigern, zu arbeiten. „Wer hilfsbedürftig ist, soll Hilfe erhalten“, sagte Götz Ulrich (CDU), Landrat im Burgenlandkreis, der Bild-Zeitung. „Wer aber erwerbsfähig ist und ohne wichtigen Grund keine Arbeit annimmt, sollte künftig gar keinen Anspruch auf Grundsicherung haben.“

Kein Bürgergeld für Total-Verweigerer – Landrat macht klare Ansage

Bislang gilt, dass Jobcenter Betroffenen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen können, wenn sie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit verweigern. Ulrich spricht sich aus, die Leistung dauerhaft zu streichen. „Deutschland hat kein bedingungsloses Grundeinkommen – das muss sich auch im Gesetz widerspiegeln“, so der CDU-Politiker gegenüber der Bild.

Das Jobcenter Bremen verlangt von zwei Bürgergeld-Empfängern 33.000 Euro zurück. (Symbolbild)

Die meisten Empfänger bräuchten zwar das Geld, dennoch gebe es Bürgergeld-Empfänger, die „das Leistungssystem missbrauchen und vorsätzlich schädigen.“ Sein Jobcenter nehme sich solchen Hinweisen an. Indizien für Betrugsfälle seien Terminabstinenz und Umgehung von Arbeitsmarktmaßnahmen. Um die Jobcenter zu entlasten und mehr Menschen in Arbeit zu bringen, fordert Ulrich mehr Mittel.

Diskussion über härtere Maßnahmen gegenüber Totalverweigerern beim Bürgergeld

Ulrichs Forderung ist nicht neu – sie ist vor allem in den CDU-Reihen weit verbreitet. So hatte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat mit seinem Vorstoß, sogenannten Totalverweigerern das Bürgergeld zu streichen, Kritik auf sich gezogen. „Die Statistik legt nahe, dass eine sechsstellige Zahl von Personen grundsätzlich nicht bereit ist, eine Arbeit anzunehmen“, sagte Linnemann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe im Juli 2024. Der Staat müsse dann davon ausgehen, dass der- oder diejenige nicht bedürftig sei. „Dann muss die Grundsicherung komplett gestrichen werden.“

Zu den sogenannten Totalverweigerern zählen arbeitsfähiger Grundsicherung-Empfänger, die ohne sachlichen Grund eine zumutbare Arbeit ablehnen. Wie viele Totalverweigerer es wirklich gibt, lässt sich nicht beziffern. Eine statistische Ausweisung darüber, wie oft ein einzelner Empfänger Jobs abgelehnt hab, sei nicht möglich, hatte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit IPPEN.MEDIA erklärt. 2024 wurden etwas mehr als 23.000 Sanktionen wegen abgelehnten Angeboten ausgesprochen. Die Zahl der Personen mit mehrfachen Minderungen muss damit geringer sein.

Schärfere Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger – Bas kündigt harte Konsequenzen an

Die neue Bundesregierung hat bereits schärfere Sanktionen angekündigt. Laut Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sollen „spürbare Konsequenzen“ auf Bürgergeld-Bezieherinnen und -Bezieher zukommen, die Termine beim Jobcenter versäumen. Experten weisen zugleich auf unschöne Folgen hin. Sanktionen hätten unerwünschte Nebenwirkungen.

„Betroffene werden verstärkt in erstbeste, niedrig entlohnte Jobs gedrängt, die Nachhaltigkeit der Beschäftigungsaufnahmen leidet“, sagte IAB-Forscher Enzo Weber. Die Leistung ganz zu streichen, stehe im übrigen auch unter starken verfassungsrechtlichen Einschränkungen. Zuletzt hatte es in einem Monat 32.936 Betroffene mit sogenannten Leistungsminderungen gegeben. 

Mit über 5,5 Millionen Menschen bleibt die Zahl der Bezieher von Bürgergeld beziehungsweise Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II auf hohem Niveau. Nach Jahren sinkender Zahlen gab es erstmals 2023 wieder mehr sogenannte Regelleistungsberechtigte – vor allem wegen der starken Fluchtbewegung von Ukrainern seit Russlands Angriff auf ihr Land. (bohy mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa

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