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Enorme Kosten

Wegen Habecks Gas-Plänen: Netzbetreiber-Verband zeichnet düsteres Bild für Verbraucher

Habecks Wirtschaftsministerium treibt die Abkehr vom Gas voran und prüft einen Teil-Abbau des Netzes. Ein Betreiber-Verband warnt vor enormen Kosten für Kunden.

München – Ab 2045 sollen alle Hausbesitzer ihre Wohngebäude klimaneutral heizen. In diesem Zusammenhang prüft das Bundeswirtschaftsministerium den Teil-Abbau des Gasnetzes. Zusammen mit der Energiewende und der immer weiter verbreiteten Abkehr von Gasheizungen warnt der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) nun vor Konsequenzen für Kunden: Ihnen drohen hohe Preise oder gar die Kündigung ihrer Anschlüsse.

„Die Herstellung und der Betrieb von Gas-Netzanschlüssen stehen aufgrund der Wettbewerbssituation im Wärmemarkt immer unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für den Netzbetreiber“, sagte ein VKU-Sprecher dem Focus. „Sowohl die Ablehnung von Neuanschlüssen als auch die Kündigung von bestehenden Netzanschlussverhältnissen“ sei laut Energiewirtschaftsgesetz „bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit“ möglich.

Der VKU ist mit 1550 Mitgliedsunternehmen eine der größten Interessenvertretunge der Versorgungs- und Energiewirtschaft, die Leitung hat derzeit Kiels Oberbürgermeister Uli Kämpfer inne.

Durch Habecks Pläne rund um Gasheizungen könnten Netzbetreiber Anschlüsse kündigen – warnt ein Vebrand

Die „Unzumutbarkeit“ sei nun in Sichtweite, sagte der Sprecher dem Focus. Je weniger Kunden ein bestehendes Netz nutzen und damit die Netze nicht mehr mitfinanzieren, desto „unzumutbarer“ sei der Weiterbetrieb für den Versorger. Der Verband verweist ebenfalls darauf, dass immer weniger Hausbesitzer sich für Gasheizungen entscheiden werden. Als Grund nennen sie den „Druck der Politik“.

Seite an Seite, aber inhaltlich doch getrennt: Der von Uli Kämpfer (links) geleitete VKU warnt wegen Habecks geplanter Teil-Stillegung des Gasnetzes vor steigenden Preisen und Kündigungen für Kunden. (Archivfoto)

Durch die geringere Anzahl von Kunden würden die Netze unwirtschaftlicher. Preiserhöhungen und Kündigungen seien die Folge. Laut Focus kann das für Verbraucher weitreichende Konsequenzen haben. Die Kündigungsfrist bei Erdgas-Niederdruckstufen betrage lediglich einen Monat. Das ist zu kurz, um eine neue Heizung zu installieren.

Laut dem Papier des Wirtschaftsministeriums zum möglichen Teil-Abbau des Gasnetzes soll jedoch „eine kontinuierliche, bezahlbar Energieversorgung der Endverbraucher“ gewährleistet sein. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert dazu, dass Kommunen die Netze übernehmen und betreiben sollen, wenn sich kein Neukonzessionär findet.

Verband warnt vor höheren Netzentgelten für Kunden durch Gasnetz-Rückbau

Eine Ursache für die steigenden Preise für die Endkunden sind laut VKU zudem veränderte Abschreibungszeiträume der Netzbetreiber. Diese hätten bisher mit 45 bis 55 Jahren gerechnet. Durch die Pläne von Robert Habecks Wirtschaftsministerium hätten sie nun noch 20 Jahre Zeit und müssen laut Darstellung im Focus ihr Geld in kürzerer Zeit verdienen. Die Konsequenz sind demnach höhere Netzentgelte.

Die Bundesnetzagentur sieht deshalb in einem Eckpunktepapier vor, dass Netzbetreiber Rückstellungen bilden. Dadurch sollen sie die Kosten des Teilabbaus des Gasnetzes sowie des Umbaus für Wasserstoff zeitlich verteilen. Möglichst viele Kunden sollen die Kosten tragen, damit nicht die wenigen verbleibenden Kunden gegen Ende der Energiewende diese alleine übernehmen müssen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat dazu eine Teilfinanzierung durch Steuern sowie eine Sonderabgabe für Wasserstoff-Kunden gefordert, um die Kosten der Energiewende möglichst gut zu verteilen.

Der BDEW hat die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen flexiblen Abschreibungen als einen „ersten Schritt für eine moderne Transformationsregulierung“ bezeichnet. Es seien jedoch weitere Regelungen für die Netzanschluss- und Netzausbaupflichten zu treffen.

Kommunale Wärmeplanung entscheidend für Wirtschaftslichkeit der Gasnetze

Wie lange Gasnetzbetreiber ihre Infrastruktur nachhaltig und wirtschaftlich betreiben können, beeinflusst laut BDEW die kommunale Wärmeplanung. In Großstädten muss diese bis 2026 abgeschlossen sein, in kleineren Kommunen bis 2028. Der VKU nannte die Frist im Focus „ambitioniert, aber nachvollziehbar“. Für die Umsetzung fordert der Verband jedoch mehr Geld. Statt der drei Milliarden Euro bis 2035 sei diese Summe jährlich nötig. (ms)

Rubriklistenbild: © Bernd von Jutrczenka/dpa

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