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Doppelverbeitragung

Kann die Ampel die Doppelbeiträge für Millionen Rentner abschaffen?

Eine ältere Dame zählt ihr Geld.
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Kann die Ampel die Doppelbeiträge für Millionen Rentner abschaffen? (Symbolbild)

Rentner und Rentnerinnen mit einer Betriebsrente äußern seit Jahren ihren Unmut über die sogenannte Doppelverbeitragung. Kanzler Scholz hatte ursprünglich vor, eine Lösung zu erarbeiten.

Berlin – In Deutschland haben rund 21 Millionen Menschen Anspruch auf eine Betriebsrente, wie das Bundesarbeitsministerium im vergangenen Jahr mitgeteilt hat. Das ist eine gute Nachricht, denn in Deutschland beruht die Altersvorsorge auf einem Drei-Säulen-Modell auf. Die gesetzliche Rente, die betriebliche und die private Altersvorsorge sollen gemeinsam die Bürgerinnen und Bürger im Land im Alter versorgen. Wer sich nur auf die gesetzliche Rente verlässt, kommt oft ins Straucheln: Lediglich 1500 Euro können Rentner und Rentnerinnen im Schnitt an monatlicher Rente erwarten.

Rentner zahlen oft doppelte Beiträge an die Krankenkasse

Die Altersvorsorge funktioniert in Deutschland dann optimal, wenn Ruheständler im Alter mehr als eine Einkunftsquelle haben. Wenig überraschend ist es daher, dass die sogenannte „Doppelverbeitragung“ deshalb genau dieser Gruppe seit Jahren ein Dorn im Auge ist. Denn wer neben einer gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente bezieht, zahlt aktuell sowohl auf die Rente als auch auf die Betriebsrente einen Beitrag an die Kranken- und Pflegeversicherung.

Das hat folgenden Hintergrund: Laut Sozialgesetzbuch (SBG) müssen Krankenkassenbeiträge auf sämtliche Einkünfte einer Person gezahlt werden. Allerdings nur bis zu einer jährlich anzupassenden Obergrenze, die Beitragsbemessungsgrenze. 2024 liegt sie bei 62.100 Euro. Es werden also alle Einkünfte einer Person addiert – und wenn alles zusammengerechnet unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dann muss auch auf alles Beiträge gezahlt werden. Alles, was darüber hinausgeht, ist beitragsfrei.

Renten aller Art sind von diesen Regeln nicht ausgeschlossen. Und da Ruheständler in der Regel nicht mehr als 69.300 Euro im Jahr an Einkünften zur Verfügung haben, zahlen sie auch auf alle Einkünfte ihre Beiträge – und eben auch doppelt.

Doppelverbeitragung der Rente: Rentner zahlen oft hunderte Euro zu viel

Um das Problem in den Griff zu bekommen, hat die Bundesregierung vor ein paar Jahren daher einen Freibetrag auf Betriebsrenten eingeführt. Bis 176,75 Euro im Monat werden keine Beiträge erhoben. Damit werden Rentner und Rentnerinnen mit einer kleinen Betriebsrente zumindest entlastet. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums entspricht dies einer jährlichen Entlastung von 1,2 Milliarden Euro.

Beispiel

Thomas L. ist Rentner. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt er eine monatliche Rente von 1.500 Euro. Dazu hat er noch eine betriebliche Rente in Höhe von 600 Euro im Monat. Seine jährlichen Einkünfte belaufen sich also auf 25.200 Euro (brutto). Das liegt deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 62.100 Euro im Jahr, deshalb muss Thomas auf beide Einkünfte Beiträge zahlen.

Auf die Betriebsrente gilt ein Freibetrag von 176,75 Euro. Thomas muss also nur auf 423,25 Euro KV-Beiträge zahlen. Seine Krankenkasse fordert einen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent, auf die Betriebsrente zahlt er also 61,79 Euro für die Krankenkasse im Monat.

Bei der gesetzlichen Rente gilt ein einheitlicher Satz von 14,6 Prozent, den Rentner nur zur Hälfte zahlen müssen. Die Rentenversicherung überweist diesen zusammen mit ihrem Anteil direkt an die Krankenkasse. Thomas L. zahlt auf die gesetzliche Rente monatlich 109,50 Euro als KV-Beitrag.

Insgesamt zahlt Thomas jeden Monat also 178,07 Euro an seine Krankenkasse.

Diese Entlastung reicht den Millionen Rentnern und Rentnerinnen nicht. Besonders ärgerlich ist die Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen, die bereits Jahrzehnte vor Einführung der Regel im SGB abgeschlossen wurden. Denn auch wer eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung, die über den Arbeitgeber lief, erhält, muss Krankenkassenbeiträge zahlen.

Ein Beispiel nennt eine Betroffene in der WirtschaftsWoche. Sie hat 2017 aus ihrer in den 80er Jahren abgeschlossenen Direktversicherung einmalig 70.000 Euro erhalten. Auch wenn die Versicherung über ihren Arbeitgeber lief, habe dieser sich nie daran beteiligt, hat keine Beiträge geleistet. Trotzdem gilt diese Versicherung als Betriebsrente, auf die nun Krankenkassenbeiträge fällig werden. 100 Euro im Monat für zehn Jahre, berichtet die Frau. Sie nennt dies „staatlich abgesegneten Betrug“.

Ampel will Lösung für doppelte Beiträge der Rentner – doch es ist kompliziert

Schon mehrmals hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, eine Lösung für das Problem finden zu wollen. Doch einen Vorschlag hat es bisher nicht gegeben – und die Ampel-Koalition hat nur noch ein Jahr Zeit.

Die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten abzuschaffen, dürfte nämlich bei den Krankenkassen auf wenig Verständnis stoßen. 2024 erwarten die gesetzlichen Kassen ein Defizit von 3,5 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Die Kassen sehen sich zunehmend gezwungen, die Beiträge anzuheben, das hat auch etwas mit der Krankenhausreform des Gesundheitsministers zu tun. Demnach müssen die gesetzlichen Kassen einen Teil der Reform finanziell stemmen, was auf eine Anhebung der Beiträge hinauslaufen wird.

Im Zeitraum von 2026 bis 2035 wollen Bund und Länder einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro einrichten, aus dem Krankenhäuser Geld für Investitionsmaßnahmen erhalten sollen. Die Hälfte der Kosten sollen Bund und Länder zahlen – die zweite Hälfte wird auf die Krankenkassen umgewälzt. In dieser angespannten Finanzsituation kann die Bundesregierung keine Einnahmekürzungen bei den Kassen zumuten.

Es muss also ein anderer Weg gefunden werden, wenn das politisch gewünscht ist. Die Doppelverbeitragung über an die Steuer der Rentner und Rentnerinnen anzurechnen, könnte ein Weg sein – doch damit müssten die betroffenen Rentner und Rentnerinnen erstmal eine Steuererklärung abgeben. Die WirtschaftsWoche berichtet nun, dass die Regierung zusätzliche fiskalische Möglichkeiten „prüft“, aber es „dauert noch an“. Wenig konkret, wenig vielversprechend.

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