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Kosten von 100 Millionen Euro

Neue Renten-Pläne der Ampel: Neues Gesetz soll Rentner besserstellen

Die Ampel-Koalition will das Modell betriebliche Rente weiter verbreiten. Ein neues Gesetz soll dabei helfen. Was steckt dahinter?

Berlin – Immer wieder ist zu hören, dass die Altersvorsorge auf drei Säulen stehen müsse. Dazu gehören die private Vorsorge (besonders bekannt ist hier die Riester-Rente), die staatliche Säule und die betriebliche Vorsorge. Gerade die betriebliche ist jedoch nicht so beliebt, wie die Ampel-Koalition es gern hätte. Darum will sie das Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessern.

Updates beim Betriebsrentenstärkungsgesetz – Kostenpunkt 100 Millionen Euro

Die Ampel-Koalition will die Betriebsrente weiter verbreiten. Unter anderem soll es eine bessere steuerliche Förderung für Geringverdiener geben und nicht tarifgebundene Unternehmen sollen es leichter haben, sich am Sozialpartnermodell zu beteiligen. Das Handelsblatt, das Einsicht in den Referentenentwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat, berichtet, dass das neue Gesetz „nahezu startbereit“ sei. Allerdings sei im Vergleich zum letzten BRSG „keine Revolution“ zu erwarten, wie die Zeitung Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, zitiert.

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht auf einer Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum 1. Mai (Symbolfoto). Die Ampel-Koalition will das Modell betriebliche Rente weiter verbreiten. Das Arbeitsministerium kooperiert dabei mit Christian Lindners Finanzministerium.

Grundlegend gehe es darum, bestehende Strukturen zu optimieren. Sowohl im Arbeits- und dem Finanzaufsichtsrecht als auch im Steuerrecht sind Anpassungen vorgesehen. Dabei wollen Arbeits- und Finanzministerium den Förderbetrag für Geringverdiener anheben und die Einkommensgrenze, bis zu der er ausgezahlt wird, pro Jahr anpassen. Das Betriebsrentenrecht soll sich weiterhin den „neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten“ in der gesetzlichen Rentenversicherung anpassen.

Für das Jahr 2025 geht die Bundesregierung von einer Kostenbelastung über 100 Millionen Euro aus, ab 2027 steigt die Summe auf 155 Millionen Euro pro Jahr. 59 Millionen Euro sollen davon auf den Bund entfallen, 58 Millionen auf die Länder und 38 Millionen auf die Kommunen.

Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Das ursprüngliche „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ stammt bereits aus dem Jahr 2017. Gezielte Maßnahmen innerhalb dieser Gesetzgebung sollten die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) fördern, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern. Unter anderem hatte das Gesetz das Sozialpartnermodell eingeführt – Arbeitgeber können so eine Betriebsrente anbieten, sich gleichzeitig aber von späteren Zahlungsverpflichtungen lösen.

Das Fördermodell für Geringverdiener im Steuerrecht war ebenfalls neu. Im Detail sieht das so aus: Falls ein Arbeitgeber für Beschäftigte mit maximal 2.200 Euro monatlichem Einkommen jährlich mindestens 240 Euro (maximal 480 Euro) in die bAV einzahlt, so kann er 30 Prozent des Beitrags von der Lohnsteuer des Arbeitnehmers einbehalten. Im Höchstfall sind das 144 Euro, berichtete das auf den Versicherungsmarkt spezialisierte Analysehaus Franke & Bornberg. Beiträge aus der Entgeltumwandlung fallen nicht darunter. Für die Grundsicherung im Alter gab es als Neuheit einen Freibetrag. Das bedeutet, dass zusätzliche Altersvorsorgeoptionen nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet werden – so blieb den Betroffenen mehr Geld.

Außerdem führte das BRSG einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss auf die Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ein. Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter so beim Sparen. Davon können Unternehmen allerdings mit tarifvertraglichen Regelungen abweichen.

Ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz notwendig?

Nun sind mehr als sechs Jahre vergangen, seitdem das BRSG in Kraft getreten ist, und tatsächlich hat die bAV stetig an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der aktiven Anwartschaften stieg seit 2001 von etwa 14,6 Millionen auf rund 21,2 Millionen Versicherte (Stand 2021, Gesamtverband der Versicherer GDV). Laut dem GDV gibt es allerdings erheblichen Verbesserungsbedarf. Die Verbreitungsquote der bAV soll seit 2015 „leicht gesunken“ sein, weil der Markt nicht im selben Maße zugelegt hatte wie die Zahl der Beschäftigten.

Denn bei rund 21 Millionen Anwartschaften ist davon auszugehen, dass knapp die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch keine betriebliche Altersversorgung besitzt (ohne Auszubildende). Vor allem bei kleinen und mittelständischen Betrieben bestehen noch große Lücken, da sie seltener eine bAV anbieten als größere Konzerne. Die betriebliche Altersversorgung ist im Osten der Bundesrepublik außerdem weniger verbreitet als im Westen.

Rubriklistenbild: © Sebastian Kahnert/dpa

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